Aufenthaltstitel sind Genehmigungen, die zu einem Aufenthalt in Deutschland berechtigen. Jeder Aufenthaltstitel wird für einen bestimmten Aufenthaltszweck erteilt.
Alle genannten Aufenthaltstitel, ausgenommen das Visum, werden von der Ausländerbehörde erteilt.
Die Erteilung oder Verlängerung von
Aufenthaltstiteln ist an rechtliche Voraussetzungen geknüpft, die Ihre
aufenthaltsbezogenen Rechte und Pflichten bestimmen. So dürfen Sie
beispielsweise mit einer Aufenthaltserlaubnis nur dann erwerbstätig sein, wenn
es ausdrücklich erlaubt ist.
In manchen Fällen benötigen wir für unsere Entscheidung Stellungnahmen weiterer Behörden.
Je nach Fallgestaltung sind die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln gebührenpflichtig oder es besteht eine Gebührenbefreiung.
Alle Aufenthaltstitel, mit Ausnahme des Visums, werden seit September 2011 als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt. Dies ist ein elektronisches Dokument im Scheckkartenformat mit biometrischen Daten und besonderen Sicherheitsmerkmalen. Die Karten sind für maximal 10 Jahre gültig. Der eAT enthält einen Chip, auf dem neben Ihren Fingerabdrücken und einem biometrischen Lichtbild auch Ihre Unterschrift und Adresse gespeichert sind.
Um die Fingerabdrücke einzuscannen, muss jeder Antragssteller persönlich bei der Ausländerbehörde erscheinen. Dies gilt auch für Ihre Kinder ab dem 6. Lebensjahr. Da die elektronischen Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden, kann es mehrere Wochen dauern, bis Sie Ihren eAT erhalten. Wir informieren Sie, sobald Ihr eAT für Sie zur Abholung bereitliegt!
Staatsangehörige eines Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staates, benötigen für eine Ausbildung in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken.
Dieser Aufenthaltstitel wird insbesondere für folgende Zwecke erteilt:
Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit kann im beschränkten Umfang neben der Ausbildung erlaubt werden. Details können Sie ihrem Aufenthaltstitel entnehmen.
Grundsätzlich benötigen Sie zur Einreise für diesen Aufenthaltszweck ein nationales Visum!
Ihrem Antrag für Sie bitte bei:
Bei jeder Entscheidung über einen Aufenthaltstitel wird auch darüber entschieden, ob ein Ausländer in Deutschland erwerbstätig sein darf.
Soweit dies nicht durch gesetzliche Regelung bereits erlaubt ist, hat die Ausländerbehörde bei Erteilung des Aufenthaltstitels dies zu prüfen und zu entscheiden. Wir benötigen dazu Nachweise über die berufliche Qualifikation und einen vorläufigen Arbeitsvertrag bzw. eine Einstellungszusage. Alternativ kann der zukünftige Arbeitgeber auch eine Stellenbeschreibung ausfüllen. Wer eine selbstständige Erwerbstätigkeit beabsichtigt, stellt hierzu einen formlosen Antrag unter Angabe einer detaillierten Beschreibung der beabsichtigten Tätigkeit.
Antrag auf Ausübung einer Beschäftigung
Agentur für Arbeit - Stellenbeschreibung
Agentur für Arbeit - Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Bei unserer Prüfung werden je nach Einzelfall die Agentur für Arbeit oder andere Stellen beteiligt.
Wer ausschließlich zum Zwecke der Erwerbstätigkeit nach Deutschland einreisen möchte, benötigt grundsätzlich ein nationales Visum einer deutschen Auslandsvertretung.
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung (unselbstständige Erwerbstätigkeit) erhalten. Sie benötigen hierzu eine Arbeitsplatzzusage oder zumindest ein konkretes Angebot eines Arbeitgebers. Weiterhin müssen Sie auch nachweisen, dass Sie mit dieser Erwerbstätigkeit Ihren Lebensunterhalt in der Bundesrepublik Deutschland selbst finanzieren können.
Die Aufenthaltserlaubnis kann auch für eine selbstständige Erwerbstätigkeit und für Forscher erteilt werden.
Wenn Sie einen Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit planen, können unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Blaue Karte EU („Blue Card EU“) erteilt werden. Sie benötigen dafür einen Arbeitsplatz oder zumindest ein konkretes Stellenangebot. Eine Voraussetzung für die Erteilung der Blauen Karte ist ein Jahresgehalt von mindestens zwei Drittel der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung. Für sogenannte Mangelberufe, in denen der Bedarf nicht mit inländischen Fachkräften gedeckt werden kann, gilt ein abgesenktes Mindestgehalt. Die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis finden Sie hier.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann auch aus humanitären Gründen (Asyl) erteilt werden. Ein möglicher Grund ist zum Beispiel die Feststellung von Flüchtlingseigenschaften durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Nachfolgend erläutern wir vereinfacht den Ablauf eines Asylverfahrens. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Ein Asylantrag ist persönlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu stellen.
