Substitutionsambulanz
In einem Modellprojekt für Rheinland-Pfalz übernahm die Kreisverwaltung Mainz-Bingen 2001 mit der Eröffnung einer Substitutionsambulanz für Drogenabhängige ein neues Aufgabenfeld. Die Abteilung Gesundheitswesen liefert mit diesem Angebot neben der Beteiligung an der bereits bestehenden Obdachlosenhilfe einen weiteren praktischen Beitrag zur gesundheitlichen Versorgung der Kreisbevölkerung, indem sie auf sonst schwer zugängliche Gruppen unserer Gesellschaft zugeht.
Substitution bedeutet Ersatz. Dabei werden den opiat- bzw. heroinabhängigen Patienten Ersatzstoffe verabreicht, die unter ärztlicher Aufsicht als Flüssigkeit, Tablette oder Kapsel eingenommen werden können. Ärzte, die diese Art der Behandlung durchführen, müssen eine spezielle Fortbildung absolvieren.
Die Behandlung von Heroinabhängigen mit Substitutionsmedikamenten ist vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen als Möglichkeit zur Behandlung dieser Suchtkrankheit i. S. des § 27 SGBV anerkannt. Die Substitutionsbehandlung unterliegt besonderen rechtlichen Vorgaben nach dem Betäubungsmittelgesetz und der Aufsicht durch ein Kontrollorgan in Form der Qualitätskommission der Kassenärztlichen Vereinigung. Diese Kommission überwacht in regelmäßigen Abständen die Behandlungsverläufe, berät die behandelnden Ärzte und kann bei Notwendigkeit auch Auflagen oder eine Beendigung der Behandlung veranlassen. Die teilnehmenden Ärzte nehmen regelmäßig an Suchtmedizinischen Fortbildungen und Problemlösungen teil.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Behandlung der Substitutionspatienten stellt die psychosozialen Betreuung dar. Begleitend zur Ersatzmedikation finden hier in regelmäßigen Abständen Beratungsgespräche statt, die die jeweils zuständigen Stellen der Stadt und des Landkreises anbieten. Dazu gehören Einrichtungen wie das Cafe Balance, die Brücke oder die Aidshilfe in Mainz.
Die Behandlung der Drogenabhängigen mit Drogenersatzstoffen soll deren Überleben sichern, die Gesundheit stabilisieren, riskante Konsummuster mindern und den Konsum von anderen Suchtmitteln reduzieren .
Als positiv für die Öffentlichkeit sind folgende Aspekte der Substitutionsbehandlung zu nennen: Zum einen wird die Re-Sozialisierung der Patienten, beispielsweise die Möglichkeit zu arbeiten oder eine Familie zu betreuen unterstützt, da der enorm zeitaufwendige Druck zur Drogenbeschaffung entfällt. Der Konsum von Drogen, die gespritzt werden müssen, kann auf diese Weise beendet werden. Das Spritzen von Drogen geht mit einem enorm hohen Risiko der Ansteckung mit chronischen Krankheiten wie AIDS und Hepatitis einher. Patienten, die bereits erkrankt sind, sollen mit der Substitutionsbehandlung in ihrer Therapie unterstützt werden, ebenfalls unter dem Aspekt der Risikominderung. Das gleiche gilt für Schwangere. Insgesamt kommt es zu einer besseren gesundheitlichen Versorgung und langfristig auch zu einer Kostenverringerung. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Substitutionsbehandlung besteht in der Möglichkeit, der Beschaffungskriminalität ein Ende zu setzen.
Die Behandlung findet im Rahmen von festen Sprechzeiten in den Räumen der Abteilung Gesundheitswesen statt, auch am Wochenende. Bei Bedarf, zum Beispiel für Berufstätige, besteht die Möglichkeit, individuell einen Termin zu vereinbaren. Die Patienten müssen besondere Verhaltensmaßregeln einhalten und sich häufig und unangekündigt auf zusätzlichen Drogengebrauch untersuchen lassen, sonst droht ein Ausschluss aus der Behandlung. Da die Therapie mit Drogenersatzstoffen zu schwerwiegenden Nebenwirkungen, vor allem bei zusätzlicher Drogeneinnahme führen kann, ist für eine erfolgreiche Substitutionsbehandlung ein großes Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Patienten Voraussetzung.
Die Abteilung Gesundheitswesen in Mainz bietet mit der Substitutionsambulanz neben seinen vielfältigen Beratungsangeboten einen weiteren Schritt von der Gesundheitsüberwachung zum Gesundheitsservice.
Kontakt und Ausgabezeiten
Ärztliche Leitung
Sprechzeiten
Mo.-Mi.: 08:00-15:00Uhr
Do.-Fr.: 08:00-13:00Uhr
Und nach Vereinbarung
Für Berufstätige können gesonderte Vergabezeiten vereinbart werden.
Kreisverwaltung Mainz-Bingen,
Abteilung Gesundheitswesen,
Ambulanz 2, Isaac-Fulda-Allee 2d,
55124 Mainz