Fischereirecht

Gesetzliche Grundlagen:

Die Binnenfischerei unterliegt in der Bundesrepublik Deutschland der Gesetzgebung der Länder. In Rheinland-Pfalz wurde hierzu das Landesfischereigesetz (LFischG) und die Landesfischereiordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes erlassen.


Regelung in Rheinland-Pfalz:

Derzeit üben in Rheinland-Pfalz etwa 86.000 Angerlinnen und Angler an zirka 27.000 Hektar Wasserfläche die Freizeitfischerei aus. Oberstes Ziel einer naturbewussten Freizeitfischerei muss die Erhaltung von gesunden und artenmäßig ausgewogenen Fischbeständen zur Gewährleistung einer umweltverträglichen und nachhaltigen Fischerei sein.

Um dieses Ziel zu erreichen, werden den Anglerinnen und Anglern weitreichende Kenntnisse im Tier-, Umwelt- und Gewässerschutz abverlangt, die in einer staatlichen Prüfung nachgewiesen werden müssen.


Fischerprüfung:

Nach dem LFischG muss jeder, der den Fischfang in Rheinland-Pfalz ausüben will, einen auf seinen Namen lautenden gültigen Fischereischein bei sich führen.

Bei der erstmaligen Erteilung eines rheinland-pfälzischen Fischereischeins ist der Nachweis einer in Rheinland-Pfalz bestandenen staatlichen Fischereiprüfung vorzulegen.

Für den Bereich der Stadt Mainz und des Landkreises Mainz-Bingen ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen für die Abnahme der Fischerprüfungen zuständig.

Fischerprüfungen finden in Rheinland-Pfalz landeseinheitlich zweimal im Jahr statt - und zwar im Juni und Dezember.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Fischereiprüfung in Rheinland-Pfalz ist vor allem:
  • die mindestens 35-stündige Teilnahme an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung,
  • die Vollendung des 13. Lebensjahres,
  • die Einzahlung der Prüfungsgebühr von 25,56 €.
Die Fischereiprüfung wird als theoretische Prüfung mittels Fragebogen durchgeführt; bei bestandener Prüfung wird ein Prüfungszeugnis ausgehändigt.

Die Durchführung der Vorbereitungslehrgänge wurde durch die Landesfischereiverordnung den in Rheinland-Pfalz tätigen Fischereiverbänden übertragen. Anmeldungen für Vorbereitungslehrgänge nehmen folgende Stellen des Landesfischereiverbandes Rheinland-Pfalz entgegen:
  • für den Raum Mainz: Bezirksverband Rheinhessen e.V., Gaßnerallee 97, 55120 Mainz,
  • für den Raum Bingen: Bezirksverband Rheinhessen e.V., Friedlandstraße 7, 55411 Bingen
Für allgemeine Auskünfte steht noch folgende Stelle zur Verfügung:
Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz e.V.
Geschäftsstelle
Gaulsheimer Straße 11 a
55437 Ockenheim
Tel. 0 67 25 / 9 59 96
Fax 0 67 25 / 9 59 97


Fischereischein:

Der Fischereischein wird nach Vorlage des staatlichen Prüfungszeugnis für ein Kalenderjahr (Jahresfischereischein) oder für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre (Fünfjahresfischereischein) ausgestellt.

Die Ausstellung erfolgt in Rheinland-Pfalz durch die Ordnungsämter der für den Wohnsitz zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung.

Jugendliche im Alter von 7 bis 16 Jahren können ohne Prüfung einen (gelben) Jugendfischereischein (jeweils für 1 Jahr) erhalten. Die Ausübung der Fischerei ist dann aber nur in Begleitung des Inhabers eines (blauen) Jahresfischereischeins erlaubt.

Mit Vollendung des 14. Lebensjahres können Jugendliche einen (blauen) Jahresfischereischein erwerben, der zur selbstständigen Fischereiausübung ohne Begleitung berechtigt, sofern sie die staatliche Fischerprüfung abgelegt haben. Die Teilnahme an der Prüfung ist bereits ab Vollendung des 13. Lebensjahres möglich.


Fischereierlaubnisschein:

Um die Fischerei an einem bestimmten Gewässer ausüben zu können, benötigt man außer dem Fischereischein noch einen Fischereierlaubnisschein. Fischereierlaubnisscheine werden vom Inhaber des Fischereirechts (Eigentümer, Verein oder Pächter) für das jeweilige Gewässer ausgestellt.

 

Formulare / Publikationen zum Download (PDF):