Was ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz?
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft den Rahmen für eine gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten. Unter dem Begriff der Fachkraft sind dabei Hochschulabsolventen sowie Personen mit qualifizierter Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren zu verstehen.
Ziel ist, dass diese Personen vereinfacht einen Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet erhalten können. Hierzu gibt es aufenthaltsrechtliche Privilegierungen für diese Personengruppe bei der Visumserteilung und bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise.
Die hierzu beschlossenen Neuregelungen sind seit dem 1. März 2020 schrittweise in Kraft getreten, die letzte Aktualisierung erfolgte zum 1. Juni 2024. Nähere Einzelheiten können dieser Seite der Bundesregierung entnommen werden.
Vor der Einreise nach Deutschland ist ein Visumsverfahren bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland durchzuführen. Die Bearbeitung der Visa-Anträge von Fachkräften wird in Rheinland-Pfalz durch die Zentrale Ausländerbehörde in Kaiserslautern übernommen. Weitere Informationen gibt es hier.