Schulärztlicher Dienst
Der Schulärztliche Dienst besteht aus 7 Teams mit jeweils einem Arzt / einer Ärztin mit Assistentinnen.
Zu dem Aufgabenbereich des schulärztlichen Dienstes gehören:
• Schuleingangsuntersuchung mit Beratung der Eltern
• Beratung von Kindertagesstätten und Schulen
• Elternabende zu Themen der Gesundheitsförderung
• Gutachten im Auftrag anderer Ämter und Behörden zum Beispiel bei Anfragen zu einem Förderbedarf nach Jugend und Sozialhilferecht, Anfragen zur besonderen Schülerbeförderung oder Umschulungsgutachten
• Durchführung des Landeskinderschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LKindSchuG), hier im Besonderen geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, die Eltern bei der Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen zu unterstützen.
• Unterstützung von Schulen und Kindertagesstätten bei Projekten zur Gesundheitsförderung
• Präventive Maßnahmen und Projekte
• Beratung des Jugendhilfeausschusses Stadt Mainz und Landkreis Mainz-Bingen
• Netzwerkarbeit / Kooperationen
• Kooperation mit dem Netzwerk Adipositas Rheinland-Pfalz e. V. (www.adipositas-rlp.de), Kooperation mit Jugend- und Sozialämtern, Kooperation mit Beratungsstellen und freien Trägern der Jugend- und Sozialhilfe, Kooperation mit Netzwerk Kind und Sprache
Schuleingangsuntersuchung (SEU)
Die Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist die einzige gesetzlich vorgeschriebene Pflichtuntersuchung für alle Kinder eines Schuljahrganges. Sie hat das Ziel, den Übergang von KiTa zur Grundschule zu unterstützen und achtet vor allem auf die für den Schulalltag wichtigen Aspekte. Die SEU erfolgt nach einheitlichen Standards. Sie ist ein einzigartiges Instrument um gesundheitliche Tendenzen in dieser Altersgruppe aufzuzeigen.
Termin für die SEU
Die zuständige Grundschule lädt bei der Schulanmeldung zur SEU ein und teilt den Eltern den Untersuchungstermin mit.
Im Rahmen des Projektes "Kleiner Schritt für kleine Füße" lädt die teilnehmende Kindertagesstätte zur Schuleingangsuntersuchung ein.
Wo erfolgt die SEU?
Die Schuleingangsuntersuchung findet in der Regel in der Schule statt. Sie kann auch in der Kindertagesstätte oder mit besonderer Terminvereinbarung im Gesundheitsamt erfolgen (Außenstelle der Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Mainz)
Untersuchungszeitraum der SEU
Schulpflichtige Kinder werden von August des Vorjahres bis circa. April des Einschulungsjahres untersucht.
"Kann-Kinder" d.h. Kinder, die ab dem 1.September des Vorjahres 6 Jahre alt werden, werden im Anschluss an die schulpflichtigen Kinder ab Februar dem schulärztlichen Dienst vorgestellt.
Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung
münden im Einvernehmen mit den Eltern:
• in Empfehlung an die Eltern - z.B. individueller Sport, weitere Diagnostik bei Hausarzt, Kinderarzt, Augenarzt oder HNO-Arzt
• in Empfehlung an die Schule z.B. Sportförderunterricht, Sprachförderung u. a.
• in Empfehlung an die Kindertagesstätte z. B. Sprachförderung
Präventive Maßnahmen und Projekte
Mit verschiedenen Partnern aus den Bereichen Gesundheitswesen, Jugendamt, Kindertagesstätten und Schulen hat der Kinder – und Jugendärztliche Dienst Präventive Maßnahmen und Projekte entwickelt. Hierzu zählen folgende Projekte:
• "Kleiner Schritt für kleine Füße"
• "Gesundheitsteam vor Ort"
• "Prävention von Übergewicht – Projekt für Ganztags-Grundschule"
• "Wasser TRINKEN schmackhaft machen"
• "Hygiene Tipps für Kids"
• "Wir gehen zu Fuß zur Schule" – Projekt für Grundschule
Das Angebot richtet sich an Kindertagesstätten und Schulen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Interesse haben.
Kontakt
Tel.: 06131-693334227
Wegen laufender Untersuchungen ist Mo, Di, Mi und Fr zwischen 08:00-09:00 Uhr und Do 14:00-15:00 Uhr eine günstige Zeit für Anrufe.