Eingliederungshilfe
Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen, die durch eine bestehende oder drohende Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind.
Hierzu gehört insbesondere, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und sie zu einem weitgehend selbstständigen Leben zu befähigen.
Die Hilfe wird in ambulanter Form oder in besonderen Wohnformen geleistet und ist zum Teil abhängig von vorhandenem Einkommen und Vermögen.
Umsetzung des BTHG
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein umfassendes Gesetzespaket, das für Menschen mit Behinderungen viele Verbesserungen vorsieht. Mit dem BTHG werden mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen.
Die Eingliederungshilfe für Menschen mit erheblichen Teilhabeeinschränkungen wird nicht mehr Teil des Fürsorgesystems der Sozialhilfe sein, sondern zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt. Die Leistungen der Eingliederungshilfe orientieren sich dann nicht mehr an einer bestimmten Wohnform, sondern ausschließlich am individuellen Bedarf. Daher werden die Fachleistungen der Eingliederungshilfe zukünftig klar von den Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt und finanziert. Das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen wird vor allem hinsichtlich der Wohnform erheblich gestärkt.
Gerne informieren wir Sie darüber, welche Schritte nun im Zuge der Reform notwendig sind. Dazu stellen wir Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:
- Checkliste zum Bundes-Teilhabe-Gesetz für Menschen mit Behinderung in Wohneinrichtungen und
- Vereinfachter Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII / Leistungen zum Lebensunterhalt
Außerdem möchten wir Ihnen unsere Präsentation aus der Informationsveranstaltung zum Bundesteilhabegesetz zur Verfügung stellen:
Umsetzungsvereinbarungen im Kontext des Bundesteilhabegesetzes:
Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb besonderer Wohnformen
Durch die Reform des Bundesteilhabegesetzes wird die "Hilfe aus einer Hand" bezweckt. Erhalten Menschen ab dem 01.01.2020 Leistungen der Eingliederungshilfe von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, ist für sie auch die Kreisverwaltung Mainz-Bingen Ansprechpartner für existensichernde Leistungen wie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder der Hilfe zum Lebensunterhalt.
Die unten aufgeführten Anträge sind richtig für Sie, wenn Sie außerhalb einer besonderen Wohnform leben und Ihren allgemeinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Bitte füllen Sie hierzu bei einem Erstantrag den "Antrag Grundsicherung" aus. Wenn Sie bereits Grundsicherung erhalten und eine weitere Grundsicherungsbewilligung wünschen füllen Sie bitte den "Folgeantrag Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt" aus.
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KOF/OEG/ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG; Buchstaben A-Z
Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt in besonderen Wohnformen (früher stationär)
Durch die Reform des Bundesteilhabegesetzes wird die "Hilfe aus einer Hand" bezweckt. Erhalten Menschen ab dem 01.01.2020 Leistungen der Eingliederungshilfe von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, ist für sie auch die Kreisverwaltung Mainz-Bingen Ansprechpartner für existensichernde Leistungen wie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder der Hilfe zum Lebensunterhalt.
Die unten aufgeführten Anträge sind richtig für Sie, wenn Sie innerhalb einer besonderen Wohnform (früher stationär) leben und Ihren allgemeinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Bitte füllen Sie hierzu bei einem Erstantrag den "Grundsicherungsantrag innerhalb besonderer Wohnformen" aus. Die direkte Zahlung von Regelleistungen durch den Vordruck "Abtretung Anspruch Regelleistung" oder die direkte Zahlung von Kosten der Unterkunft durch den Vordruck "Abtretung Anspruch Kosten der Unterkunft" an die Einrichtung sind freiwillig.
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KOF/OEG/ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG; Buchstaben A-Z
Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
Eine Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung, die der Eingliederung von beeinträchtigten Menschen in das Arbeitsleben dient, die wegen Art und/oder Schwere der Behinderung nicht oder noch nicht (wieder) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung finden.
In einer WfbM durchläuft der Leistungsberechtigte drei Bereiche:
Das Eingangsverfahren dauert in der Regel bis zu drei Monate, wobei Kostenträger hierfür die Bundesagentur für Arbeit , die Deutsche Rentenversicherung oder in besonderen Fällen auch ein anderer Kostenträger ist.
Der in der Folge zu durchlaufende Berufsbildungsbereich dauert maximal zwei Jahre. Auch hierbei werden die anfallenden Kosten von der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Deutschen Rentenversicherung getragen.
Auch im Arbeitsbereich wird ein Übergang auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt, in Integrationsbetriebe oder in Arbeitsplätze im
Rahmen des Budgets für Arbeit angestrebt, sofern dies realistisch ist.
Die Antragsunterlagen erhalten Sie auch bei der jeweiligen Werkstatt.
Neben dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Werkstattantrag sowie benötigen wir zur Antragsbearbeitung folgende Unterlagen bzw. Informationen:
- Fachärztliches Gutachten/Bericht/Diagnostik nach ICD-10 Kriterien (Diagnose und Notwendigkeit der beantragten Hilfe)
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- Einkommensnachweise (Renten-, ALGII-, Grundsicherungsbescheid o. ä.)
- bei Mietverhältnis: Mietbescheinigung
- Betreuungsurkunde über die gesetzliche Betreuung (falls vorhanden)
- Zusätzlich den Antrag auf Mehrbedarf Mittagessen (falls gewünscht)
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KOF/OEG/ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG; Buchstaben A-Z
Sozialdienst der Eingliederungshilfe
Nieder Ramstädter Diakonie (NRD), ev. Diakonie Zoar, Caritas Haus St. Martin, Doakoniezentrum Landau bethesda, Lebenshilfe Kirchheimbolanden, Stiftung Scheuern, Lebenshilfe Worms
Lebenshilfe Bad Kreuznach, DRK Bad Kreuznach, Wohnangebote in Bad Kreuznach (außer Diakonie Bad Kreuznach), Rheinhessenfachklinik, St. Vincenzstift Aulhausen, Zoar
in.betrieb Wohnangebote, Kreuznacher Diakonie, Lebenshilfe Mainz-Bingen, Caritas, Haus St. Martin Ingelheim
VITAL, Bethesda St. Martin Bacharach, SBB, gpe, gps
Demenz WG, Assistenz von körperbehinderten Leistungsberechtigten im Arbeitgebermodell, Rheinhessenhelfer, Caritas
SAMS, DRK (ambulant), NRD (ambulant), ABD, WA(H)L, in.betrieb
Arbeitgebermodelle, Demenz WG, Rhein-Assistenz, ZSL, Commit-Club
Budget für Arbeit
Leistungsberechtigt sind Menschen mit Behinderungen, für die eine Empfehlung für den Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) vorliegt. Das persönliche Budget für Arbeit dient als Übergang von einer Tätigkeit in einer anerkannten WfbM zu einer solchen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Hierdurch wird der nachfragenden Person ermöglicht, einer Tätigkeit außerhalb der Werkstatt, meist auf einem Nischenarbeitsplatz, nachzugehen. Gleichzeitig hat die Person die Gewissheit, falls die neue Tätigkeit nicht die geeignete Maßnahme darstellen sollte, wieder in eine Werkstatt für behinderte Menschen zurückkehren zu können.
Das Budget für Arbeit setzt zudem Anreize für Arbeitgeber, Menschen mit Behinderungen entsprechend ihrer Fähigkeiten einzustellen. Denn der Lohnkostenzuschuss des Kostenträgers beträgt bis zu 75% des von dem Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgeltes (jedoch höchstens 60% der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV; diese wurde für das Jahr 2019 auf monatlich 3.115,00 EUR festgesetzt).
Außerdem beinhaltet das Budget die nachgehenden Betreuungsleistungen, meist durch die WfbM, bei der diese Person zuvor beschäftigt war.
Neben dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag benötigen wir zur weiteren Bearbeitung - sofern noch nicht durch den Werkstattbesuch vorliegend- folgende Unterlagen bzw. Informationen:
- Fachärztliches Gutachten/Bericht/Diagnostik nach ICD-10 Kriterien (Diagnose und Notwendigkeit der beantragten Hilfe)
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- Betreuungsurkunde über die gesetzliche Betreuung (falls vorhanden)
- Stellungnahme der bisherigen Werkstatt über die Notwendigkeit und den Umfang der beantragten Nachbetreuung
- unterschriebener Arbeitsvertrag
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Sozialdienst der Eingliederungshilfe
Nieder Ramstädter Diakonie (NRD), ev. Diakonie Zoar, Caritas Haus St. Martin, Doakoniezentrum Landau bethesda, Lebenshilfe Kirchheimbolanden, Stiftung Scheuern, Lebenshilfe Worms
Lebenshilfe Bad Kreuznach, DRK Bad Kreuznach, Wohnangebote in Bad Kreuznach (außer Diakonie Bad Kreuznach), Rheinhessenfachklinik, St. Vincenzstift Aulhausen, Zoar
in.betrieb Wohnangebote, Kreuznacher Diakonie, Lebenshilfe Mainz-Bingen, Caritas, Haus St. Martin Ingelheim
VITAL, Bethesda St. Martin Bacharach, SBB, gpe, gps
Demenz WG, Assistenz von körperbehinderten Leistungsberechtigten im Arbeitgebermodell, Rheinhessenhelfer, Caritas
SAMS, DRK (ambulant), NRD (ambulant), ABD, WA(H)L, in.betrieb
Arbeitgebermodelle, Demenz WG, Rhein-Assistenz, ZSL, Commit-Club
Ambulantes Wohnen
Die Ursprungsidee des „Ambulanten Wohnens“ zielt darauf, dass eine Fachkraft Menschen mit Behinderung in meist vom Träger zur Verfügung gestelltem Wohnraum pädagogisch begleitet. Ambulantes Wohnen wird durch Zuschüsse des Landes und der Standortkommune finanziert. Unterstützend erhalten beeinträchtigte Menschen Hilfe von anerkannten Anbietern zur Führung eines eigenständigen Lebens in der eigenen Wohnung bzw. Wohngemeinschaft sowie Unterstützung in Problem- und Krisensituationen selbstständig bewältigen zu können.
Zwischenzeitlich existieren unterschiedlichste Formen ambulanter Wohnmöglichkeiten, z.B. das Wohnen in Wohngruppen, im eigenen Apartment oder in einer kleinen Wohnung zusammen mit dem Partner/der Partnerin. Zudem gibt es ambulante Wohngruppen für besondere Zielgruppen, die eine sehr umfassende Unterstützung benötigen, z.B. Menschen mit Demenz oder älter werdende Menschen mit Behinderung.
Finanziert wird die reine Maßnahme, Kosten des Lebensunterhalts müssen gesondert sichergestellt werden (z.B. Einkommen, Renten, HLU, Grundsicherung, ALG II).
Neben dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag benötigen wir zur Antragsbearbeitung folgende Unterlagen bzw. Informationen:
- Fachärztliche Gutachten/Diagnostik/Berichte nach ICD-10 Kriterien (Diagnose und Notwendigkeit der beantragten Hilfe)
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- Bewilligungsbescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad; sofern kein Pflegegrad vorliegt, ist bei der Pflegekasse ein entsprechender Antrag zu stellen
- Nachweise über sämtliche Einkünfte (Renten-, ALG II-, Grundsicherungsbescheid o. ä., Kapitaleinnahmen (auch Zinsen), Mieteinnahmen, Unterhalt, etc.)
- sämtliche Vermögensnachweise (Sparbücher, Lebensversicherungen, Bausparvertrag, PKW, Wertpapiere, etc.)
- Auszüge der Giro- und Sparkonten der letzten 6 Monate
- Grundbuchauszug (falls Grundvermögen vorhanden ist)
- falls Grundvermögen übertragen oder verkauft wurde: Übergabe- oder Kaufvertrag
- bei Mietwohnung: Mietbescheinigung
- Bestellungsurkunde über die gesetzliche Betreuung (falls Betreuung besteht)
- Name und Versicherungsnummer Ihrer Krankenkasse
- Personalien aller volljährigen Kinder, Ehegatten, geschiedenen oder getrenntlebenden Ehegatten, Eltern
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Sozialdienst der Eingliederungshilfe
Nieder Ramstädter Diakonie (NRD), ev. Diakonie Zoar, Caritas Haus St. Martin, Doakoniezentrum Landau bethesda, Lebenshilfe Kirchheimbolanden, Stiftung Scheuern, Lebenshilfe Worms
Lebenshilfe Bad Kreuznach, DRK Bad Kreuznach, Wohnangebote in Bad Kreuznach (außer Diakonie Bad Kreuznach), Rheinhessenfachklinik, St. Vincenzstift Aulhausen, Zoar
in.betrieb Wohnangebote, Kreuznacher Diakonie, Lebenshilfe Mainz-Bingen, Caritas, Haus St. Martin Ingelheim
VITAL, Bethesda St. Martin Bacharach, SBB, gpe, gps
Demenz WG, Assistenz von körperbehinderten Leistungsberechtigten im Arbeitgebermodell, Rheinhessenhelfer, Caritas
SAMS, DRK (ambulant), NRD (ambulant), ABD, WA(H)L, in.betrieb
Arbeitgebermodelle, Demenz WG, Rhein-Assistenz, ZSL, Commit-Club
Persönliches Budget
Im Rahmen der Eingliederungshilfe kann auch ein sog. persönliches Budget gewährt werden. Dabei wird den Leistungsberechtigten ein monatliches Budget (ein Geldbetrag) ausgezahlt, von dem sich die nachfragende Person den Erbringer der erforderlichen Leistungen selbst „einkauft“. Es gewährleistet somit dem Leistungsberechtigten ein selbstbestimmtes Leben in eigener Verantwortung.
In den Fällen, in denen das Budget an den Leistungsberechtigten selbst ausgezahlt wird, ist der Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen dem Landkreis Mainz-Bingen und dem Leistungsberechtigten erforderlich. Der Kostenträger kann den Nachweis über die Verwendung der Mittel fordern.
Neben dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag benötigen wir zur Antragsbearbeitung folgende Unterlagen bzw. Informationen:
- Fachärztliche Gutachten/Diagnostik/Berichte nach ICD-10 Kriterien (Diagnose und Notwendigkeit der beantragten Hilfe)
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- Bewilligungsbescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad; sofern kein Pflegegrad vorliegt, ist bei der Pflegekasse ein entsprechender Antrag zu stellen
- Nachweise über sämtliche Einkünfte (Renten-, ALG II-, Grundsicherungsbescheid o. ä., Kapitaleinnahmen (auch Zinsen), Mieteinnahmen, Unterhalt, etc.)
- sämtliche Vermögensnachweise (Sparbücher, Lebensversicherungen, Bausparvertrag, PKW, Wertpapiere, etc.)
- Auszüge der Giro- und Sparkonten der letzten 6 Monate
- Grundbuchauszug (falls Grundvermögen vorhanden ist)
- falls Grundvermögen übertragen oder verkauft wurde: Übergabe- oder Kaufvertrag
- bei Mietwohnung: Mietbescheinigung
- Bestellungsurkunde über die gesetzliche Betreuung (falls Betreuung besteht)
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Sozialdienst der Eingliederungshilfe
Nieder Ramstädter Diakonie (NRD), ev. Diakonie Zoar, Caritas Haus St. Martin, Doakoniezentrum Landau bethesda, Lebenshilfe Kirchheimbolanden, Stiftung Scheuern, Lebenshilfe Worms
Lebenshilfe Bad Kreuznach, DRK Bad Kreuznach, Wohnangebote in Bad Kreuznach (außer Diakonie Bad Kreuznach), Rheinhessenfachklinik, St. Vincenzstift Aulhausen, Zoar
in.betrieb Wohnangebote, Kreuznacher Diakonie, Lebenshilfe Mainz-Bingen, Caritas, Haus St. Martin Ingelheim
VITAL, Bethesda St. Martin Bacharach, SBB, gpe, gps
Demenz WG, Assistenz von körperbehinderten Leistungsberechtigten im Arbeitgebermodell, Rheinhessenhelfer, Caritas
SAMS, DRK (ambulant), NRD (ambulant), ABD, WA(H)L, in.betrieb
Arbeitgebermodelle, Demenz WG, Rhein-Assistenz, ZSL, Commit-Club
Wohnangebote
Für Menschen mit Behinderungen, für die eine ambulante Wohnform nicht oder nicht mehr die geeignete Hilfe darstellt, besteht die Möglichkeit der Versorgung in einer besonderen Wohnform (Wohnheime für Menschen mit Behinderung). Diese kann den individuellen Bedarf der Leistungsberechtigten sicherstellen, um die Stabilisierung der Persönlichkeit zu unterstützen und entsprechende Zukunftsperspektiven zu schaffen.
Das Wohnheim erbringt i.d.R. alle Hilfen durch beim Träger angestelltes Personal. Der Mensch mit Behinderung hat ein eingeschränktes Wahlrecht hinsichtlich Art und Form und der Person/Institution des Leistungserbringers. Die Finanzierung der Wohnheime erfolgt über einen kalendertäglichen Vergütungssatz, der für jede Einrichtung separat vereinbart wurde. Dies bedeutet, dass sich die Höhe der Vergütung nach der aufnehmenden Einrichtung bestimmt und nicht nach Art und Umfang der im Einzelfall erforderlichen Hilfe (individueller Hilfebedarf). Die Wohnheime tragen diesem Umstand dahingehend Rechnung, dass sie behinderte Menschen mit einer bestimmten Behinderungsart oder mit vergleichbarem Hilfebedarf aufnehmen bzw. über eine Mischkalkulation eine adäquate Betreuung von Menschen unterschiedlichster Hilfebedarfe sicherstellen. Manche Einrichtungen haben sich auf Menschen mit einem bestimmten Behinderungsbild spezialisiert.
Neben dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag benötigen wir zur Antragsbearbeitung folgende Unterlagen bzw. Informationen:
- Fachärztliche Gutachten/Diagnostik/Berichte nach ICD-10 Kriterien (Diagnose und Notwendigkeit der beantragten Hilfe)
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- Bewilligungsbescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad; sofern kein Pflegegrad vorliegt, ist bei der Pflegekasse ein entsprechender Antrag zu stellen
- Nachweise über sämtliche Einkünfte (Renten-, ALG II-, Grundsicherungsbescheid o. ä., Kapitaleinnahmen (auch Zinsen), Mieteinnahmen, Unterhalt, etc.)
- sämtliche Vermögensnachweise (Sparbücher, Lebensversicherungen, Bausparvertrag, PKW, Wertpapiere, etc.)
- Auszüge der Giro- und Sparkonten der letzten 6 Monate
- Grundbuchauszug (falls Grundvermögen vorhanden ist)
- falls Grundvermögen übertragen oder verkauft wurde: Übergabe- oder Kaufvertrag
- bei Mietwohnung: Mietbescheinigung
- Bestellungsurkunde über die gesetzliche Betreuung (falls Betreuung besteht)
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Sozialdienst der Eingliederungshilfe
Nieder Ramstädter Diakonie (NRD), ev. Diakonie Zoar, Caritas Haus St. Martin, Doakoniezentrum Landau bethesda, Lebenshilfe Kirchheimbolanden, Stiftung Scheuern, Lebenshilfe Worms
Lebenshilfe Bad Kreuznach, DRK Bad Kreuznach, Wohnangebote in Bad Kreuznach (außer Diakonie Bad Kreuznach), Rheinhessenfachklinik, St. Vincenzstift Aulhausen, Zoar
in.betrieb Wohnangebote, Kreuznacher Diakonie, Lebenshilfe Mainz-Bingen, Caritas, Haus St. Martin Ingelheim
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Demenz WG, Assistenz von körperbehinderten Leistungsberechtigten im Arbeitgebermodell, Rheinhessenhelfer, Caritas
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Arbeitgebermodelle, Demenz WG, Rhein-Assistenz, ZSL, Commit-Club
Tagesstätte / Tagesförderstätte
Die Tagesstätte stellt eine teilstationäre Einrichtung für Menschen mit psychischen Behinderungen dar und dient zur Stabilisierung der Menschen und auch Hinführung der Menschen zu einer Beschäftigung, z.B. in einem Integrationsbetrieb, einer Werkstatt oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Die Tagesförderstätte ist ebenfalls eine teilstationäre Einrichtung und dient der Tagesstrukturierung, Förderung, Betreuung und Pflege von oftmals schwerstmehrfachbehinderten Menschen.
Neben dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag benötigen wir zur weiteren Bearbeitung folgende Unterlagen bzw. Informationen:
- Fachärztliche Gutachten/Diagnostik/Berichte nach ICD-10 Kriterien (Diagnose und Notwendigkeit der beantragten Hilfe)
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- Bestellungsurkunde über die gesetzliche Betreuung (falls vorhanden)
- Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad
- Name und Versicherungsnummer Ihrer Krankenkasse
- Zusätzlich den Antrag auf Mehrbedarf Mittagessen (falls gewünscht)
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Sozialdienst der Eingliederungshilfe
Nieder Ramstädter Diakonie (NRD), ev. Diakonie Zoar, Caritas Haus St. Martin, Doakoniezentrum Landau bethesda, Lebenshilfe Kirchheimbolanden, Stiftung Scheuern, Lebenshilfe Worms
Lebenshilfe Bad Kreuznach, DRK Bad Kreuznach, Wohnangebote in Bad Kreuznach (außer Diakonie Bad Kreuznach), Rheinhessenfachklinik, St. Vincenzstift Aulhausen, Zoar
in.betrieb Wohnangebote, Kreuznacher Diakonie, Lebenshilfe Mainz-Bingen, Caritas, Haus St. Martin Ingelheim
VITAL, Bethesda St. Martin Bacharach, SBB, gpe, gps
Demenz WG, Assistenz von körperbehinderten Leistungsberechtigten im Arbeitgebermodell, Rheinhessenhelfer, Caritas
SAMS, DRK (ambulant), NRD (ambulant), ABD, WA(H)L, in.betrieb
Arbeitgebermodelle, Demenz WG, Rhein-Assistenz, ZSL, Commit-Club
Heilpädagogische Leistungen für Kinder im Kindergarten
Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen werden bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen durch den Fachbereich 32a zentral geprüft, unabhängig davon ob es sich um eine seelische Behinderung (Kostenträger Jugendamt) oder eine körperlich /geistige Mehrfachbehinderung handelt.
Frühförderung umfasst (heil-)pädagogische Maßnahmen für Kinder, die meist durch Frühförderzentren und sozialpädiatrische Zentren erbracht werden. Bereits zu einem frühen Zeitpunkt sollen Kinder mit Behinderungen gefördert werden und die Eltern angeleitet werden.
Integrationshilfe in
Kindertagesstätten
Ausgehend vom Grundgedanken der wohnortnahen und inklusiven Förderung von
Kindern mit Behinderung besteht die Möglichkeit, dass durch zusätzliches
Personal in der Kindertagesstätte, die das Kind besuchen soll, der Bedarf des
Kindes gedeckt wird. Die Hilfe wird - abhängig vom individuellen Bedarf des
Kindes - durch zusätzliches Personal der Einrichtung oder durch externe
Assistenz- oder Fachkräfte abgedeckt. Die Maßnahme soll die Selbstständigkeit
des Kindes fördern sowie die Integration in der Kindergartengruppe
unterstützen.
Integrative Kindertagesstätten dienen der gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung in meist kleineren Kindergartengruppen (10 Kinder ohne diagnostizierte Behinderung und meist 5 Kinder mit Behinderung).
Neben dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag nebst Anlagen benötigen wir - je nach Art der beantragten Hilfe - zur Antragsbearbeitung folgende Unterlagen bzw. Informationen:
- Fachärztliche Gutachten/Diagnostik/Berichte (Diagnose nach ICD-10 Kriterien und Notwendigkeit der Einzelbetreuung durch einen Integrationshelfer
- Berichte des Therapeuten (bei Logopädie oder Ergotherapie)
- Berichte Frühförderzentrum
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
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Ambulante Hilfen U18, I-Hilfe, Frühförderung
Betreuung ü. Tag u. Nacht, Pflegekinder, Sprachheilzentrum, Integrative Kita, Schülerbeförderung
Sozialdienst der Eingliederungshilfe
Leistungen in Pflegefamilien, Betreuung über Tag und Nacht, Kinder außerhalb des Landkreises
Regionen: VG Bodenheim, VG Rhein-Selz, PeP, Antoniushaus / SHR Neckargmünd
Regionen: VG Gau Algesheim, Stadt Ingelheim, VG Nieder-Olm, Gemeinde Budenheim, Stadt Mainz
Regionen: Stadt Bingen, VG Rhein-Nahe, VG Sprendlingen-Gensingen, Landkreis Bad Kreuznach
Leistungen zur Teilhabe an Bildung
Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen werden bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen durch den Fachbereich 32a zentral geprüft, unabhängig davon ob es sich um eine seelische Behinderung (Kostenträger Jugendamt) oder eine körperlich /geistige Mehrfachbehinderung handelt.
Integrationshilfe in der Schule dient der Förderung der Selbatständigkeit, insbesondere bei der Bewältigung des Schulweges, der Orientierung im Schulgebäude und bei der Kommunikation. Zudem soll der Integrationshelfer Unterstützung bei der Handhabung der Hilfsmittel sowie im Unterrichtsablauf bieten, stellt allerdings keinen Zweitlehrer dar.
Internate stellen stationäre, schulische Einrichtungen dar.
Neben dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag nebst Anlagen benötigen wir - je nach Art der beantragten Hilfe - zur Antragsbearbeitung folgende Unterlagen bzw. Informationen:
- Fachärztliche Gutachten/Diagnostik/Berichte (Diagnose nach ICD-10 Kriterien, IQ-Testung und Notwendigkeit der Einzelbetreuung durch einen Integrationshelfer
- Berichte des Therapeuten (bei Logopädie oder Ergotherapie)
- Bericht Frühförderzentrum
- Schwerbehindertenausweis
- Kopie der letzten 2 Zeugnisse (falls vorhanden)
- Kopie Sonderpädagogisches Gutachten (falls vorhanden)
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Kontakt
Ambulante Hilfen U18, I-Hilfe, Frühförderung
Sozialdienst der Eingliederungshilfe
Leistungen in Pflegefamilien, Betreuung über Tag und Nacht, Kinder außerhalb des Landkreises
Regionen: VG Bodenheim, VG Rhein-Selz, PeP, Antoniushaus / SHR Neckargmünd
Regionen: VG Gau Algesheim, Stadt Ingelheim, VG Nieder-Olm, Gemeinde Budenheim, Stadt Mainz
Regionen: Stadt Bingen, VG Rhein-Nahe, VG Sprendlingen-Gensingen, Landkreis Bad Kreuznach
Fahrdienst für behinderte Menschen
Für erwachsene Menschen mit Behinderung, die auf Grund einer Mobilitätseinschränkung an der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben behindert werden, bietet der Kreis Mainz-Bingen einen Fahrdienst an, der unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden kann.
Weitere Informationen zur Antragstellung können Sie dem zugehörigen Rundschreiben entnehmen.
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Förderprogramm "Impulse Inklusion"
Der Kreisausschuss hat ein Förderprogramm im Bereich Inklusion beschlossen. Für die Richtlinie „Impulse Inklusion“ stehen jährlich 25.000 Euro zur Verfügung. Finanziert werden kreative und innovative Projekte, die zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Landkreis Mainz-Bingen beitragen. Die geförderten Projekte sollen von Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam entwickelt, geplant und durchgeführt werden.
Anträge stellen können im Landkreis tätige gemeinnützige Selbsthilfeorganisationen, freigemeinnützige Träger, Kirchengemeinden, kommunale Gebietskörperschaften des Landkreises Mainz-Bingen für Aktivitäten von Behindertenbeiräten oder Behindertenbeauftragten, Initiativen oder Vereinen.