Neuzulassungen

Zur Neuzulassung eines Fahrzeuges benötigen Sie:
  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II jeweils in Verbindung mit einer EG- Übereinstimmungsbescheinigung oder einer Datenbestätigung des Herstellers ggfls. zuzügl. Zusatzgutachten
    (Sofern nur eine EG-Übereinstimmungserklärung vorliegt, ist zusätzlich als Nachweis der Verfügungsberechtigung der Kaufvertrag bzw. die Rechnung jeweils im Original vorzulegen)
  • Wurde das Fahrzeug aus einem Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Land eingeführt, ist zusammen mit der EG-Übereinstimmungsbescheinigung ein Nachweis über eine aktuelle Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung zu erbringen.
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung
  • Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung); Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt !
  • Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis.

Besonderheiten:

  • Bankeinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer muss bei Zulassung durch einen Dritten bzw. bei abweichendem Kontoinhaber vorgelegt werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
  • Zulassung durch einen Dritten: formlose, schriftliche Vollmacht dessen, für den das Fahrzeug zugelassen werden soll.
  • Minderjährige: Hier wird die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Diese müssen entweder in der Zulassungsstelle direkt abgegeben oder amtlich beglaubigt sein.
  • Firmen: Für die Zulassung eines Firmenwagens benötigen Sie einen Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister, die Ausweispapiere des/der Geschäftsführer sowie dessen/deren Vollmacht.


 

Formulare (PDF) zum Download: