Heilpraktiker
Aufgrund der „Landesverordnung über Zuständigkeiten für die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern“ ist das Gesundheitsamt Mainz die zuständige Behörde zur Durchführung der Überprüfung gemäß dem Heilpraktikergesetz.
Genauere Informationen zum Ablauf und Gegenstand der Überprüfung und den gesetzlichen Grundlagen können Sie auch unseren Hinweisen zur Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz entnehmen. Die unten angegebene Checkliste ist ohne Gewähr! Bitte informieren Sie sich daher bei Ihrer zuständigen unteren Verwaltungsbehörde (Ordnungsamt Ihrer jeweiligen Stadt- oder Kreisverwaltung), die sich nach Ihrem 1. Wohnsitz in Rheinland-Pfalz richtet.
Die schriftlichen Überprüfungen finden jeweils am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober statt. Die Anmeldefristen sind jeweils der 31. Dezember für die Frühjahrs- und der 30. Juni für die Herbstüberprüfung. Da die Antragsunterlagen bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung eingereicht werden müssen, und diese den Antrag an das Gesundheitsamt Mainz zentral weiterleiten, ist darauf zu achten, dass die Unterlagen innerhalb der Anmeldefrist dem Gesundheitsamt Mainz vorliegen müssen. Es werden immer nur Anmeldungen für die jeweils nächste Überprüfung entgegengenommen.
Zur Anmeldung aller schriftlichen Heilpraktikerüberprüfungen, sowie für sämtliche Überprüfungen nach Aktenlage, benötigen Sie grundsätzlich folgende Unterlagen:
- formloser Antrag (soweit bereits bekannt mit der Angabe des beabsichtigten späteren Niederlassungsortes)
- Kopie der Geburtsurkunde
- Vollendung 25. Lebensjahr
- Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O, zum Antragszeitpunkt nicht älter als 3 Monate
- Ärztliches Attest des Haus- oder Amtsarztes mit den Angaben, dass physisch und psychisch nichts gegen die Ausübung als Heilpraktiker(in) spricht und, dass Sie frei sind von ansteckenden Krankheiten; zum Antragzeitpunkt nicht älter als 3 Monate
- Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes; zum Antragszeitpunkt nicht älter als 3 Monate
- beglaubigte Kopie des Bundespersonalausweises oder Reisepasses
- tabellarischer Lebenslauf
- beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses
- Nachweis über evtl. bisherige Ausbildung zum Heilpraktiker
- Bei einem der Antragstellung vorausgegangenen Wohnsitzwechsel: Anfrage an bisherige Erlaubnisbehörde nach dem HPG, ob Kenntnisse vorliegen oder Akten vorhanden sind (auch bei Zweitwohnsitz)
Zusätzlich reichen die Physiotherapeuten und Podologen, die sich zur schriftlichen Überprüfung anmelden möchten, ihre beglaubigte Kopie der Berufsurkunde ein.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei der Überprüfung nach Aktenlage weitere Unterlagen eingereicht werden müssen (siehe jeweiligen Teilheilpraktiker).
Hier finden Sie eine Übersicht über die auf Sie zukommenden Gebühren:
Überprüfung | Gebühren Überprüfung | Gebühren Aktenlagen |
---|---|---|
Allg. HP | 465€ (365 € + 100 € Auslagen für die Aufwandsentschädigungen der Beisitzer der mündl. Überprüfung) | - |
HP/Psychotherapie | 525€ (365 € + 160 € Auslagen für die Aufwandsentschädigungen der Beisitzer der mündl. Überprüfung) | 100€ |
HP/Physiotherapie | 315€ | 100€ |
HP/Podologie | 315€ | 100€ |
HP/Chiropraktik | - | 100€ |
Erlaubniserteilung Antragsbehörde ist Kreisverwaltung Mainz-Bingen | 140€ | 140€ |
Erlaubniserteilung Antragsbehörde ist nicht Kreisverwaltung Mainz-Bingen | ggf. abweichende Gebühr | ggf. abweichende Gebühr |
Versagung Antragsbehörde ist Kreisverwaltung Mainz-Bingen | 105€ | 105€ |
Versagung Antragsbehörde ist nicht Kreisverwaltung Mainz-Bingen | ggf. abweichende Gebühr | ggf. abweichende Gebühr |
Verschiebung eines festgelegten mündlichen oder schriftlichen Termins | 25€ | - |
Rücknahme/Stornierung | siehe unten | - |
Bei Terminabsagen, unentschuldigtes Fernbleiben, sowie Rücknahme/Stornierung des Antrags fällt eine Verwaltungsgebühr an, abhängig vom Stand der Bearbeitung/des Verfahrens | - |
Kontakt
E-Mail:hlprktkrmnz-bngnd
Tel.: 06131-69333-4229