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Wohnen 

Der Landkreis Mainz-Bingen hilft Geflüchteten, eine Wohnung zu finden. Das Ziel ist, dass alle gut und sicher wohnen können. Die Wohnungen können privat sein oder vom Landkreis. Wenn keine andere Möglichkeit da ist, gibt es auch Notunterkünfte.

Wenn Sie eine Wohnung suchen oder Fragen zu den Kosten haben, können Sie sich an das Jobcenter Mainz-Bingen wenden. Dort erfahren Sie, welche Kosten bezahlt werden und wie Sie Unterstützung bekommen.

Wichtig: Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben oder umziehen, müssen Sie mit dem Jobcenter sprechen. Nur dann kann das Jobcenter die Kosten für die Wohnung oder den Umzug übernehmen.

Unterstützung bei Miet- und Heizkosten

Das Jobcenter Mainz-Bingen zahlt die Kosten für Ihre Wohnung und Heizung. Die Kosten müssen aber angemessen sein. Voraussetzung ist, dass Sie Arbeitslosengeld II beantragt haben.

Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben oder umziehen, müssen Sie beim Jobcenter um Erlaubnis fragen. Ohne diese Zulassung zahlt das Jobcenter keine Kosten für die Wohnung, den Umzug oder die Kaution.

Die Kaution für die Wohnung kann das Jobcenter als Darlehen geben, das Sie später zurückzahlen.

Wenn Sie ohne wichtigen Grund umziehen und dadurch höhere Kosten entstehen, zahlt das Jobcenter nur die vorherigen Kosten.

Das Jobcenter prüft auch, ob ein Umzug wirklich nötig ist.

Der Mietspiegel vom Landkreis Mainz-Bingen zeigt, wie viel Miete als angemessen gilt. Er wird alle zwei Jahre neu gemacht.

Hier finden Sie den aktuellen Mietspiegel. 

Wohnungen für Asylbewerber

Wenn Ihr Asylverfahren fertig ist und Sie in Deutschland bleiben dürfen, müssen Sie bald aus der Wohnung der Stadtverwaltung oder Verbandsgemeinde ausziehen. Dann müssen sie eine eigene Wohnung mieten.

Haben Sie eine Wohnung gefunden? Verdienen Sie noch nicht genug Geld? Dann lassen Sie vom Vermieter eine Mietbescheinigung ausfüllen. Das Jobcenter prüft diese Bescheinigung. Erst, wenn das Jobcenter zustimmt, dürfen Sie den Mietvertrag unterschreiben.

Oft brauchen Sie für den Vermieter zusätzlich eine SCHUFA-Auskunft. Darin steht, ob Sie Schulden haben. Die SCHUFA-Auskunft ist einmal im Jahr kostenlos!

Wenn Sie den neuen Mietvertrag unterschrieben haben, informieren Sie das Sozialamt darüber, wann Sie aus der Unterkunft ausziehen.

Die Wohnung muss sauber sein, wenn Sie ausziehen. Geben Sie die Schlüssel an dem Tag, an dem Sie ausziehen, beim Sozialamt ab. Wenn nicht, dann müssen Sie die Kosten für den Austausch des Schlosses übernehmen.

Wenn Sie umgezogen sind, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung oder der Verbandsgemeinde, in der Sie wohnen, anmelden.

Wohnungssuche und Miete

Wenn Sie eine Wohnung suchen, haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten:

Sie können im Internet suchen.

Geben Sie diese Stichwörter ein:

  • Wohnung gesucht
  • Wohnungsangebote
  • suche Wohnung
  • Immobilien Angebote

Sie können in einer lokalen Zeitung nachsehen.

Hier finden Sie Immobilien-Inserate. Dort werden auch verschiedene Wohnungen angeboten. Die meisten Angebote gibt es in der Zeitung am Mittwoch und am Samstag.

In Mainz-Bingen gibt es diese Zeitungen:

  • Allgemeine Zeitung Mainz (Tageszeitung)
  • Allgemeine Zeitung Rheinhessen (Tageszeitung)
  • Öffentlicher Anzeiger (Tageszeitung)

Mitteilungsblatt in der Verbandsgemeinde

In den Verbandsgemeinden gibt es ein kostenloses Mitteilungsblatt einmal in der Woche. Hier werden auch lokale Mietangebote für Wohnungen unter der Rubrik Kleinanzeigen veröffentlicht.

Kreiswohnungsbaugesellschaft

Der Landkreis Mainz-Bingen hat eine eigene Kreiswohnungsbaugesellschaft (KWBG) gegründet. Geschäftsführer ist Herr Hans-Peter Haas.
Hinweis: Hier geht es zur Homepage der Kreiswohnungsbaugesellschaft www.kwbg-mainz-bingen.de

Wohnraumhilfe

Seit 2021 ist im Landkreis Mainz-Bingen die Fachstelle Wohnraumhilfe am Start.

Die Fachstelle ist ein Angebot von Caritasverband Mainz e.V. und Diakonischem Werk Rheinhessen. Das Projekt wird gefördert vom Land Rheinland-Pfalz und vom Landkreis Mainz-Bingen.

