Kindesunterhalt
Ein minderjähriges Kind hat grundsätzlich gegenüber dem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt einen „Bar“-Unterhaltsanspruch.
Zahlbeträge entsprechend der aktuellen Düsseldorfer Tabelle
Die Ansprechpartner/innen für Beratungen und Beistandschaften sind Ihnen bei Fragen zum Kindesunterhalt gerne behilflich.