Änderung der Halterdaten

Zur Änderung der Halterdaten benötigen Sie:
  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II (nur bei Änderung des Halternamens; bei Änderung des Wohnsitzes ist der Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II nicht erforderlich)
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I (für jede Art der Änderung)
  • Geänderte Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung); Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt !
  • Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis.

Hinweis:

Im Rahmen eines Modellversuches ist es derzeit möglich, bei einer An- oder Ummeldung die Änderung der Anschrift im Fahrzeugschein vom Einwohnermeldeamt direkt vornehmen zu lassen.


 

Formulare (PDF) zum Download: