Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Förderprogramm "EISKALT ENTSCHWENDEN"

Jetzt mit neuem Förderschwerpunkt: PV-Balkonmodule

Förderampel

Das vorliegende Förderprogramm setzt den Fokus auf den Schritt der Entschwendung. Alle Förderschwerpunkte in diesem Förderprogramm zielen darauf ab. 

Als neuen Förderschwerpunkt kommt nun die Installation von Photovoltaik-Balkonmodulen, ggf.
inklusive zugehörigem Batteriespeicher dazu. Energie, die direkt vor Ort produziert und verbraucht
wird, muss nicht vom Stromdienstleister produziert werden. Balkonmodule sind zudem
einfach zu installieren und auch für Mieterinnen und Mieter eine hervorragende Option Strom
und Geld zu sparen.

Veraltete Heizungspumpen und Kühl-und Gefriergeräte zeichnen sich durch hohe Verbräuche und damit durch ineffiziente Nutzung von Energie aus. Aber auch das eigene Messen und Monitoren von Energieverbräuchen- und kosten mit Verbrauchsmessgeräten birgt erfahrungsgemäß ein nicht unerhebliches Entschwendungspotential. In Heizsysteme eingebundene Wärmepufferspeicher minimieren die Taktung und somit Effizienz der Heizung. Dämmmaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen entschwenden nicht nur Energie, sondern dienen als CO2 Speicher und unterstützen das Schließen von Stoffkreisläufen.

  • Antragsverfahren: einstufig - NACH Kauf bzw. Installation der Technik (bei Photovoltaik-Balkonmodulen, Kühlgeräten, Heizungspumpen, Wärmepufferspeichern und Verbrauchsmessgeräten)
  • Antragsverfahren: zweistufig - VOR Kauf, Lieferung von Material oder Baubeginn (bei Dämmmaßnahmen)


Anträge für die Photovoltaik-Balkonmodulen können 

ab dem 15. Oktober 2025 gestellt werden!


Die Anträge werden gemäß Ihres Eingangs bearbeitet, gelten jedoch erst als eingegangen, wenn sie vollständig sind. Ausgenommen hiervon ist der Nachweis über die Registrierung der Photovoltaik-Balkonkraftwerke bei der Bundesnetzagentur. Diese bitten wir sobald als möglich nach zu reichen.

Die Auszahlung erfolgt bis die gemäß zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht sind, spätestens jedoch bis zum 30.04.2026. Nach diesem Zeitpunkt können keine Mittel mehr ausgezahlt werden.

Anträge sind digital einzureichen an:
foerderung-uebz@mainz-bingen.de

Das Antragsformular finden Sie unter dem jeweiligen Förderschwerpunkt.

Seit etwa drei Jahren steht das, vom Landkreis beauftragte, GEK-Tool online öffentlich zur Verfügung.

Hier können die eigenen Gebäude Energie Kennzahlen zu Verbräuchen und Kosten eingegeben werden,
um einen Einblick in den Vergleich mit anderen vergleichbaren Gebäuden gewähren. Hierbei
sollen sich die Bürgerinnen und Bürger mit ihren eigenen Verbräuchen auseinandersetzen.

Hinweis: bei allen Fördermaßmen ist eine Auswertung des GEK-Tools einzureichen.

GEK als Excel-Tool

Wir bitten im Rahmen der Beantragung das GEK-Excel-Tool zu verwenden.

Downloaden Sie die Datei und übersenden Sie uns die ausgefüllte Datei, als PDF Datei, via E-Mail für die Beantragung.
Hier geht es zum Downloadbereich.
Sollten Sie Probleme mit dem Öffnen der GEK-Excel-Tabelle haben können Sie alternativ nachstehende Fragen im Rahmen der Fördermittelbeantragung beantworten (in Form der Begleit-E-Mail oder schriftlich als Datei, Ausdruck oder Notiz).

  • Wie lautet Ihre Anschrift?
  • In welchem Jahr wurde das Haus gebaut?
  • Wie groß ist Ihre beheizte Wohnfläche?
  • Wie hoch ist die Leistung Ihrer Heizungsanlage?
  • Wie hoch war der Wärmeverbrauch Ihrer Heizungsanlage in den letzten 3 Jahren insgesamt (siehe Abrechnung)? Alternativ auch über weniger Jahre, wenn nicht vorhanden.
  • Wie hoch war der Stromverbrauch in den letzten 3 Jahren insgesamt (siehe Abrechnung)? Alternativ auch über weniger Jahre, wenn nicht vorhanden.


Hinweis:
Bitte reichen Sie die beantworteten Fragen zusammen mit Ihren Antragsunterlagen ein.

GEK2-Auswertung

Allgemeine Fördervorraussetzungen und Förderverfahren

Teilnahmeberechtigung

An der Förderung können ausschließlich natürliche Personen mit Wohnsitz im Landkreis Mainz-Bingen teilnehmen. Unternehmen oder kommerziell genutzte Liegenschaften oder Geräte sind von der Förderung ausgeschlossen.

Förderung von Geräten

Das betreffende Gerät muss sich in direktem Besitz des Antragstellenden befinden. Die Förderung von gebrauchten Geräten ist ausgeschlossen. Es werden nur Neugeräte gefördert (keine gebrauchten oder Leasing-Geräte).

