Verfahrenslotse
Mit dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen – wurde zum 1. Januar 2024 der „Verfahrenslotse“ (§ 10b SGB VIII) eingeführt.
Der Verfahrenslotse berät, unterstützt und begleitet junge Menschen im Alter von Null bis 26 Jahren sowie deren Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigte, die wegen einer (drohenden) Behinderung Eingliederungshilfe bekommen möchten. Die Beratung ist unabhängig, kostenfrei und unterliegt der Schweigepflicht.
Die Beratung und Unterstützung durch den Verfahrenslotsen kann dabei sowohl vor der Beantragung möglicher Hilfen als auch während bereits gewährter bzw. laufender Hilfen in Anspruch genommen werden.
Mögliche Inhalte der Beratung können sein:
- Beratung, inwieweit Ansprüche auf Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in Betracht kommen
- Unterstützung bei der Beantragung von Eingliederungshilfe
- Aufzeigen, wo Eingliederungshilfe beantragt werden kann und ggf. Begleitung zu Terminen bei den Ämtern und öffentlichen Stellen
- Unterstützung bei der Wahrnehmung von Eingliederungshilfeleistungen, zum Beispiel im Kindergarten, in der Schule, bei der Ausbildung oder im Beruf
- Hilfe und Hinwirken bei der Inanspruchnahme von Rechten im Zusammenhang mit Eingliederungshilfeleistungen
- Vermittlung weiterer Unterstützungsangebote in Verbindung mit Leistungen zur Teilhabe