Chiropraktik
Achtung: die Heilpraktikerüberprüfung – eingeschränkt auf das Gebiet der Chiropraktik - erfolgt nur nach Aktenlage.
Die allgemeinen Unterlagen, die eingereicht werden müssen, finden Sie hier.
Zusätzlich müssen spezielle Voraussetzungen erfüllt sein:
Informationen zum 40-stündigen Curriculum Heilpraktiker - eingeschränkt auf das Gebiet der Chiropraktik
Bei einem Antrag zur Erteilung der Erlaubnis nach Aktenlage - ohne persönliche Überprüfung - müssen schlüssige fachliche Unterlagen über den Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten eingereicht werden. Dieser Kenntniserwerb ist z.B. im Rahmen einer curricularen, fachlichen Nachqualifikation mit einer Dauer von mindestens 40 Unterrichtsstunden (mit jeweils mindestens 45 min Dauer) möglich. Ausschließliche Online-Veranstaltungen können nicht anerkannt werden. Mindestens 20 Unterrichtsstunden haben in Präsens zu erfolgen. Die restlichen Stunden können als interaktives Webinar absolviert werden. Zeiten des Selbststudiums werden nicht berücksichtigt. Die schriftliche Überprüfung hat ebenfalls in Präsens zu erfolgen.
Inhaltlich bezieht sich die Nachqualifikation im Wesentlichen auf Themen, welche nicht im Rahmen der Berufsausbildung zum Chiropraktiker vermittelt wurden. Dabei sollen Berufs- und Gesetzeskunde ca. 1/4 und Diagnostik ca. 3/4 der Unterrichtszeit betragen. Der Unterricht kann durch Ärzte, Heilpraktiker und Heilpraktiker eingeschränkt auf das Gebiet der Chiropraktik erteilt werden, die Berufs- und Gesetzeskunde kann auch durch Juristen unterrichtet werden. Mindestens 1/4 des Unterrichtes ist durch approbierte Ärzte zu erteilen.
Aufzählung der wichtigsten im Rahmen der Nachqualifikation zu vermittelnden Wissensgebiete auf dem Gebiet der Berufs- und Gesetzeskunde:
- Tragende
Gründe des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes (BVerwG) vom 26.08.2009
- Richtlinie der WHO zur Chiropraktik
- Heilpraktikergesetz
vom 17. Februar 1939 in der aktuell gültigen Fassung
- Inhalte der
Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der
Heilkunde ohne Bestallung in der aktuell gültigen Fassung
- Eckpunkte
des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 in der aktuell gültigen
Fassung
- Eckpunkte
der Landesverordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen
Einrichtungen (MedHygVO) in Rheinland-Pfalz in der aktuell gültigen Fassung
- Wesentliche
Inhalte des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz,
AMG) vom 24.8.1976 in der aktuell gültigen Fassung
- Landesgesetz
für psychisch kranke Personen (PsychKG) vom 17.11.1995 in der aktuell gültigen
Fassung
- für die Berufsausübung relevante und notwendige fachliche Grundlagen aus dem Straf-und Zivilrecht zur Schweigepflicht, Pflicht zur Aufklärung und Dokumentationspflichten.
- Fachliche
Kenntnisse über den Diabetes mellitus und insbesondere seinen Auswirkungen auf
Durchblutung, Nervensystem, Wundheilung, Infektionsgefährdung und
Morbidität zu weiteren Erkrankungen.
- Fachliche
Kenntnisse über Störungen des Herzkreislaufsystems, insbesondere mit
Auswirkungen auf die Durchblutung der unteren Extremitäten.
- Fachliche
Kenntnisse über das Atmungssystem, insbesondere Auswirkungen einer
Sauerstoffschuld auf die unteren Extremitäten.
- Fachliche
Kenntnisse über Erkrankungen des Gelenkapparats mit Auswirkungen auf die
unteren Extremitäten wie beispielsweise Gicht, Entzündungsrheuma, Arthrose und
Weitere.
- Grundkenntnisse
im Bereich der Neurologie, insbesondere wenn Auswirkungen sich auch im Bereich
der unteren Extremitäten zeigen, beispielsweise Lähmung, Parästhesie,
Polyneuropathie und Weitere.
- Akute und
chronische Krankheitsbilder, welche sich häufig im Bereich der unteren
Extremitäten manifestieren, wie Thrombose, arterieller Verschluss,
Thrombophlebitis, Lymphödem, Ulcus cruris und Weitere.
- Infektionen,
welche sich auch im Bereich der unteren Extremitäten manifestieren wie
Phlegmone, Osteomyelitis. Mykose, Abszesse, Erysipel und Weitere.
- Grundkenntnisse
zu bösartigen Erkrankungen, welche sich im Bereich der unteren Extremitäten
manifestieren können wie Ewing-Sarkom, primäre Knochentumore, Metastasen und
Weitere.
- Grundkenntnisse
zu gutartigen Erkrankungen, welche sich im Bereich der unteren Extremitäten
manifestieren können wie Chondrome, Fibrome und Weitere.
- Grundkenntnisse
in der Interpretation von medizinisch-technischen Befunden zu den oben
genannten Erkrankungen wie Labor, Röntgenbilder, Funktionsdiagnostik und
Weitere.
- Grundkenntnisse
zu den Infektionserkrankungen, bei denen gemäß IfSG für Heilpraktiker ein
Behandlungsverbot besteht.
- Erkennen
von Warnhinweisen und wichtigen Symptomen, bei denen eine weitergehende
Diagnostik und Therapie durch einen Arzt erforderlich ist, wie
behandlungsbedürftige Infektionen, zunehmende Beschwerden unter podologischer
Behandlung, Hinweise für eine konsumierende Erkrankung und Weitere.
Der Erfolg der Nachqualifikation muss mit einer abschließenden
schriftlichen oder mündlichen Erfolgskontrolle von mindestens 30 Minuten Dauer nachgewiesen
werden. Die Überprüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 75 % der gestellten
Fragen richtig beantwortet wurden.
Die Überprüfung, ob die eingereichten Unterlagen des Heilpraktiker-Anwärters
den oben genannten Schulungsinhalten für eine Nachqualifikation
entsprechen und ob die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt durch
das Gesundheitsamt Mainz.
Das Gesundheitsamt Mainz kann im Bedarfsfall die Qualität des Unterrichts nicht
nur anhand der Unterlagen, sondern durch eigene, weitergehende Nachforschungen,
auch unter Einschaltung der zuständigen Behörden in anderen Bundesländern,
überprüfen.