Allgemeine Heilpraktikerüberprüfung
Die allgemeine Heilpraktikerüberprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Die schriftlichen Überprüfungen finden jeweils am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober statt; der Prüfungsort wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Heilpraktikeranwärter, die den schriftlichen Teil bestanden haben, werden daraufhin zum mündlich-praktischen Teil in das Gesundheitsamt des Landkreises Mainz-Bingen, Isaac-Fulda-Alee 2d, 551124 Mainz eingeladen. Ab etwa zwei bis drei Wochen nach der schriftlichen Überprüfung finden die mündlich-praktischen Überprüfungen jeweils mittwochs in der Zeit zwischen 9 und 16 Uhr als Einzelüberprüfung statt. Den Prüfungsvorsitz führt ein Arzt / eine Ärzt in der Abteilung Gesundheitswesen der Kreisverwaltung (Gesundheitsamt). Weiterhin nehmen ein oder zwei Beisitzer an der Überprüfung teil, die selbst den Beruf des Heilpraktikers ausüben.
Gesetzesgrundlage:
§ 1 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939 in Verbindung mit der 1. Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (1. DV) vom 18.02.1939, zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen sowie der 2. Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (2. DV) vom 03.07.1941
Die Überprüfung erfolgt nach diesen Hinweisen in der zum Zeitpunkt der Überprüfung gültigen Fassung.
Gegenstand der allgemeinen Überprüfung sind folgende Themen:
- Grundkenntnisse der Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie
- Allgemeine Krankheitslehre, einschl. diagnostischer Abgrenzung psychiatrischer
Krankheitsbilder, psychischer Störungen sowie relevanter psychosomatischer Krankheitsbilder Notfallmedizin, einschl. psychiatrischer Notfallsituationen
- Naturheilkunde
- Hygiene, Desinfektion und Sterilisation
- neues Infektionsschutzgesetz (früher Bundesseuchengesetz)
- Berufs- und Gesetzeskunde, einschl. der in Frage kommenden Ländergesetze
Der schriftliche Teil umfasst 60 Fragen nach einem Antwortauswahlverfahren (multiple choice), wobei mindestens 45 Fragen (=75 %) richtig beantwortet werden müssen. Für die Bearbeitung sind 120 Minuten vorgesehen.
Im mündlich-praktischen Teil sind die von dem vorsitzenden Arzt/Ärztin und ein oder zwei Beisitzern/Beisitzerinnen gestellten Fragen in freier Form zu beantworten sowie am Ende der Überprüfung eine praktische Aufgabe (z.B. Perkussion u. Auskultation der Lunge bzw. ein Fallbeispiel mit Diagnosestellung und Therapievorschlag) zu bearbeiten. Die mündlich-praktische Überprüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt.