Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens

Zum Erhalt eines Ausfuhrkennzeichens benötigen Sie folgende Unterlagen:
  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein, Abmeldebescheinigung oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bisherige Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • eine gültige Versicherungsbestätigungskarte (Deckungskarte) für Ausfuhrkennzeichen
  • Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung) Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt !
  • Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis.

Besonderheiten:

  • Zulassung durch einen Dritten: formlose, schriftliche Vollmacht dessen, für den das Fahrzeug zugelassen werden soll.
  • Minderjährige: Hier wird die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Diese müssen entweder in der Zulassungsstelle direkt abgegeben oder amtlich beglaubigt sein.
  • Firmen: Für die Zulassung eines Firmenwagens benötigen Sie einen Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister, die Ausweispapiere des/der Geschäftsführer sowie dessen/deren Vollmacht.

Hinweis:

Das Fahrzeug muss in jedem Fall bei der jeweiligen Zulassungsstelle vorgefahren werden.

Sofern das Fahrzeug nicht im Landkreis Mainz-Bingen zugelassen ist und Fahrzeugbrief oder -schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I oder II fehlen, kann die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens nur durch die Zulassungsstelle durchgeführt werden, bei der das Fahrzeug zugelassen ist.



 

Formulare (PDF) zum Download: