Der Landkreis gegen Fluglärm
Fluglärmkommission
Der Landkreis Mainz-Bingen liegt im Nahbereich des Frankfurter Flughafens. Aus diesem Grund ist der Landkreis seit 2001 Mitglied in der Fluglärmkommission Frankfurt und vertritt die Interessen seiner Bürgerinnen und Bürger.
Fluglärmmessstationen
Im vom Fluglärm beeinträchtigten Osten des Landkreises werden vier kreiseigene Fluglärmmessstationen betrieben. Auf der Seite des DFLD e.V. werden die Messwerte der Stationen bereitgestellt. Die Stationen befinden sich:
- in Bodenheim,
- in Schwabenheim,
- in Ober-Olm,
- auf dem Betriebsgelände der Wasserversorgung Rheinhessen GmbH (zwischen Zornheim und Nieder-Olm)
Klage gegen die „Südumfliegung“
Die Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest führte zur Einrichtung der sogenannten „Südumfliegung“. Die „Südumfliegung“ soll sicherstellen, dass bei Westbetrieb vom Parallelbahnsystem startende Flugzeuge aus Sicherheitsgründen nicht eingeschränkt werden, falls ein auf die Landebahn Nordwest anfliegendes Flugzeug durchstarten muss (Fehlanflug, „Missed Approach“).
Durch die Einrichtung der „Südumfliegung“ nahm der Flugverkehr über Rheinhessen deutlich zu. Dagegen klagten einige Kommunen und Privatpersonen. Der Landkreis Mainz-Bingen unterstützte, im Wesentlichen finanziell, diese Klage. Nach einem ersten Erfolg vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel wurde das Urteil 2015 vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig aufgehoben und an den VGH Kassel zurückverwiesen. Der VGH Kassel wies die Klage 2019 ab. Das BVerwG verhandelte 2021 über die Revision der Klage. Die Revision wurde zurückgewiesen und das Urteil des VGH Kassel bestätigt.