Verkehrsverstöße innerhalb der Probezeit
Bei erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis wird diese grundsätzlich für 2 Jahre auf Probe erteilt. Ausgenommen von der Probezeit sind die Fahrerlaubnisklassen M, S, L und T.Bei einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen. Mit dieser Anordnung verlängert sich die Probezeit von 2 auf 4 Jahre. Die Fahrschulen, die solche Seminare als nächste in unserem Zuständigkeitsbereich anbieten, werden mit der Anordnung mit Terminangabe von der Führerscheinstelle mitgeteilt. In Fällen mit Alkohol, Betäubungsmitteln oder sonstigen berauschenden Mitteln ist die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar anzuordnen. Diese Kurse werden von anerkannten Verkehrspsychologen durchgeführt. Entsprechende Stellen werden mit der Anordnung mitgeteilt.
Werden nach der Anordnung nochmals eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit begangen, erfolgt eine schriftliche Verwarnung und ein Hinweis auf die Möglichkeit der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Bei entsprechenden weiteren Verkehrszuwiderhandlungen erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis.