Aufbauseminare / Punktsystem
Das Punktsystem soll künftig nicht mehr nur der Feststellung von Defiziten dienen, sondern auch Angebot und Hilfestellung enthalten, diese Defizite zu beheben. Hierfür werden Aufbauseminare sowie verkehrspsychologische Beratungen durchgeführt.Weiterhin soll der Gedanke der Freiwilligkeit in der Verkehrssicherheit gestärkt werden. Deshalb soll durch die Möglichkeit des Punkterabatts ein "Bonus-System" für freiwillige Schulungsmaßnahmen eingeführt werden.
Das neue Punktsystem ist folgendermaßen gestaffelt:
8 - 13 Punkte
- schriftliche Unterrichtung des Betroffenen
- Verwarnung
- Hinweis auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Aufbauseminar
- Bei einer Teilnahme an einem Aufbauseminar bei
- bis zu 8 Punkten werden 4 Punkte und
- zwischen 9 – 13 Punkte 2 Punkte abgezogen.
14 - 17 Punkte
- Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar mit Fristsetzung
- Verwarnung, falls in den letzten 5Jjahren bereits Teilnahme an einem Aufbauseminar erfolgte
- Hinweis auf die Möglichkeit an einer verkehrspsychologischen Beratung
- Abzug von 2 Punkten bei Teilnahme an einer verkehrspsychologischer Beratung
18 und mehr Punkte
- Betroffene/-r gilt als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Fahrerlaubnisbehörde muss die Fahrerlaubnis entziehen.
- Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens 6 Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden.
- Vor erneuter Erteilung ist die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (MPU) anzuordnen.
Die Aufbauseminare werden nur von Fahrlehrern durchgeführt, die Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz sind.
Besondere Seminare für Inhaber einer Fahrerlaubnis, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel am Straßenverkehr teilgenommen haben, werden von hierfür amtlich anerkannten Seminarleitern durchgeführt.