Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens
Kurzzeitkennzeichen gelten ausschließlich für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten.Zum Erhalt eines solchen benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Gültige Versicherungsbestätigungskarte (Deckungskarte) für Kurzzeitkennzeichen
- Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung);
- Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt !
- Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
Besonderheiten:
- Zulassung durch einen Dritten: formlose, schriftliche Vollmacht dessen, für den das Fahrzeug zugelassen werden soll.
- Minderjährige: Hier wird die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Diese müssen entweder in der Zulassungsstelle direkt abgegeben oder amtlich beglaubigt sein.
- Firmen: Für die Zulassung eines Firmenwagens benötigen Sie einen Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister, die Ausweispapiere des/der Geschäftsführer sowie dessen/deren Vollmacht.