In einer persönlichen Anhörung durch das BAMF können mit Hilfe eines Dolmetschers / in die Gründe für Ihren Asylantrag vortragen werden.
Nach der Anhörung prüft das Bundesamt, ob die vorgetragenen Gründe zur Asylanerkennung oder einem Flüchtlingsschutz führen. Für die Dauer des Asylverfahrens wird eine Aufenthaltsgestattung erteilt. Die Gestattung wird während des laufenden Asylverfahrens von der Ausländerbehörde verlängert.
Wenn das BAMF Sie als Asylberechtigte/n oder Flüchtling anerkannt hat, können Sie bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis und ggf. einen Reiseausweis für Flüchtlinge beantragen.
Falls Ihr Asylantrag abgelehnt wurde, sind Sie grundsätzlich zur Ausreise verpflichtet. Das bedeutet, dass Sie Deutschland verlassen müssen. Die Feststellungen des BAMF zu den Asylgründen und der Frage eines Abschiebehindernisses sind für die Ausländerbehörde binden. Gegen die Entscheidungen im Asylverfahren ist gerichtlicher Rechtschutz möglich. Die Ausländerbehörde unterstützt Sie bei der Planung Ihrer Rückreise. Wir beraten Sie und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam, wie Ihre Rückreise organisiert und finanziert werden kann. Auch eine finanzielle Unterstützung für einen Neustart in Ihrem Heimatland ist in Einzelfällen möglich.
Wenn Sie nach Ablehnung Ihres Asylantrages Deutschland nicht freiwillig innerhalb der gesetzten Ausreisefrist verlassen, vollzieht die Ausländerbehörde die Ausreisepflicht durch Abschiebung.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge informiert auf seiner Webseite ausführlich über das Asylverfahren.
Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge, Ausländer oder Staatenlose
Die Reiseausweise werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Beantragung und Ausgabe findet in unserer Behörde statt. Bitte bringen Sie dafür ein biometrisches Passfoto mit.
Für einen Reiseausweis für Ausländerinnen und Ausländer benötigen wir in Einzelfällen den Nachweis, dass Sie einen Nationalpass nicht in zumutbarer Weise erhalten können. Dies ist durch eine schriftliche Bestätigung Ihrer Heimatbehörden und/oder der Botschaft zu belegen.
Die Gebühr für die Ausstellung eines Reiseausweises beträgt zurzeit bis zu 59 EUR.
Vom Antrag bis zur Fertigstellung können bis mehrere Wochen vergehen. Sollten Sie eine Reise planen, kontrollieren Sie daher frühzeitig, ob Ihr Reiseausweis noch gültig ist
Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Blaue Karte EU?
Nach Ablauf einer bestimmten Zeit können Sie eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten. Das heißt, Ihnen wird damit dauerhaft in Deutschland der Aufenthalt ohne Beschränkung auf einen bestimmten Aufenthaltszweck erteilt.
Zu den Erteilungsvoraussetzungen informieren Sie sich bei unserer Ausländerbehörde.
Zur Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels nutzen Sie bitte die hier hinterlegten Antragsformulare.
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
06132/787-0
krsvrwltngmnz-bngnd
Ein Besuch der Bürgerinnen und Bürger in den Gebäuden der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Pflicht zum Tragen einer Maske ist in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen weitestgehend aufgehoben. Eine Ausnahme zu dieser Regelung besteht für den Fachbereich 42a „Gesundheitswesen“ und deren Besucherinnen und Besucher, als Einrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Hier gilt gemäß Infektionsschutzgesetz weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.
Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.
Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.
Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine Verwaltung:
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine
Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung:
Dienstag und Freitag 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 14 bis 18 Uhr
HINWEIS für die Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung
Damit eine persönliche Betreuung der Bauantragsteller möglich ist, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Kontakt
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Medien- und Kommunikationsbüro
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
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Die erste Anlaufstelle und Ansprechpartner/in für Medien und Presse sind
Bardo Faust, Pressesprecher
Tel. 0 61 32 / 7 87-1012
Dörte Emrich
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 15
Jana Hollstein
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 14
Maike Zehetner
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 17
Mehr zum Medienbüro finden Sie hier.
