Reise und Besuch
Gäste aus bestimmten Ländern benötigen für ihren Besuch in Deutschland ein Visum. Dieses können sie bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragen. In vielen Fällen brauchen Sie dazu eine Verpflichtungserklärung des Gastgebers.
Wenn Sie Besuch von ausländischen Verwandten, Freunden / innen oder Bekannten erwarten, können Sie für sie bürgen. Sie verpflichten sich bei der Ausländerbehörde, sämtliche Kosten zu tragen, die im Rahmen des Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland entstehen. Dazu gehören Kosten für den Lebensunterhalt, für die Versorgung im Krankheitsfall und auch für die Ausreise. Dadurch soll verhindert werden, dass im Bedarfsfall die öffentliche Hand für anfallende Kosten aufkommen muss. Die Rückerstattung dieser Kosten kann, falls nötig, auch zwangsweise durchgesetzt werden.
Bei der Beantragung des Visums in der Auslandsvertretung benötigen Ihre Gäste einen Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung. Angebote für Reisekrankenversicherungen erhalten Sie von fast allen Versicherungsgesellschaften. Wenn Ihre Gäste zusätzlich eine Reiseversicherung abschließen, können Sie Ihr Risiko verringern.
Für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung wird eine Gebühr in Höhe von 29,- € fällig. Bitte beachten Sie, dass eine Verpflichtungserklärung nur von Ihnen persönlich und nicht von einer bevollmächtigten Person für Sie abgegeben werden kann. Eine persönliche Vorsprache ist deshalb unbedingt notwendig.
Erforderliche Unterlagen
Für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit zur Ausländerbehörde:
- einen amtlichen
Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis)
- ihren Aufenthaltstitel und Nationalpass (für ausländische Staatsangehörige)
- vollständig ausgefüllter "Antrag Verpflichtungserklärung“ (siehe Downloads)
- Einkommensnachweise (Arbeitnehmer: letzte drei Lohnabrechnungen /Selbständig Erwerbstätige: den neuesten Einkommensteuerbescheid und gegebenenfalls eine betriebswirtschaftliche Auswertung der letzten zwölf Monate)
- Beitragsnachweis zur Krankenversicherung und zur Altersvorsorge
Eine Verpflichtungserklärung wird nur dann gezeichnet, wenn eine Prüfung ergeben hat, dass Sie tatsächlich finanziell leistungsfähig sind, das abzusichernde Risiko abzudecken. Sollte die Prüfung ergeben, dass ihr monatliches Einkommen für die Abgabe der Verpflichtungserklärung nicht ausreicht, besteht alternativ die Möglichkeit, eine Sicherheitsleistung auf einem Sperrkonto zu hinterlegen.
Die Höhe der Sicherheitsleistung entspricht bei Erwachsenen dem Sechsfachen der Regelbedarfsstufe 1 und bei Minderjährigen dem Dreifachen der Regelbedarfsstufe 1. Aktuell handelt es sich somit um Beträge von 3.378 € für Volljährige bzw. um 1.689 € für minderjährige Besucher.
Nähere Informationen zur Einrichtung einer Sicherheitsleistung erhalten Sie bei unseren Mitarbeitern.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Liegen alle benötigten Unterlagen vor und ergeben sich hierzu keine Rückfragen, wird die Verpflichtungserklärung im Rahmen Ihrer Vorsprache ausgefertigt. In Einzelfällen und bei unklaren Sachverhalten benötigen wir jedoch mehr Zeit für unsere Prüfung. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.
Hinweis zum Online-Antrag: Zusätzlich zu den in der Antragsstrecke geforderten Unterlagen benötigen wir zur Bearbeitung immer ein Ausweisdokument des Gastgebers/der Gastgeberin sowie eine Kopie des Reisepasses der eingeladenen Person(en). Sie können die Bearbeitungszeiten verkürzen, indem Sie diese Unterlagen direkt beifügen.

