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Soziales

Verschiedene Aufgaben wurden vom Landkreis per Satzung auf die nachgeordneten Kommunen, wie große, kreisangehörige Städte, Gemeindeverwaltung und Verbandsgemeinden (Delegationsnehmer) übertragen. Hier übt der Landkreis die Fachaufsicht aus und kann Weisungen erteilen.

Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz hat Informationen und Ansprechpartner im Sozialportal Rheinland-Pfalz zusammengefasst.