Chiropraktik
Achtung: die Heilpraktikerüberprüfung – eingeschränkt auf das Gebiet der Chiropraktik - erfolgt nur nach Aktenlage. Neben den allgemein einzureichenden Unterlagen müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, damit die Überprüfung nach Aktenlage Aussicht auf Erfolg hat:
- Ausgebildeter Chiropraktiker (Studium); beglaubigte Kopien der Abschlussurkunde(n)
- Inhaltliche Übersicht des Studiums, die mit den Studienrichtlinien gemäß den gültigen WHO-Richtlinien übereinstimmen müssen.
- Ausreichende Deutschkenntnisse (z.B. Vorlage eines Sprachzertifikats oder persönliche Vorsprache bei der Antragsbehörde)