
Kinderbetreuung und Schule
Kinder von Asylsuchenden haben genau wie alle anderen Kinder das Recht auf Betreuung, sobald sie 1 Jahr alt sind – egal welchen Aufenthaltsstatus sie haben. Sie müssen auch zur Schule gehen, genau wie alle anderen Kinder.
Wenn Kinder oder Jugendliche dem Landkreis Mainz-Bingen zugewiesen werden und in einer Stadt oder Gemeinde aufgenommen sind, bekommen die Eltern Informationen über die Schulpflicht. Die Eltern müssen ihre Kinder dann an einer Schule anmelden. Die Anmeldung machen sie direkt bei der Schule. Alle Schulen stehen offen, es gibt keine Einschränkungen bei der Wahl der Schule.
Jugendliche Flüchtlinge, die in ihrem Heimatland schon zur Schule gegangen sind, aber keinen Schulabschluss oder keine Berufsausbildung haben, können in Berufsschulen im Landkreis Mainz-Bingen eine Schule besuchen. Dort bekommen sie Hilfe, um in die Schule oder eine Berufsausbildung zu starten.
Kinderbetreuung
Wenn Sie kleine Kinder haben, können Sie Betreuung bekommen. So können Sie arbeiten, einen Sprachkurs machen oder andere wichtige Dinge erledigen.
Es gibt verschiedene Angebote:
- Kita (Kindertagesstätte): Für Kinder ab 1 Jahr bis zum Schulanfang
- Tagesmütter/Tagesväter: Betreuung in kleinen Gruppen bei einer Betreuungsperson
- Hort: Für Schulkinder am Nachmittag
Wichtige Informationen für Eltern und Schulen
Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen arbeiten an allen Schulen. Sie helfen Kindern, Eltern und Lehrern, wenn es Probleme gibt. Gemeinsam suchen sie Lösungen und vermitteln bei Bedarf weitere Unterstützung.
Für Schulen gibt es einen Ordner mit dem Titel „Flüchtlingskinder kommen an die Schule“. Darin stehen wichtige Infos zum Umgang mit Flüchtlingskindern.
Kontakt
Frau Petra Gallon (für Kindertagesstätten)
Telefon: (06132) 787-13110
E-Mail: GllnPtrmnz-bngnd
Frau Kerstin Steuerwald (Leitung Schulsozialarbeit)
Telefon: (06132) 787-13820
E-Mail: StrwldKrstnmnz-bngnd
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Kinder und Jugendliche, die wenig Geld haben, können besondere Unterstützung bekommen. Zum Beispiel für Ausflüge, Mittagessen in Schule und Kita, Sport, Musik und andere Freizeitaktivitäten.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst:
- Schulausflüge und Klassenfahrten
- Schulmaterial (zweimal im Jahr)
- Kosten für den Schulweg
- Nachhilfe und Lernförderung
- Mittagessen in Schule, Kita und Tagespflege
- Mitgliedsbeiträge für Sportvereine, Musik, Kultur und andere Freizeitangebote
- Teilnahme an Ferienfreizeiten
Wie beantragen?
Formulare gibt es im Empfang der Kreisverwaltung und in den Büros für Bildung und Teilhabe. Man kann sie auch auf der Internetseite vom Landkreis herunterladen.
Kontakt
Mehr Infos zum Bildungs- und Teilhabepaket gibt es auf der Webseite vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
