Erstmalige Erteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:Bei Beantragung der Klassen A, A1, B, BE, S, L, M und T
- 1 Lichtbild neuesten Datums nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm)
- Abgabe einer Unterschrift für die Beantragung des Führerscheines bei der Fahrerlaubnisbehörde bzw. bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt
- Angabe einer Fahrschule zur Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung
- Sehtestbescheinigung
- Nachweis in “Lebensrettenden Sofortmaßnahmen” (gilt nur bei einer erstmaligen Erteilung einer Fahrerlaubnis)
Klassen C1, C1E, C, CE D1, D1E, D und DE:
- 1 Lichtbild neuesten Datums nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm)
- Abgabe einer Unterschrift für die Beantragung des Führerscheines bei der Fahrerlaubnisbehörde bzw. bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt
- Angabe einer Fahrschule zur Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung
- Nachweis in “Erste Hilfe”
- Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten nach dem amtlichen Muster (Anlage 6 FeV)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß § 11 Abs.9 FeV i.V.m. Anlage 5
Klassen D1, D1E, D und DE
- 1 Lichtbild neuesten Datums nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm)
- Abgabe einer Unterschrift für die Beantragung des Führerscheines bei der Fahrerlaubnisbehörde bzw. bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt
- Angabe einer Fahrschule zur Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung
- Nachweis in “Erste Hilfe”
- Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten nach dem amtlichen Muster (Anlage 6 FeV)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß § 11 Abs.9 FeV i.V.m. Anlage 5
- Testpsychologisches Gutachten gem. § 11 Abs. 9 FeV i.V. m. Anlage 5 Nr. 2
- Beantragung eines Führungszeugnisses für Behörden bei Ihrer Meldebehörde. Das Führungszeugnis wird dann direkt zu uns gesandt.
Die theoretische Prüfung muss vor Beginn der praktischen Prüfung bestanden sein. Sie darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.
Sind alle Voraussetzungen zum Erwerb des Führerscheins erfüllt, eine rechtzeitige Herstellung des Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei jedoch nicht möglich gewesen, wird von der Führerscheinstelle eine befristete Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die jedoch ausschließlich zum Führen eines Kraftfahrzeuges innerhalb der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Bei Mehrfachprüfung besteht die Möglichkeit, die Ausstellung einer kostenpflichtigen Prüfungsbescheinigung zu beantragen.
Bei erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis wird diese grundsätzlich für 2 Jahre auf Probe erteilt. Ausgenommen von der Probezeit sind die Fahrerlaubnisklassen M, S, L und T.