Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Chiropraktik

Achtung: die Heilpraktikerüberprüfung – eingeschränkt auf das Gebiet der Chiropraktik - erfolgt nur nach Aktenlage. Neben den allgemein einzureichenden Unterlagen müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, damit die Überprüfung nach Aktenlage Aussicht auf Erfolg hat:

  • Ausgebildeter Chiropraktiker (Studium); beglaubigte Kopien der Abschlussurkunde(n) 
  • Inhaltliche Übersicht des Studiums, die mit den Studienrichtlinien gemäß den gültigen WHO-Richtlinien   übereinstimmen müssen. 
  • Ausreichende Deutschkenntnisse (z.B. Vorlage eines Sprachzertifikats oder persönliche Vorsprache bei der Antragsbehörde)