Die Fachstelle berät bei drohender Wohnungslosigkeit und Themen, wie Mietrückständen, Räumungsklagen, Obdachlosigkeit, Kündigung des Mietvertrages oder sonstigen Schwierigkeiten mit dem Vermieter sowie bei der Suche nach Wohnraum oder einer Unterbringungsmöglichkeit.

  • für den nördlichen Landkreis (VG Rhein-Nahe, VG Gau-Algesheim, Bingen, Ingelheim und VG Sprendlingen-Gensingen):

Fachstelle Wohnraumhilfe
in der Caritas Herberge Bingen
Mainzer Str. 105
55411 Bingen
Tel. Fr. Wüst 0160 98023463/ Fr. Mechsner 0160 97942009

  • für den südlichen Landkreis (VG Rhein-Selz, VG Bodenheim, VG Nieder-Olm, Gemeinde Budenheim):

Fachstelle Wohnraumhilfe
im Beratungszentrum Oppenheim
Am Markt 10
55276 Oppenheim
Tel. 06133 578990 (Herr Simon Louanzi)

Sie haben eine Wohnung gefunden.

Herzlichen Glückwunsch. Diese Wohnung mieten Sie von einer Person. Diese Person ist Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin. Mit dieser Person schließen Sie einen Vertrag. Der Vertrag sagt, dass Sie in der Wohnung wohnen dürfen. Er heißt Mietvertrag. Der Mietvertrag regelt die Rechte und Pflichten. Sie haben Rechte und Pflichten. Und Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin hat Rechte und Pflichten. Sie müssen zum Beispiel jeden Monat Geld bezahlen. Das ist die Miete. Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin muss Ihnen die Wohnung überlassen. Er oder sie muss sich auch um Reparaturen an der Wohnung kümmern. 

Der Mietvertrag ist ein wichtiges Dokument. In ihm steht der Preis der Wohnung. Dort steht auch, ob Sie in der Wohnung rauchen oder Wäsche waschen dürfen. Alles ist in dem Vertrag schriftlich festgehalten. Sie verstehen etwas in dem Vertrag nicht? Fragen Sie nach. Am besten, bevor Sie den Vertrag unterschreiben. 

Die Miete besteht aus der Nettokaltmiete und den Nebenkosten. Die Nebenkosten zahlen Sie auch jeden Monat. Damit bezahlen Sie laufende Kosten. Unter anderem die Reinigung des Treppenhauses oder die Gartenarbeitskraft. Auch die Müllabfuhr bezahlen Sie damit. Diese Nebenkosten teilen sich alle Bewohner und Bewohnerinnen des Hauses untereinander. Menschen mit einer größeren Wohnung zahlen mehr. 

Nur Sie haben einen Schlüssel zu Ihrer Wohnung. Passen Sie gut auf den Schlüssel auf. Sie haben den Schlüssel verloren? Dann muss ein Schlüsseldienst kommen. Ein Schlüsseldienst kann teuer sein. Manchmal braucht der Vermieter oder die Vermieterin Zugang zu Ihrer Wohnung. Manchmal brauchen auch andere Personen Zugang zu Ihrer Wohnung. Dafür müssen Sie über den Besuch informiert werden. Oft passiert dies per Post oder Telefon. Dies kann insbesondere nötig sein, wenn ein Handwerker oder eine Handwerkerin in Ihre Wohnung muss. Sie wollen etwas bei Ihnen reparieren. Oder die Stadtwerke oder Ihr Energieversorger müssen ablesen, wie viel Wasser oder Strom Sie verbraucht haben. 

Sie wollen kündigen?

Deutschland schützt mietende und vermietende Personen. Sie können nicht einfach von heute auf morgen kündigen. Sie müssen Ihren Vermieter oder Ihrer Vermieterin mindestens drei Monate vorher schreiben. Machen Sie eine Kündigung immer schriftlich. Lassen Sie sich eine Kündigung bestätigen.

Sie zahlen Miete für eine Wohnung. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld erhalten. Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Wohngeld. Den Mietzuschuss oder den Lastenzuschuss. Genaue Informationen erhalten Sie bei dem Sozialamt.

Wie und wo kann Wohngeld beantragt werden:

Wohngeld können Sie erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen. Sie müssen die Voraussetzungen nachweisen.

Den Antrag stellen Sie bei der Verwaltung Ihrer Verbandsgemeinde oder der Kreisverwaltung Mainz-Bingen.

Die Karte zum Landkreis Mainz-Bingen mit den Verbandsgemeinden finden Sie hier. 

Antragsformulare für Wohngeld finden Sie hier. 

Wer kann kein Wohngeld bekommen?

Sie können vom Wohngeld ausgeschlossen sein. Zum Beispiel, wenn Sie andere Leistungen vom Staat erhalten. Wenn Sie zum Beispiel Transferleistungen bekommen. Und wenn die Kosten der Unterkunft dabei berücksichtigt worden sind. Genaue Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialamt.

Weiterführende Informationen im Internet

Wohngeldtabelle, Antragsvordrucke etc.