Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirks
Für die Umschreibung eines Fahrzeuges, welches bereits im Landkreis Mainz-Bingen zugelassenwar, benötigen Sie:
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein, Abmeldebescheinigung oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung
- Gültige Hauptuntersuchung
- Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung);
Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt ! - Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
Besonderheiten:
- Bankeinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer muss bei Zulassung durch einen Dritten bzw. bei abweichendem Kontoinhaber vorgelegt werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Zulassung durch einen Dritten: formlose, schriftliche Vollmacht dessen, für den das Fahrzeug zugelassen werden soll.
- Minderjährige: Hier wird die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Diese müssen entweder in der Zulassungsstelle direkt abgegeben oder amtlich beglaubigt sein.
- Firmen: Für die Zulassung eines Firmenwagens benötigen Sie einen Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister, die Ausweispapiere des/der Geschäftsführer sowie dessen/deren Vollmacht.