Aufenthaltstitel
Aufenthaltstitel sind Genehmigungen, die zu einem Aufenthalt in Deutschland berechtigen. Jeder Aufenthaltstitel wird für einen bestimmten Aufenthaltszweck erteilt.
Alle genannten Aufenthaltstitel, ausgenommen das Visum, werden von der Ausländerbehörde erteilt.
Die Erteilung oder Verlängerung von
Aufenthaltstiteln ist an rechtliche Voraussetzungen geknüpft, die Ihre
aufenthaltsbezogenen Rechte und Pflichten bestimmen. So dürfen Sie
beispielsweise mit einer Aufenthaltserlaubnis nur dann erwerbstätig sein, wenn
es ausdrücklich erlaubt ist.
In manchen Fällen benötigen wir für unsere Entscheidung Stellungnahmen weiterer Behörden.
Je nach Fallgestaltung sind die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln gebührenpflichtig oder es besteht eine Gebührenbefreiung.
Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Alle Aufenthaltstitel, mit Ausnahme des Visums, werden seit September 2011 als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt. Dies ist ein elektronisches Dokument im Scheckkartenformat mit biometrischen Daten und besonderen Sicherheitsmerkmalen. Die Karten sind für maximal 10 Jahre gültig. Der eAT enthält einen Chip, auf dem neben Ihren Fingerabdrücken und einem biometrischen Lichtbild auch Ihre Unterschrift und Adresse gespeichert sind.
Um die Fingerabdrücke einzuscannen, muss jeder Antragssteller persönlich bei der Ausländerbehörde erscheinen. Dies gilt auch für Ihre Kinder ab dem 6. Lebensjahr. Da die elektronischen Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden, kann es mehrere Wochen dauern, bis Sie Ihren eAT erhalten. Wir informieren Sie, sobald Ihr eAT für Sie zur Abholung bereitliegt!
Studium / Ausbildung
Staatsangehörige eines Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staates, benötigen für eine Ausbildung in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken.
Dieser Aufenthaltstitel wird insbesondere für folgende Zwecke erteilt:
- Teilnahme an nicht
studienvorbereitenden Sprachkursen
- Studium an Hoch- und
Fachhochschulen
- betriebliche
Ausbildungen- und Weiterbildungen
- Schulbesuch (in Ausnahmefällen)
Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit kann im beschränkten Umfang neben der Ausbildung erlaubt werden. Details können Sie ihrem Aufenthaltstitel entnehmen.
Grundsätzlich benötigen Sie zur Einreise für diesen Aufenthaltszweck ein nationales Visum!
Ihrem Antrag für Sie bitte bei:
- Nachweis über
Teilnahme an der Ausbildung und falls bereits vorhanden Leistungsnachweise
- Nachweis über
ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Nachweise über die Finanzierung
des Aufenthaltes
- ein biometrisches Lichtbild (35x45mm)
Arbeiten in Deutschland
Bei jeder Entscheidung über einen Aufenthaltstitel wird auch darüber entschieden, ob ein Ausländer in Deutschland erwerbstätig sein darf.
Soweit dies nicht durch gesetzliche Regelung bereits erlaubt ist, hat die Ausländerbehörde bei Erteilung des Aufenthaltstitels dies zu prüfen und zu entscheiden. Wir benötigen dazu Nachweise über die berufliche Qualifikation und einen vorläufigen Arbeitsvertrag bzw. eine Einstellungszusage. Alternativ kann der zukünftige Arbeitgeber auch eine Stellenbeschreibung ausfüllen. Wer eine selbstständige Erwerbstätigkeit beabsichtigt, stellt hierzu einen formlosen Antrag unter Angabe einer detaillierten Beschreibung der beabsichtigten Tätigkeit.
Antrag auf Ausübung einer Beschäftigung
Agentur für Arbeit - Stellenbeschreibung
Agentur für Arbeit - Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Bei unserer Prüfung werden je nach Einzelfall die Agentur für Arbeit oder andere Stellen beteiligt.
Einreise zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
Wer ausschließlich zum Zwecke der Erwerbstätigkeit nach Deutschland einreisen möchte, benötigt grundsätzlich ein nationales Visum einer deutschen Auslandsvertretung.
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung (unselbstständige Erwerbstätigkeit) erhalten. Sie benötigen hierzu eine Arbeitsplatzzusage oder zumindest ein konkretes Angebot eines Arbeitgebers. Weiterhin müssen Sie auch nachweisen, dass Sie mit dieser Erwerbstätigkeit Ihren Lebensunterhalt in der Bundesrepublik Deutschland selbst finanzieren können.