Kontakt
Kfz-Zulassungsstelle Bingen
55411 Bingen am Rhein
Tel. 0 67 21 / 91 71-0
Fax 0 67 21 / 91 71-52 98
E-Mail: [email protected]
Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.
Kontakt
Kfz-Zulassungsstelle
Oppenheim
St.-Ambrogio-Ring
11
55276 Oppenheim
Tel. 0 61 33 / 94 03-0
Fax 0 61 33 / 94 03-52 89
E-Mail: [email protected]
Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.
Kontakt
Amt
für Veterinär- und Gesundheitswesen
Kreisverwaltung
Mainz-Bingen
Große Langgasse 29
55116 Mainz
Tel. 0 61 31 / 6 93 33-0
Fax 0 61 31 / 6 93 33-40 98
Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten:
Allgemeine Verwaltung
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten Empfang:
Montag bis Mittwoch 8 bis 17 Uhr
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12.30 Uhr
Belehrungen gem. §43 IfSG:
Nach vorheriger Terminvereinbarung online oder per E-Mail. Weitere Informationen gibt es beim Gesundheitsamt telefonisch unter 06131/69333-0. Informationen und Anträge gibt es hier.
HIV-Beratung und -Test:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail
Impfsprechstunde:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail
Fragen zu Corona: Telefonische Erreichbarkeit: 06131/69333-4275 (zu den üblichen Dienstzeiten) oder per E-Mail
Kontakt
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Kreuzhof 1
55268 Nieder-Olm
Postadresse:
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
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Donnerstag 8 bis 17 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
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Kontakt
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
JobCenter
„Neue Ingelheimer Mitte“
Konrad-Adenauer-Str. 3
55218 Ingelheim
06132/787-6000
Faxnummer 06132/787-6099
Sprechzeiten
Montag, Dienstag, Freitag von 9 bis 12 Uhr, Mittwoch von 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen), Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Kreisverwaltung Mainz-Bingen (außer Jobcenter)
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Rheinhessen Sparkasse
BLZ: 553 500 10
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BIC: MALADE51WOR
Jobcenter Mainz-Bingen
Sparkasse Rhein-Nahe
BLZ: 560 501 80
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IBAN: DE17 5605 0180 0017 0591 06
BIC: MALADE51KRE
Mainz-Bingen beteiligt sich an der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115.
ACHTUNG, AKTUELLER HINWEIS: Diese De-Mail-Adresse ist nur noch bis 31. August 2022 gültig und wird am 1. September 2022 abgeschaltet.
Über De-Mail ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen. Die De-Mail der Kreisverwaltung Mainz-Bingen lautet:
krsvrwltngmnz-bngnd-mld
Mit De-Mail können verbindliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, solange keine besonderen Erfordernisse an die Form des Rechtsgeschäftes bestehen. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, denn die bei herkömmlicher E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs ist mit der Nutzung von De-Mail möglich. Unter Verwendung der (durch den De-Mail-Anbieter) qualifizierten elektronisch signierten Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde oder eingegangen ist.
Für einen im Verhältnis zum Gesamtvolumen geringen Anteil der Rechtsgeschäfte ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte setzt heute in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetzes (VDG) durch den Nutzer voraus. De-Mail kann auch in diesen Fällen genutzt werden, allerdings muss die entsprechende De-Mail oder das per De-Mail versandte Dokumente dann zusätzlich durch den Nutzer qualifiziert elektronisch signiert werden (siehe unten).
Der Versand per De-Mail allein ersetzt also nicht immer die Schriftform. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung ein E-Government-Gesetz, das unter anderem weitere Möglichkeiten schaffen soll, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch alternative elektronische Verfahren, insbesondere De-Mail, zu ersetzen.
Weitere Informationen zur De-Mail gibt es auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.
„Mainz-Bingen ist einfach ein guter Platz zum Leben.“ Das findet Landrätin Dorothea Schäfer, und das finden viele Menschen, die hier bereits leben oder Jahr für Jahr in den Landkreis ziehen. Was Mainz-Bingen alles zu bieten hat, zeigt der Imagefilm des Kreises.
Das fünfminütige Werk aus dem Hause der Mainzer „Formatfabrik“ zeigt Bilder aus allen Bereichen des Kreises – ob Süden, Norden, Mitte, ob Mittelrhein, Nahe, Rheinhessen. Abgebildet sind Weinberge, Wälder, der Rhein und die Burgen, die Themen Wirtschaft, Tourismus, ÖPNV und vor allem die Menschen – einfach alles, was den Landkreis Mainz-Bingen so ausmacht
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