Außerschulische Nutzung von Sportstätten
Eine aktuelle Pressemitteilung über die Öffnung der Sportplätze in Pandemiezeiten finden Siehier.
Der Landkreis Mainz-Bingen verfügt über eine Vielzahl modern ausgestatteter Sportstätten.
Auf Antrag regional eingetragener Sportvereine können unsere Sportstätten außerschulisch zur Verfügung gestellt werden.
Eine kommerzielle sowie private Nutzung ist nicht gestattet.
Ein Antrag auf außerschulische Nutzung kann, über den Vorsitzenden des Vereins, per Post oder E-Mail gestellt werden.
Um eine ordnungsgemäße Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten, müssen diese rechtzeitig – mindestens jedoch drei Wochen im Voraus – gestellt werden.