Beratung und Unterstützung
Adoption und Pflegekinderdienst
Die Adoptionsvermittlung kümmert sich um Kinder, die verlassen sind oder deren Eltern sich nicht in der Lage sehen, für sie zu sorgen. Der Pflegekinderdienst (PKD) berät und betreut Familien, die ein nicht verwandtes Kind (Pflegekind) aufnehmen möchten.
Beistandschaften/ Vormundschaften
Das Jugendamt berät bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen oder der Klärung von Vaterschaften. Ein Vormund wird Heranwachsenden zur Seite gestellt, deren Eltern an der Ausübung des Sorgerechts gehindert sind oder denen die Sorge entzogen wurde.
Schulsozialarbeit
Dies ist ein Angebot der Jugendhilfe in Schulen. Schulpädagoginnen und -pädagogen beraten vor Ort Schüler, Eltern und Lehrkräfte zu Fragen und Problemen im Schulalltag.
Allgemeiner Sozialer Dienst
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) steht Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Eltern bei der Bewältigung von unterschiedlichen Problemlagen zur Seite.
Eingliederungshilfen nach SGB VIII
Die Eingliederungshilfe besteht grundsätzlich in den Bereichen des Sozialgesetzbuch (SGB) VIII und des SGB XII. Im Jugendamt werden Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII für seelisch behinderte oder davon bedrohte Kinder und Jugendliche bearbeitet.
Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JUHIS) ist an allen Strafverfahren gegen Jugendliche (14-18 Jahre) und Heranwachsende (18-21 Jahre) beteiligt. Sie berät, begleitet und betreut die jungen Menschen während des gesamten Strafverfahrens.