In einem Modellprojekt für Rheinland-Pfalz übernahm die Kreisverwaltung Mainz-Bingen 2001 mit der Eröffnung einer Substitutionsambulanz für Drogenabhängige ein neues Aufgabenfeld. Die Abteilung Gesundheitswesen liefert mit diesem Angebot neben der Beteiligung an der bereits bestehenden Obdachlosenhilfe einen weiteren praktischen Beitrag zur gesundheitlichen Versorgung der Kreisbevölkerung, indem sie auf sonst schwer zugängliche Gruppen unserer Gesellschaft zugeht.
Substitution bedeutet Ersatz. Dabei werden den opiat- bzw. heroinabhängigen Patienten Ersatzstoffe verabreicht, die unter ärztlicher Aufsicht als Flüssigkeit, Tablette oder Kapsel eingenommen werden können. Ärzte, die diese Art der Behandlung durchführen, müssen eine spezielle Fortbildung absolvieren.
Die Behandlung von Heroinabhängigen mit Substitutionsmedikamenten ist vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen als Möglichkeit zur Behandlung dieser Suchtkrankheit i. S. des § 27 SGBV anerkannt. Die Substitutionsbehandlung unterliegt besonderen rechtlichen Vorgaben nach dem Betäubungsmittelgesetz und der Aufsicht durch ein Kontrollorgan in Form der Qualitätskommission der Kassenärztlichen Vereinigung. Diese Kommission überwacht in regelmäßigen Abständen die Behandlungsverläufe, berät die behandelnden Ärzte und kann bei Notwendigkeit auch Auflagen oder eine Beendigung der Behandlung veranlassen. Die teilnehmenden Ärzte nehmen regelmäßig an Suchtmedizinischen Fortbildungen und Problemlösungen teil.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Behandlung der Substitutionspatienten stellt die psychosozialen Betreuung dar. Begleitend zur Ersatzmedikation finden hier in regelmäßigen Abständen Beratungsgespräche statt, die die jeweils zuständigen Stellen der Stadt und des Landkreises anbieten. Dazu gehören Einrichtungen wie das Cafe Balance, die Brücke oder die Aidshilfe in Mainz.
Die Behandlung der Drogenabhängigen mit Drogenersatzstoffen soll deren Überleben sichern, die Gesundheit stabilisieren, riskante Konsummuster mindern und den Konsum von anderen Suchtmitteln reduzieren .
Als positiv für die Öffentlichkeit sind folgende Aspekte der Substitutionsbehandlung zu nennen: Zum einen wird die Re-Sozialisierung der Patienten, beispielsweise die Möglichkeit zu arbeiten oder eine Familie zu betreuen unterstützt, da der enorm zeitaufwendige Druck zur Drogenbeschaffung entfällt. Der Konsum von Drogen, die gespritzt werden müssen, kann auf diese Weise beendet werden. Das Spritzen von Drogen geht mit einem enorm hohen Risiko der Ansteckung mit chronischen Krankheiten wie AIDS und Hepatitis einher. Patienten, die bereits erkrankt sind, sollen mit der Substitutionsbehandlung in ihrer Therapie unterstützt werden, ebenfalls unter dem Aspekt der Risikominderung. Das gleiche gilt für Schwangere. Insgesamt kommt es zu einer besseren gesundheitlichen Versorgung und langfristig auch zu einer Kostenverringerung. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Substitutionsbehandlung besteht in der Möglichkeit, der Beschaffungskriminalität ein Ende zu setzen.
Die Behandlung findet im Rahmen von festen Sprechzeiten in den Räumen der Abteilung Gesundheitswesen statt, auch am Wochenende. Bei Bedarf, zum Beispiel für Berufstätige, besteht die Möglichkeit, individuell einen Termin zu vereinbaren. Die Patienten müssen besondere Verhaltensmaßregeln einhalten und sich häufig und unangekündigt auf zusätzlichen Drogengebrauch untersuchen lassen, sonst droht ein Ausschluss aus der Behandlung. Da die Therapie mit Drogenersatzstoffen zu schwerwiegenden Nebenwirkungen, vor allem bei zusätzlicher Drogeneinnahme führen kann, ist für eine erfolgreiche Substitutionsbehandlung ein großes Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Patienten Voraussetzung.
Die Abteilung Gesundheitswesen in Mainz bietet mit der Substitutionsambulanz neben seinen vielfältigen Beratungsangeboten einen weiteren Schritt von der Gesundheitsüberwachung zum Gesundheitsservice.
Ärztliche Leitung
Mo.-Mi.: 08:00-15:00Uhr
Do.-Fr.: 08:00-13:00Uhr
Und nach Vereinbarung
Für Berufstätige können gesonderte Vergabezeiten vereinbart werden.
Kreisverwaltung Mainz-Bingen,
Abteilung Gesundheitswesen,
Zimmer H 008, Große Langgasse 29
55116 Mainz
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
06132/787-0
krsvrwltngmnz-bngnd
Ein Besuch der Bürgerinnen und Bürger in den Gebäuden der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Pflicht zum Tragen einer Maske ist in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen weitestgehend aufgehoben. Eine Ausnahme zu dieser Regelung besteht für den Fachbereich 42a „Gesundheitswesen“ und deren Besucherinnen und Besucher, als Einrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Hier gilt gemäß Infektionsschutzgesetz weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.
Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.
Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.
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Bürgerbüro
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Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
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Donnerstag 14 bis 18 Uhr
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Kreisverwaltung
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Impfsprechstunde:
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Kreisverwaltung Mainz-Bingen
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06132/787-6000
Faxnummer 06132/787-6099
Sprechzeiten
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Jobcenter Mainz-Bingen
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Mainz-Bingen beteiligt sich an der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115.
ACHTUNG, AKTUELLER HINWEIS: Diese De-Mail-Adresse ist nur noch bis 31. August 2022 gültig und wird am 1. September 2022 abgeschaltet.
Über De-Mail ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen. Die De-Mail der Kreisverwaltung Mainz-Bingen lautet:
krsvrwltngmnz-bngnd-mld
Mit De-Mail können verbindliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, solange keine besonderen Erfordernisse an die Form des Rechtsgeschäftes bestehen. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, denn die bei herkömmlicher E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs ist mit der Nutzung von De-Mail möglich. Unter Verwendung der (durch den De-Mail-Anbieter) qualifizierten elektronisch signierten Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde oder eingegangen ist.
Für einen im Verhältnis zum Gesamtvolumen geringen Anteil der Rechtsgeschäfte ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte setzt heute in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetzes (VDG) durch den Nutzer voraus. De-Mail kann auch in diesen Fällen genutzt werden, allerdings muss die entsprechende De-Mail oder das per De-Mail versandte Dokumente dann zusätzlich durch den Nutzer qualifiziert elektronisch signiert werden (siehe unten).
Der Versand per De-Mail allein ersetzt also nicht immer die Schriftform. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung ein E-Government-Gesetz, das unter anderem weitere Möglichkeiten schaffen soll, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch alternative elektronische Verfahren, insbesondere De-Mail, zu ersetzen.
Weitere Informationen zur De-Mail gibt es auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.
„Mainz-Bingen ist einfach ein guter Platz zum Leben.“ Das findet Landrätin Dorothea Schäfer, und das finden viele Menschen, die hier bereits leben oder Jahr für Jahr in den Landkreis ziehen. Was Mainz-Bingen alles zu bieten hat, zeigt der Imagefilm des Kreises.
Das fünfminütige Werk aus dem Hause der Mainzer „Formatfabrik“ zeigt Bilder aus allen Bereichen des Kreises – ob Süden, Norden, Mitte, ob Mittelrhein, Nahe, Rheinhessen. Abgebildet sind Weinberge, Wälder, der Rhein und die Burgen, die Themen Wirtschaft, Tourismus, ÖPNV und vor allem die Menschen – einfach alles, was den Landkreis Mainz-Bingen so ausmacht
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