Änderung der Halterdaten
Zur Änderung der Halterdaten benötigen Sie:
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II (nur bei Änderung des Halternamens; bei Änderung des Wohnsitzes ist der Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II nicht erforderlich)
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I (für jede Art der Änderung)
- Geänderte Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung); Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt !
- Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
Hinweis:
Im Rahmen eines Modellversuches ist es derzeit möglich, bei einer An- oder Ummeldung die Änderung der Anschrift im Fahrzeugschein vom Einwohnermeldeamt direkt vornehmen zu lassen.
Formulare (PDF) zum Download: