Grundvoraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte(r) Physiotherapeut(in) nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Physiotherapeuten vom 21.Dezember 1994 (BGBI. I S.3786), Urteil vom 21.11.2006 – AZ.: 6 A 10271/06. OVG.
Antragsteller, die glaubhaft versichern, sich ausschließlich im Bereich der Physiotherapie heilkundlich betätigen zu wollen, können die auf das Gebiet der Physiotherapie eingeschränkte Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz beantragen.
Der Antrag auf Zulassung zum/zur Heilpraktiker(in) - eingeschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie - ist beim Ordnungsamt der für Sie zuständigen Kreis- bzw. Stadtverwaltung zu stellen. Diese leitet für Sie den Antrag zur landesweit zuständigen Überprüfungsbehörde, der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Abteilung Gesundheitswesen, weiter. Diese ist auch Ansprechpartner für alle Fragen zur Durchführung der Überprüfungen.
Die eingeschränkte Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern besteht in Rheinland-Pfalz aus einer mündlichen Überprüfung. Laut BVerwG, Urteil vom 26. August 2009, Az. 3 C 19.08 werden in der zum Schutz vor Gesundheitsgefahren vorgeschriebene Prüfung Kenntnisse überprüft, die zur eigenverantwortlichen Anwendung von Physiotherapie erforderlich sind und nicht bereits durch die Berufsausbildung vermittelt wurden.
Inhalte der mündlichen Überprüfung
Gegenstand der mündlichen Überprüfung sind gemäß den Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz vom 07.12.2017 folgende Themen:
• Erkrankungen des Herzes, Kreislaufs und der Atmung
• Erkrankungen des Stoffwechsels und des Verdauungsapparat
• immunologische, allergologische und rheumatische Erkrankungen
• endokrinologische Erkrankungen
• hämatologische und onkologische Erkrankungen
• Infektionskrankheiten
• gynäkologische Erkrankungen
• pädiatrische Erkrankungen
• Schwangerschaftsbeschwerden
• neurologische Erkrankungen
• dermatologische Erkrankungen
• geriatrische Erkrankungen
• psychische Erkrankungen
• Erkrankungen des Bewegungsapparats
• urologische Erkrankungen
• ophtalmologische Erkrankungen
• Erkrankungen des Halses, der Nase und der Ohren.
Bei der sogenannten sektoralen Heilpraktikererlaubnis haben sich die genannten Inhalte der Überprüfung gezielt darauf zu erstrecken, ob von der Ausübung der Heilkunde durch den Betroffenen eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die ihn aufsuchenden Patientinnen und Patienten in dem sektoralen Bereich ausgeht, für den die Heilpraktikererlaubnis beantragt wird. Dabei ist insbesondere auch zu überprüfen, ob die antragstellende Person in der Lage ist, die Krankheiten, Leiden oder sonstigen Körperschäden aus dem für die sektorale Heilpraktikererlaubnis einschlägigen Bereich von den Krankheiten, Leiden oder sonstigen Körperschäden zu unterscheiden, die außerhalb dieses Bereichs liegen.
Ablauf der Überprüfung
Vor der mündlichen Überprüfung ist neben der Einladung der gültige Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Nach der mündlichen Überprüfung übersendet die Kreisverwaltung Mainz-Bingen die Unterlagen mit einer entsprechenden Mitteilung an die zuständige untere Verwaltungsbehörde (Ordnungsamt, Stadt- oder Kreisverwaltung).
Wird bei Nicht-Bestehen der mündlichen Überprüfung die Ausübung des Heilpraktikerberufes - eingeschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie - weiterhin angestrebt, so ist ein neuer Antrag über das für Sie zuständige Ordnungsamt (Stadt- bzw. Kreisverwaltung) zu stellen. In diesem Fall ist eine erneute mündliche Überprüfung entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlich. Auch die Überprüfungsgebühr ist erneut zu entrichten.
Allgemeine Informationen und die benötigten Unterlagen für die Anmeldung zur mündlichen Überprüfung finden Sie hier. [Link]
Weiterhin müssen Sie eine beglaubigte Kopie Ihrer Berufsurkunde einreichen.
Überprüfung nach Aktenlage -eingeschränkt auf dem Gebiet der Physiotherapie-
Alternativ zur mündlichen Überprüfung haben ausgebildete Physiotherapeuten / Physiotherapeutinnen die Möglichkeit nach Aktenlage überprüft zu werden.
Die allgemeinen Unterlagen, die eingereicht werden müssen, finden Sie hier.
Zusätzlich müssen spezielle Voraussetzungen erfüllt sein:
Vorliegen der beglaubigten Berufsurkunde als Physiotherapeut(in) und
40-stündiges Curriculum zur Schließung der normativen Kenntnislücke (beglaubigtes Zertifikat über erfolgreiche Teilnahme an schriftlicher Prüfung, Übersicht der Inhalte und über den zeitlichen Umfang) und
Nachweis über mindestens 5-jährige Berufstätigkeit als Physiotherapeut(in), mindestens halbschichtig (z. B. durch Arbeitszeugnisse, Schreiben des Steuerberaters) und
Nachweise der abgelegten Aus- und Fortbildungen (einfache Kopien)
Nur, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, hat die Überprüfung nach Aktenlage Aussicht auf Erfolg.
Informationen zum 40-stündigen Curriculum Heilpraktiker -eingeschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie-
Bei einem Antrag zur Erteilung der Erlaubnis nach Aktenlage - ohne persönliche Überprüfung - müssen schlüssige fachliche Unterlagen über den Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten eingereicht werden. Dieser Kenntniserwerb ist z.B. im Rahmen einer curricularen, fachlichen Nachqualifikation mit einer Dauer von mindestens 40 Unterrichtsstunden (mit jeweils mindestens 45 min Dauer) möglich. Inhaltlich bezieht sich die Nachqualifikation im Wesentlichen auf Themen, welche nicht im Rahmen der Berufsausbildung zum Physiotherapeuten vermittelt wurden. Dabei sollen Berufs- und Gesetzeskunde ca. ¼ und Diagnostik ca. ¾ der Unterrichtszeit betragen. Der Unterricht kann durch Ärzte, Heilpraktiker (uneingeschränkt) und Heilpraktiker eingeschränkt auf dem Gebiet der Physiotherapie erteilt werden, die Berufs- und Gesetzeskunde kann auch durch Juristen unterrichtet werden. Mindestens ¼ des gesamten Unterrichtes ist durch approbierte Ärzte zu erteilen.
Aufzählung der wichtigsten im Rahmen der Nachqualifikation zu vermittelnden Wissensgebiete auf dem Gebiet der Berufs- und Gesetzeskunde:
Aufzählung der wichtigsten im Rahmen der Nachqualifikation zu vermittelnden Wissensgebiete in Diagnostik und Indikationsstellung im Bereich der Physiotherapie:
Grundkenntnisse zu den nachfolgend angeführten Erkrankungen und Erkennen von Warnhinweisen, bei deren Vorliegen eine zusätzliche Diagnostik durch einen Arzt erforderlich ist und eingeleitet werden muss:
Der Erfolg der Nachqualifikation muss mit einer abschließenden schriftlichen Erfolgskontrolle von mindestens 30 Minuten Dauer nachgewiesen werden. Die Überprüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 75 % der gestellten Fragen richtig beantwortet wurden.
Die Überprüfung, ob die eingereichten Unterlagen des Heilpraktiker-Anwärters den so benannten Schulungsinhalten für eine Nachqualifikation entsprechen und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt durch die Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Gesundheitsamt Mainz.
Das Gesundheitsamt Mainz kann im Bedarfsfall die Qualität des Unterrichts nicht nur anhand der Unterlagen, sondern durch eigene, weitergehende Nachforschungen, auch unter Einschaltung der zuständigen Behörden in anderen Bundesländern, überprüfen.
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
06132/787-0
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Ein Besuch der Bürgerinnen und Bürger in den Gebäuden der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Pflicht zum Tragen einer Maske ist in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen weitestgehend aufgehoben. Eine Ausnahme zu dieser Regelung besteht für den Fachbereich 42a „Gesundheitswesen“ und deren Besucherinnen und Besucher, als Einrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Hier gilt gemäß Infektionsschutzgesetz weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.
Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.
Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.
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Mainz-Bingen beteiligt sich an der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115.
ACHTUNG, AKTUELLER HINWEIS: Diese De-Mail-Adresse ist nur noch bis 31. August 2022 gültig und wird am 1. September 2022 abgeschaltet.
Über De-Mail ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen. Die De-Mail der Kreisverwaltung Mainz-Bingen lautet:
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Mit De-Mail können verbindliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, solange keine besonderen Erfordernisse an die Form des Rechtsgeschäftes bestehen. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, denn die bei herkömmlicher E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs ist mit der Nutzung von De-Mail möglich. Unter Verwendung der (durch den De-Mail-Anbieter) qualifizierten elektronisch signierten Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde oder eingegangen ist.
Für einen im Verhältnis zum Gesamtvolumen geringen Anteil der Rechtsgeschäfte ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte setzt heute in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetzes (VDG) durch den Nutzer voraus. De-Mail kann auch in diesen Fällen genutzt werden, allerdings muss die entsprechende De-Mail oder das per De-Mail versandte Dokumente dann zusätzlich durch den Nutzer qualifiziert elektronisch signiert werden (siehe unten).
Der Versand per De-Mail allein ersetzt also nicht immer die Schriftform. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung ein E-Government-Gesetz, das unter anderem weitere Möglichkeiten schaffen soll, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch alternative elektronische Verfahren, insbesondere De-Mail, zu ersetzen.
Weitere Informationen zur De-Mail gibt es auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.
„Mainz-Bingen ist einfach ein guter Platz zum Leben.“ Das findet Landrätin Dorothea Schäfer, und das finden viele Menschen, die hier bereits leben oder Jahr für Jahr in den Landkreis ziehen. Was Mainz-Bingen alles zu bieten hat, zeigt der Imagefilm des Kreises.
Das fünfminütige Werk aus dem Hause der Mainzer „Formatfabrik“ zeigt Bilder aus allen Bereichen des Kreises – ob Süden, Norden, Mitte, ob Mittelrhein, Nahe, Rheinhessen. Abgebildet sind Weinberge, Wälder, der Rhein und die Burgen, die Themen Wirtschaft, Tourismus, ÖPNV und vor allem die Menschen – einfach alles, was den Landkreis Mainz-Bingen so ausmacht
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