Kreishaus

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist im Jugendamt für die Finanzabwicklung der verschiedenen Hilfen zur Erziehung (HzE), Eingliederungshilfen und der Hilfen für junge Volljährige nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII zuständig (Ausnahme: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege). Auch die finanziellen Angelegenheiten der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA) werden dort bearbeitet.

Das Arbeitsgebiet der wirtschaftlichen Jugendhilfe umfasst unter anderem 

  • Heranziehung von kostenbeitragspflichtigen Elternteilen oder Hilfesuchenden
  • Anmeldung von Ersatzansprüchen gegenüber Dritten (z.B. Rentenversicherung, Krankenkassen oder andere Behörden)
  • prüfen und bewilligen einmaliger Leistungen bzw. Nebenkosten (insbesondere bei Pflegekindern)
  • Zahlung der Hilfe zum Lebensunterhalt junger Menschen im betreuten Wohnen

Die Zuständigkeit der Mitarbeiter/innen richtet sich nach der Art der Hilfe zur Erziehung. Diese werden eingeteilt in die Bereiche ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen und speziell dort zusätzlich nach dem Familiennamen des Kindes, Jugendlichen bzw. des jungen Volljährigen. 

Kontakt

Grundsatzsachbearbeitung

  • Frau Hölz

    Jugendamt
    Wirtschaftliche Hilfen und Jugendarbeit
    -
    +49 6132 787 - 13108
    E-Mail schreiben

ambulante & teilstationäre Hilfen gemäß §§ 20, 30, 32, 35a SGB VIII

    ambulante Hilfen gemäß §§ 18, 27, 29, 35, 35a SGB VIII

    • Herr Kuss

      Jugendamt
      Wirtschaftliche Hilfen und Jugendarbeit
      +49 6132 787 - 13581
      E-Mail schreiben

    stationäre Hilfen gemäß §§ 19, 27, 33, 34, 35, 35a SGB VIII & Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII

    Buchstaben: A, D - F, S

    • Frau Schöneberger

      Jugendamt
      Wirtschaftliche Hilfen und Jugendarbeit
      +49 6132 787 - 13540
      E-Mail schreiben

    stationäre Hilfen gemäß §§ 19, 27, 33, 34, 35, 35a SGB VIII & Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII

    Buchstaben: B, C, Her - Hz, St

    • Frau Pudlo

      Jugendamt
      Wirtschaftliche Hilfen und Jugendarbeit
      +49 6132 787 - 13390
      E-Mail schreiben

    stationäre Hilfen gemäß §§ 19, 27, 33, 34, 35, 35a SGB VIII & Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII

    Buchstaben: G, Ha - Hen, L, P, Q

    • Frau Hölz

      Jugendamt
      Wirtschaftliche Hilfen und Jugendarbeit
      -
      +49 6132 787 - 13108
      E-Mail schreiben

    stationäre Hilfen gemäß §§ 19, 27, 33, 34, 35, 35a SGB VIII & Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII

    Buchstaben: I, J, P - R, SCH, T - V

      stationäre Hilfen gemäß §§ 19, 27, 33, 34, 35, 35a SGB VIII & Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII

      Buchstaben: W - Z

        stationäre Hilfen gemäß §§ 19, 27, 33, 34, 35, 35a SGB VIII & Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII

        Buchstaben: K, M - O

          ambulante Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer

          • Frau Nauth

            Jugendamt
            Wirtschaftliche Hilfen und Jugendarbeit
            +49 6132 787 - 13114
            E-Mail schreiben

          stationäre Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer

            Kontakt

            Kreisverwaltung Mainz-Bingen

            Georg-Rückert-Straße 11
            55218 Ingelheim am Rhein
            06132/787-0
            krsvrwltngmnz-bngnd

            Ein Besuch der Bürgerinnen und Bürger in den Gebäuden der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
            Die Pflicht zum Tragen einer Maske ist in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen weitestgehend aufgehoben. Eine Ausnahme zu dieser Regelung besteht für den Fachbereich 42a „Gesundheitswesen“ und deren Besucherinnen und Besucher, als Einrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Hier gilt gemäß Infektionsschutzgesetz weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.

            Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.

            Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.

            Öffnungszeiten
            Bürgerbüro

            Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
            Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
            Donnerstag 8 bis 18 Uhr
            Freitag 8 bis 12:30 Uhr

            Sprechzeiten Allgemeine Verwaltung:

            Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
            Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
            Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
            Freitag 9 bis 12 Uhr

            Sprechzeiten Allgemeine Bauverwaltung,  Bauaufsicht,  Bauförderung:

            Dienstag und Freitag 9 bis 12 Uhr
            Donnerstag 14 bis 18 Uhr

            HINWEIS für die Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung
            Damit eine persönliche Betreuung der Bauantragsteller möglich ist, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.

            Medien- und Kommunikationsbüro

            Kontakt

            Kreisverwaltung Mainz-Bingen 

            Medien- und Kommunikationsbüro 
            Georg-Rückert-Straße 11
            55218 Ingelheim am Rhein
            prssmnz-bngnd

            Die erste Anlaufstelle und Ansprechpartner/in für Medien und Presse sind

            Bardo Faust, Pressesprecher
            Tel. 0 61 32 / 7 87-1012

            Dörte Emrich 
            Tel. 0 61 32 / 7 87-10 15

            Jana Hollstein 
            Tel. 0 61 32 / 7 87-10 14

            Maike Zehetner
            Tel. 0 61 32 / 7 87-10 17

            Mehr zum Medienbüro finden Sie 

            Kfz-Zulassungsstelle Bingen

            Kontakt

            Kfz-Zulassungsstelle Bingen

            55411 Bingen am Rhein

            Tel. 0 67 21 / 91 71-0
            Fax 0 67 21 / 91 71-52 98
            E-Mail: [email protected]

            Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden. 

            Kfz-Zulassungsstelle Oppenheim

            Kontakt
            Kfz-Zulassungsstelle Oppenheim

            St.-Ambrogio-Ring 11
            55276 Oppenheim

            Tel. 0 61 33 / 94 03-0
            Fax 0 61 33 / 94 03-52 89
            E-Mail: [email protected]

            Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.  

            Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen

            Kontakt
            Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen

            Kreisverwaltung Mainz-Bingen
            Große Langgasse 29
            55116 Mainz
            Tel. 0 61 31 / 6 93 33-0
            Fax 0 61 31 / 6 93 33-40 98

            Öffnungszeiten:

            Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
            Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
            Donnerstag 8 bis 18 Uhr
            Freitag 8 bis 12:30 Uhr

            Sprechzeiten:

            Allgemeine Verwaltung
            Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
            Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
            Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
            Freitag 9 bis 12 Uhr

            Sprechzeiten Empfang:

            Montag bis Mittwoch 8 bis 17 Uhr
            Donnerstag 8 bis 18 Uhr
            Freitag 8 bis 12.30 Uhr

            Belehrungen gem. §43 IfSG:
            Nach vorheriger Terminvereinbarung online oder per E-Mail. Weitere Informationen gibt es beim Gesundheitsamt telefonisch unter 06131/69333-0. Informationen und Anträge gibt es hier. 

            HIV-Beratung und -Test:
            Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail 

            Impfsprechstunde:
            Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail

            Fragen zu Corona: Telefonische Erreichbarkeit: 06131/69333-4275 (zu den üblichen Dienstzeiten) oder per E-Mail

            Kreuzhof Nieder-Olm

            Kontakt

            Besuchsadresse: Kreuzhof 1
            55268 Nieder-Olm

            Postadresse: Kreisverwaltung Mainz-Bingen
            Georg-Rückert-Straße 11
            55218 Ingelheim am Rhein

            Öffnungszeiten:

            Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
            Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
            Donnerstag 8 bis 17 Uhr
            Freitag 8 bis 12:30 Uhr

            Sprechzeiten:
            Allgemeine Verwaltung

            Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
            Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
            Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
            Freitag 9 bis 12 Uhr

            Jobcenter

            Hinweis: Ein Besuch der Bürgerinnen und Bürger in den Gebäuden der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

            Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.

            Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.

            Kontakt

            Kreisverwaltung Mainz-Bingen
            JobCenter
            „Neue Ingelheimer Mitte“
            Konrad-Adenauer-Str. 3
            55218 Ingelheim

            06132/787-6000

            Faxnummer 06132/787-6099

            Sprechzeiten

            Montag, Dienstag, Freitag von 9 bis 12 Uhr, Mittwoch von 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen), Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung.

            Bankverbindung

            Kreisverwaltung Mainz-Bingen (außer Jobcenter)

            Sparkasse Rhein-Nahe
            Konto-Nr.: 300 003 50
            Bankleitzahl: 560 501 80
            IBAN: DE23 5605 0180 0030 0003 50
            BIC (SWIFT Code): MALADE51KRE

            oder

            Rheinhessen Sparkasse
            BLZ: 553 500 10
            Konto-Nr.: 100 0111 54
            IBAN: DE19 5535 0010 0100 0111 54
            BIC: MALADE51WOR

            Jobcenter Mainz-Bingen

            Sparkasse Rhein-Nahe
            BLZ:  560 501 80
            Konto-Nr.: 170 591 06
            IBAN: DE17 5605 0180 0017 0591 06
            BIC: MALADE51KRE

            Ihre Behördennummer 115

            Mainz-Bingen beteiligt sich an der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115.

            De-Mail

            ACHTUNG, AKTUELLER HINWEIS: Diese De-Mail-Adresse ist nur noch bis 31. August 2022 gültig und wird am 1. September 2022 abgeschaltet.

            Über De-Mail ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen. Die De-Mail der Kreisverwaltung Mainz-Bingen lautet:

            krsvrwltngmnz-bngnd-mld

            Mit De-Mail können verbindliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, solange keine besonderen Erfordernisse an die Form des Rechtsgeschäftes bestehen. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, denn die bei herkömmlicher E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs ist mit der Nutzung von De-Mail möglich. Unter Verwendung der (durch den De-Mail-Anbieter) qualifizierten elektronisch signierten Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde oder eingegangen ist.

            Für einen im Verhältnis zum Gesamtvolumen geringen Anteil der Rechtsgeschäfte ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte setzt heute in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetzes (VDG) durch den Nutzer voraus. De-Mail kann auch in diesen Fällen genutzt werden, allerdings muss die entsprechende De-Mail oder das per De-Mail versandte Dokumente dann zusätzlich durch den Nutzer qualifiziert elektronisch signiert werden (siehe unten).

            Der Versand per De-Mail allein ersetzt also nicht immer die Schriftform. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung ein E-Government-Gesetz, das unter anderem weitere Möglichkeiten schaffen soll, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch alternative elektronische Verfahren, insbesondere De-Mail, zu ersetzen.
            Weitere Informationen zur De-Mail gibt es auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.

            Wir sind Mainz-Bingen - Imagefilm des Kreises

            „Mainz-Bingen ist einfach ein guter Platz zum Leben.“ Das findet Landrätin Dorothea Schäfer, und das finden viele Menschen, die hier bereits leben oder Jahr für Jahr in den Landkreis ziehen. Was Mainz-Bingen alles zu bieten hat, zeigt der Imagefilm des Kreises.

            Das fünfminütige Werk aus dem Hause der Mainzer „Formatfabrik“ zeigt Bilder aus allen Bereichen des Kreises – ob Süden, Norden, Mitte, ob Mittelrhein, Nahe, Rheinhessen. Abgebildet sind Weinberge, Wälder, der Rhein und die Burgen, die Themen Wirtschaft, Tourismus, ÖPNV und vor allem die Menschen – einfach alles, was den Landkreis Mainz-Bingen so ausmacht

            Copyright: Kreisverwaltung Mainz-Bingen/FORMATFABRIK GmbH medien & kommunikation