Die Aufenthaltserlaubnis kann auch für eine selbstständige Erwerbstätigkeit und für Forscher erteilt werden.
Blaue Karte EU
Wenn Sie einen Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit planen, können unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Blaue Karte EU („Blue Card EU“) erteilt werden. Sie benötigen dafür einen Arbeitsplatz oder zumindest ein konkretes Stellenangebot. Eine Voraussetzung für die Erteilung der Blauen Karte ist ein Jahresgehalt von mindestens zwei Drittel der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung. Für sogenannte Mangelberufe, in denen der Bedarf nicht mit inländischen Fachkräften gedeckt werden kann, gilt ein abgesenktes Mindestgehalt. Die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis finden Sie hier.
humanitäre Aufenthaltsgründe (Asyl)
Eine Aufenthaltserlaubnis kann auch aus humanitären Gründen (Asyl) erteilt werden. Ein möglicher Grund ist zum Beispiel die Feststellung von Flüchtlingseigenschaften durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Nachfolgend erläutern wir vereinfacht den Ablauf eines Asylverfahrens. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Das Asylverfahren
Ein Asylantrag ist persönlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu stellen.
In einer persönlichen Anhörung durch das BAMF können mit Hilfe eines Dolmetschers / in die Gründe für Ihren Asylantrag vortragen werden.
Nach der Anhörung prüft das Bundesamt, ob die vorgetragenen Gründe zur Asylanerkennung oder einem Flüchtlingsschutz führen. Für die Dauer des Asylverfahrens wird eine Aufenthaltsgestattung erteilt. Die Gestattung wird während des laufenden Asylverfahrens von der Ausländerbehörde verlängert.
Nach der Entscheidung über Ihren Asylantrag
Wenn das BAMF Sie als Asylberechtigte/n oder Flüchtling anerkannt hat, können Sie bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis und ggf. einen Reiseausweis für Flüchtlinge beantragen.
Falls Ihr Asylantrag abgelehnt wurde, sind Sie grundsätzlich zur Ausreise verpflichtet. Das bedeutet, dass Sie Deutschland verlassen müssen. Die Feststellungen des BAMF zu den Asylgründen und der Frage eines Abschiebehindernisses sind für die Ausländerbehörde binden. Gegen die Entscheidungen im Asylverfahren ist gerichtlicher Rechtschutz möglich. Die Ausländerbehörde unterstützt Sie bei der Planung Ihrer Rückreise. Wir beraten Sie und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam, wie Ihre Rückreise organisiert und finanziert werden kann. Auch eine finanzielle Unterstützung für einen Neustart in Ihrem Heimatland ist in Einzelfällen möglich.
Wenn Sie nach Ablehnung Ihres Asylantrages Deutschland nicht freiwillig innerhalb der gesetzten Ausreisefrist verlassen, vollzieht die Ausländerbehörde die Ausreisepflicht durch Abschiebung.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge informiert auf seiner Webseite ausführlich über das Asylverfahren.
Reiseausweis
Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge, Ausländer oder Staatenlose
Die Reiseausweise werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Beantragung und Ausgabe findet in unserer Behörde statt. Bitte bringen Sie dafür ein biometrisches Passfoto mit.
Für einen Reiseausweis für Ausländerinnen und Ausländer benötigen wir in Einzelfällen den Nachweis, dass Sie einen Nationalpass nicht in zumutbarer Weise erhalten können. Dies ist durch eine schriftliche Bestätigung Ihrer Heimatbehörden und/oder der Botschaft zu belegen.
Die Gebühr für die Ausstellung eines Reiseausweises beträgt zurzeit bis zu 59 EUR.
Vom Antrag bis zur Fertigstellung können bis mehrere Wochen vergehen. Sollten Sie eine Reise planen, kontrollieren Sie daher frühzeitig, ob Ihr Reiseausweis noch gültig ist
Niederlassungserlaubnis
Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Blaue Karte EU?
Nach Ablauf einer bestimmten Zeit können Sie eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten. Das heißt, Ihnen wird damit dauerhaft in Deutschland der Aufenthalt ohne Beschränkung auf einen bestimmten Aufenthaltszweck erteilt.
Zu den Erteilungsvoraussetzungen informieren Sie sich bei unserer Ausländerbehörde.
Zur Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels nutzen Sie bitte die hier hinterlegten Antragsformulare.