Ganztägige Betreuung ab dem Schuljahr 2026/2027
Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG)

Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt schrittweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter.
Der Rechtsanspruch wird schrittweise nach Klassenstufen eingeführt:
- Schuljahr 2026/2027: Klassenstufe 1
- Schuljahr 2027/2028: Klassenstufen 1 und 2
- Schuljahr 2028/2029: Klassenstufen 1 bis 3
- Schuljahr 2029/2030: Klassenstufen 1 bis 4
Im Landkreis Mainz-Bingen wird der Rechtsanspruch über die bereits bestehenden Betreuungsangebote erfüllt.
Diese Angebote bleiben in ihrer Struktur erhalten und werden bei Bedarf erweitert.
Was bedeutet der Rechtsanspruch konkret?
- Anspruch auf ganztägige Betreuung an Werktagen
- Betreuungsumfang: bis zu acht Stunden täglich, einschließlich der Unterrichtszeit
- Ferienbetreuung ist Bestandteil des gesetzlichen Rechtsanspruchs, hier sieht das Gesetz eine Schließtagregelung vor. Bedeutet: nicht alle Ferien werden mit angeboten abgedeckt werden
- WICHTIG: Ferienangebote müssen extra gebucht werden bei dem jeweiligen Anbieter auf der Plattform. Die Kreisverwaltung wird kein eigenes Angebot anbieten.
Welche Angebote erfüllen den Rechtsanspruch?
Der Betreuungsbedarf kann, nicht zwingend am Wohnort, über folgende Angebote abgedeckt werden:
1. Betreuende Grundschule (BGS)
- Betreuung im Anschluss an den Unterricht (teilweise auch vor Unterrichtsbeginn)
- Flexible Abholmöglichkeiten, z. B. für Vereins- oder Musikangebote
- Anmeldung freiwillig, jedoch verbindlich für ein Schuljahr
- Keine Betreuung während der Schulferien
- Dieses Betreuungsangebot kostet
2. Ganztagsschule in Angebotsform (GTS-A)
- Verpflichtende Teilnahme an der Nachmittagsbetreuung (Montag bis Donnerstag)
- Kostenfrei, lediglich Mittagessen kostenpflichtig
- (ggf. Kostenübernahme über Bildung und Teilhabe möglich)
- Anmeldung jeweils für ein Schuljahr
- Die Freitagsbetreuung wird im Rahmen der BGS abgedeckt, siehe obigen Punkt
- Keine Ferienbetreuung
3. Schulkindbetreuung in einer Tageseinrichtung (Hort)
- Ganztägige Betreuung möglich
- Angebote im Landkreis Mainz-Bingen nur in begrenztem Umfang vorhanden
- Betreuung teilweise auch in den Ferien
- Einkommensabhängige Elternbeiträge
Wichtiger Hinweis zur Ferienbetreuung
Eine Betreuung während der Schulzeit (z. B. in der Betreuenden Grundschule) bedeutet nicht automatisch, dass auch die Ferienzeiten abgedeckt sind.
Für die Ferienbetreuung gelten folgende Grundsätze:
- Die bestehenden Ferienangebote bleiben erhalten. Die Plätze werden im Zuge der Umsetzung des Rechtsanspruchs erweitert.
- Ferienangebote sind kostenpflichtig.
- Eine gesonderte Anmeldung ist erforderlich.
Die Buchung erfolgt weiterhin über die jeweilige Verbandsgemeinde oder Stadt über deren digitales Anmeldesystem.
Weitere Informationen finden Sie in den FAQ des Landes Rheinland-Pfalz.
Ferienbetreuung und Schließzeiten
Ferienbetreuung
Auch die Ferienzeiten werden bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung berücksichtigt. Bestehende Ferienangebote bleiben grundsätzlich erhalten und sollen bei Bedarf erweitert werden.
Bitte beachten Sie:
Eine Betreuung während der Schulzeit, zum Beispiel in der Betreuenden Grundschule oder in der Ganztagsschule, umfasst nicht automatisch auch die Ferienbetreuung. Für Ferienangebote ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich.
Die Anmeldung erfolgt weiterhin über das jeweilige kommunale Buchungsportal der zuständigen Verbandsgemeinde oder Stadt. Dort finden Sie auch Informationen zu den konkreten Angeboten, Betreuungszeiträumen, verfügbaren Plätzen, Kosten und Anmeldefristen.
Ferienbetreuungsangebote sind grundsätzlich kostenpflichtig.
Schließzeiten
Der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung umfasst grundsätzlich auch die Ferienzeiten. Gleichzeitig sieht die gesetzliche Regelung vor, dass während der Schulferien Schließzeiten möglich sind.
Der Landkreis Mainz-Bingen nimmt die gesetzlich vorgesehenen Schließzeiten in Anspruch. In diesen festgelegten Zeiten besteht kein Rechtsanspruch auf ein Ferienbetreuungsangebot.
Schließzeiten im Jahr 2026
Für das Jahr 2026 sind folgende Schließzeiten vorgesehen:
die Herbstferien in Rheinland-Pfalz vom 05. Oktober 2026 bis einschließlich 16. Oktober 2026, der im Kalenderjahr 2026 liegende Teil der Weihnachtsferien vom 23. Dezember 2026 bis einschließlich 31. Dezember 2026, die jeweiligen beweglichen Ferientage.
Schließzeiten im Jahr 2027
Für das Jahr 2027 sind folgende Schließzeiten vorgesehen:
der im Januar liegende Teil der Weihnachtsferien vom 01. Januar 2027 bis einschließlich 08. Januar 2027, die erste Woche der Sommerferien vom 28. Juni 2027 bis einschließlich 02. Juli 2027, die jeweiligen sechs beweglichen Ferientage, der im Dezember liegende Teil der Weihnachtsferien vom 23. Dezember 2027 bis einschließlich 31. Dezember 2027.
Hinweis
Schulkindplätze in Tageseinrichtungen für Kinder (umgangssprachlich: Hort), bleiben von diesen Regelungen unberührt. Dort legen die jeweiligen Träger die Schließzeiten selbst fest.
Zuständigkeiten
Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) betrifft verschiedene Zuständigkeiten.
Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ist als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe Rechtsanspruchsgegner.
Kontakt Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Ansprechpartnerin: Frau Dehner
E-Mail: gfgmnz-bngnd
Für folgende Themen sind weiterhin die zuständigen Schulträger (Verbandsgemeinde oder Stadt) Ihre Ansprechpartner:
- Schulanmeldung
- konkrete schulische Betreuungsangebote (z. B. Betreuende Grundschule, Ganztagsschule)
- Elternbeiträge und Konditionen
- Ferienangebote: Diese sind im jeweiligen Portal der Verbandsgemeinde bzw. Stadt einsehbar und dort zu buchen.
