Förderrichtlinie Elektromobilitätsinfrastruktur
Gefördert werden die Anschaffung und Installation von Wandladeeinrichtungen und Standladesäulen für Elektrofahrzeuge, sowie von fest installierten Ladeeinrichtungen für Elektrofahrräder.
Das Fördervolumen beträgt insgesamt 50.000 Euro, wobei 30.000 Euro für kommunale Gebietskörperschaften und 20.000 Euro für sonstige Antragsteller vorgesehen sind.
Wichtiger Hinweis:
Die Fördermittel für sonstige Antragsteller sind komplett reserviert. Vorerst können keine Anträge mehr gestellt werden. Bestehende Anträge wurden in eine Warteliste übernommen, falls Fördermittel verfügbar werden (beispielsweise durch Absage von Antragstellern).
Die neue Förderrunde beginnt am 16.03.2020. Anträge können digital (per E-Mail) oder schriftlich eingereicht werden. Die Anträge werden nach Eingangszeitpunkt bearbeitet. Die Reservierung der Mittel erfolgt ebenfalls nach Reihenfolge des Eingangszeitpunkts der Förderanträge. Achten Sie darauf, dass die Anträge komplett sind, insbesondere, dass dem Antrag die zugehörigen Angebote beiliegen.