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Kindertagesstätten

Anfragen bezüglich Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder

Bei Fragen zum Platzangebot in den Kindertagesstätten im Landkreis Mainz-Bingen können Sie sich zu den üblichen Sprechzeiten der Verwaltung telefonisch ausschließlich über die Hotline 06132/787-13444 informieren.  Sie können Ihre Anfrage auch schriftlich an folgende E-Mail-Adresse richten:  kindertagesstaetten@mainz-bingen.de 

Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen stellt mit ihrer Fachberatung für Kindertagesstätten die begleitende, reflektierende und impulsgebende Unterstützung und Beratung der kommunalen Kindertagesstätten bereit.

Die Fachberatung nimmt dabei u.a. eine Mittler- und Brückenfunktion zwischen den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen, den sozialwissenschaftlichen Erkenntnissen, zwischen den Jugendhilfeträgern, den Eltern, Kindern und dem pädagogischen Fachpersonal wahr.

Einer der Arbeitschwerpunkte liegt in der Beratung der Träger, Leitungen, Teams und Eltern vor Ort. Gemeinsam mit unterschiedlichen Kooperationspartnern werden für die praktische Arbeit vor Ort unterstützen Maßnahmen und relevante Fortbildungsthemen entwickelt.

Kontakt

Der Bereich Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen beinhaltet die jährliche Erstellung des Kindertagesstätten-Bedarfsplans, der Auskünfte über die Bedarfe an Förderungsangeboten und die Bedarfserfüllung sowie Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen im Jugendamtsbezirk ausweist. Die Bedarfsplanerstellung erfordert umfangreiche Abfragen, Auswertungen, Recherchen und Koordinierungsgespräche.

Die Beratung von Trägern und Tageseinrichtungen, die Mitwirkung bei der Aufsicht über die Einrichtungen sowie die Bewilligung von Betriebserlaubnissen und die Festsetzung von Personalkontingenten sind ebenso Aufgabe der Bedarfsplanung wie die Abgabe von fachlichen Stellungnahmen und die Koordinierung von Betreuungsanfragen bis hin zur Vermittlung von Kita-Plätzen sowie die Abwicklung der Baumaßnahmen für Tageseinrichtungen.

Zuständigkeiten

Stadt Bingen, Stadt Ingelheim, VG Rhein-Nahe, VG Nieder-Olm

Gemeinde Budenheim, VG Bodenheim, VG Gau-Algesheim, VG Rhein-Selz, VG Sprendlingen-Gensingen

    Für alle Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Kinderhorte und Tagespflegestellen im Kreis Mainz-Bingen sind die Elternbeiträge unter Berücksichtigung des Einkommens festzusetzen, sofern dies beantragt wird. Stellen die Eltern keinen Antrag auf Festsetzung des Elternbeitrages oder legen sie innerhalb einer durch gesonderte Aufforderung gesetzten angemessenen Frist keine geeigneten Unterlagen vor, wird der jeweils geltende Höchstbeitrag fällig.

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