Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens
Zum Erhalt eines Ausfuhrkennzeichens benötigen Sie folgende Unterlagen:- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein, Abmeldebescheinigung oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bisherige Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
- eine gültige Versicherungsbestätigungskarte (Deckungskarte) für Ausfuhrkennzeichen
- Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung) Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt !
- Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
Besonderheiten:
- Zulassung durch einen Dritten: formlose, schriftliche Vollmacht dessen, für den das Fahrzeug zugelassen werden soll.
- Minderjährige: Hier wird die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Diese müssen entweder in der Zulassungsstelle direkt abgegeben oder amtlich beglaubigt sein.
- Firmen: Für die Zulassung eines Firmenwagens benötigen Sie einen Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister, die Ausweispapiere des/der Geschäftsführer sowie dessen/deren Vollmacht.
Hinweis:
Das Fahrzeug muss in jedem Fall bei der jeweiligen Zulassungsstelle vorgefahren werden.Sofern das Fahrzeug nicht im Landkreis Mainz-Bingen zugelassen ist und Fahrzeugbrief oder -schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I oder II fehlen, kann die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens nur durch die Zulassungsstelle durchgeführt werden, bei der das Fahrzeug zugelassen ist.