Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens

Kurzzeitkennzeichen gelten ausschließlich für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten.
Zum Erhalt eines solchen benötigen Sie folgende Unterlagen:
  • Gültige Versicherungsbestätigungskarte (Deckungskarte) für Kurzzeitkennzeichen
  • Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung);
  • Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt !
  • Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis.

Besonderheiten:

  • Zulassung durch einen Dritten: formlose, schriftliche Vollmacht dessen, für den das Fahrzeug zugelassen werden soll.
  • Minderjährige: Hier wird die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Diese müssen entweder in der Zulassungsstelle direkt abgegeben oder amtlich beglaubigt sein.
  • Firmen: Für die Zulassung eines Firmenwagens benötigen Sie einen Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister, die Ausweispapiere des/der Geschäftsführer sowie dessen/deren Vollmacht.

Hinweis:

Die Gültigkeit dieser Kennzeichen ist ausschließlich auf das Gebiet der EU beschränkt.



 

Formulare (PDF) zum Download: