Soziales
Verschiedene Aufgaben wurden vom Landkreis per Satzung auf die nachgeordneten Kommunen, wie große, kreisangehörige Städte, Gemeindeverwaltung und Verbandsgemeinden (Delegationsnehmer) übertragen. Hier übt der Landkreis die Fachaufsicht aus und kann Weisungen erteilen.
Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz hat Informationen und Ansprechpartner im Sozialportal Rheinland-Pfalz zusammengefasst.
Grundsicherung
Grundsicherung ist zu gewähren, wenn bei einer Person entweder aus Altersgründen oder aus gesundheitlichen Gründen eine dauerhafte volle Erwerbsminderung vorliegt.
Wohngeld
Wohngeld kann als Mietzuschuss oder für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer als Lastenzuschuss geleistet werden. Einen Rechtsanspruch darauf hat, wer zum Kreis der Berechtigten gehört.
Landesblindengeld & Blindenhilfe
Landesblindengeld erhalten Blinde, die in Rheinland-Pfalz leben, um Mehraufwendungen auszugleichen, die durch die Blindheit entstehen. Blindenhilfe wird bei Bedürftigkeit gewährt. Es gelten die Einkommens- und Vermögensgrenzen der Sozialhilfe.
Landespflegegeld
Das Landespflegegeld ist eine Leistung des Landes Rheinland-Pfalz und des örtlichen Sozialhilfeträgers und wird für Mehraufwendungen, die durch die Behinderung entstehen, gezahlt.
Hilfe zur Pflege
Die Hilfe zur Pflege ist eine Sozialhilfeleistung, die entweder für die pflegerische Versorgung im häuslichen Bereich, in ambulanten Wohngruppen oder für die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung geleistet werden kann.
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
Die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes wird hauptsächlich geleistet, wenn Krankheit, Schwangerschaft, Krankenhausaufenthalt, Erholungsmaßnahmen oder Kuren die Führung des Haushalts beeinträchtigen.
Unterhalt
Eltern sind gegenüber ihren volljährigen bedürftigen Kindern (Pauschalunterhalt) und volljährige Kinder gegenüber ihren bedürftigen Eltern (Elternunterhalt) grundsätzlich im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit unterhaltspflichtig.
Opferentschädigung
Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz oder Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Geschädigte und Hinterbliebene als besondere Hilfen im Einzelfall.
Fachstelle Wohnraumhilfe
Die Fachstelle berät bei drohender Wohnungslosigkeit und Themen wie Mietrückständen, Räumungsklagen, Obdachlosigkeit oder sonstigen Schwierigkeiten sowie bei der Suche nach Wohnraum.