Umtausch in einen EU-Kartenführerschein
Der Umtausch der bisherigen Führerscheine in einen EU-Kartenführerschein kann grundsätzlich nur direkt bei der Führerscheinstelle erfolgen.Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:
- Neues Lichtbild, das den aktuellen Bestimmungen der Passverordnung entspricht (35 x 45 mm)
- bisheriger Führerschein
- Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass)
- Bei der Umschreibung der früheren Fahrerlaubnis der Klasse 2 ist ab Vollendung des 50. Lebensjahres auch ein augenärztliches Gutachten sowie eine Eignungsnachweis (ärztliche und/ oder testpsychologische Untersuchung) nachzuweisen.
- Siehe hierzu auch Verlängerung einer Fahrerlaubnis
Wichtiger Hinweis für Inhaber der Fahrerlaubnis der bisherigen Klasse 3:
Bei der Umschreibung von Führerscheinen, die vor dem 01.01.1999 erworben wurden, erfolgt eine unbefristete Erteilung. Auch sind keine ärztliche und augenärztliche Untersuchung erforderlich.
Ausnahme: Die Berechtigung zum Führen von 3-achsigen Zügen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12.000 kg endet mit dem Erreichen des 50. Lebensjahres.
Wichtiger Hinweis für Inhaber der Fahrerlaubnis der bisherigen Klasse 2:
Wird die bis zum 31.12.1998 erteilte Fahrerlaubnis der Klasse 2 nicht umgestellt, so darf der Inhaber ab Vollendung des 50. Lebensjahres keine Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen der Klasse C oder CE mehr führen.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt „Eignungsuntersuchungen“.