Was ist das Ziel des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes?
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft den Rahmen für eine gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten. Ziel ist, dass qualifizierte Fachkräfte, bevorzugt als Hochschulabsolventen sowie Personen mit qualifizierter Berufsausbildung, einen Aufenthalt zu dem Zweck der Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet erhalten. Hierzu wird es aufenthaltsrechtliche Privilegierungen für diese Personengruppe bei der Visumserteilung und Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Einreise geben.
Die hierzu beschlossenen Neuregelungen treten am 1. März 2020 in Kraft. Ein wesentlicher Teil des Verwaltungsverfahrens hierzu soll von den Ausländerbehörden gesteuert werden.
Bislang wurde durch das in Rheinland-Pfalz zuständige Fachministerium, Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz, noch keine konkreten Festlegungen bzgl. des Verfahrensablaufes und den Anforderungen im Detail getroffen. Erst wenn diese vollständig unserer Ausländerbehörde vorliegen, können und werden zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz auch konkrete Informationen erfolgen.