Förderung von Maßnahmen an Gebäuden

Gefördert werden Maßnahmen an Gebäuden im Bereich Dämmung, Heizungspumpen und Wärmepufferspeicher. Die betreffenden Gebäude müssen sich im Landkreis Mainz-Bingen befinden und vom Antragstellenden selbst bewohnt sein. Die geförderten Gebäude müssen Bestandsgebäude mit einem Erstbezugsdatum vor 2024 sein. Es werden ausschließlich Sanierungsvorhaben in Bestandsgebäuden gefördert, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen.

Im Fall der PV-Balkonmodule (inklusive zugehöriger Batteriespeicher) ist die Förderung sowohl für Neubauten, wie auch für Bestandsgebäude möglich.

Fördervorraussetzungen

1. Beginn der Projektumsetzung
   Grundlegend gilt, dass nur Projektumsetzungen gefördert werden mit Rechnungsdatum nach Inkrafttreten der vorliegenden Richtlinie.

2. GEK- Tool (Auswertung)
    Die Einreichung der Auswertung aus dem GEK-Online-Tool ist obligatorisch für die Gewährung einer Förderung. Diese soll möglichst die Verbrauchs- und Kostenda-      ten der vergangenen 3 Jahre enthalten.

Förderbedingungen für die jeweiligen Förderschwerpunkte

Gefördert werden Neuanschaffungen von steckerfertigen PVBalkonkraftwerken zum Betrieb nach den gültigen Gesetzen und Normen. Gefördert werden PV-Balkonkraftwerke und Bundles aus PV-Balkonkraftwerken mit Batteriespeichern. Batteriespeicher werden nur in Kombination mit einem PV-Balkonkraftwerk gefördert. Batteriespeicher ohne PV-Balkonkraftwerk, solitäre Batteriespeicher oder Balkonkraftwerke, die mit PV-Anlagen verbunden werden, die mit EEG-Vergütung ins Stromnetz
einspeisen, sind nicht förderfähig. Für den Strom, der mit dem geförderten Gerät erzeugt wird, darf keine EEG-Vergütung in Anspruch genommen werden. Das Balkonkraftwerk (nur Neugeräte) muss ab 15.10.2025 neu erworben worden sein (Rechnungsdatum ab 15.10.2025). Pro Haushalt darf nur ein Förderantrag gestellt werden. Neben der Befestigung an einem Balkon dürfen die Geräte auch beispielsweise an Mauern befestigt oder auf Garagendächer gestellt werden. Die PV-Balkonanlage
muss den nationalen und internationalen Normen und den technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers entsprechen (CE-Kennzeichen, VDE-AR-N 4105). Eine Förderung von gebrauchten Photovoltaik-Balkonanlagen, Prototypen, Eigenbauten oder Umbauten an bereits bestehenden Anlagen ist ausgeschlossen.

Spezielle Fördervoraussetzungen

  • Die geförderte Anlage muss für die gesamte technische Haltedauer (10 Jahre) stationär auf dem Gebäudestandort zweckentsprechend betrieben werden.
  • Für den Strom, der mit dem geförderten Gerät erzeugt wird, darf keine EEG-Vergütung in Anspruch genommen
  • Die Einspeiseleistung des Wechselrichters muss auf maximal 800 W begrenzt sein.
  • Gültige Regelungen und Gesetzgebungen bei der Installation von PV-Balkonkraftwerken sind zu beachten.
  • Es werden nur Maßnahmenumsetzungen mit Rechnungsdatum ab dem 15.10.2025 (Inkrafttreten der aktualisierten Förderrichtlinie) gefördert.

Förderverfahren

Es handelt sich um ein einstufiges Verfahren, d.h. es ist lediglich ein Antrag (Auszahlungsantrag) nach Umsetzung der Maßnahme zu stellen. Die Anzahl der geförderten Maßnahmen ist durch die Höhe der hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltmittel begrenzt. Es wird eine zügige Umsetzung und Stellung des Auszahlungsantrags empfohlen, um in den Genuss der Förderung zu kommen. Bei Ablehnung des Antrages besteht kein Anspruch auf Ersatz bereits entstandener Kosten.

Förderhöhe

  • 80 % der Anschaffungs- und Installationskosten des Balkonkraftwerks gegebenenfalls inkl. zugehörigen Batteriespeicher
  • Maximaler Förderbetrag: 1500,- €

Unterlagen zur Antragstellung

  • Vollständig ausgefülltes Auszahlungsantragsformular mit Unterschrift(en)
  • Mieter müssen eine Einverständniserklärung des Vermieters vorlegen
  • Nachweis über Registrierung bei der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister)
  • Kopie des/der Personalausweis/e (Vorder- und Rückseite)
  • GEK-Auswertung mit Verbrauchsdaten von mind. 3 Jahren
  • Kopie von der Schlussrechnung (Rechnungsdatum ab dem 15.10.2025) mit Angabe der

     Einzelpositionen.
     Die Rechnung muss folgende Informationen enthalten:
     o   Es muss sich um eine korrekte, vollständige Rechnung handeln
     o   Die Rechnungsadresse muss mit der des Antragstellers übereinstimmen.
     o   Rechnungsnummer und – datum
     o   Die Rechnungsstellung erfolgt in deutscher Sprache und in EURO
     o   Die genaue Bezeichnung des PV-Balkonkraftwerks und Batteriespeichers

Eine Heizungspumpe – auch Umwälzpumpe genannt – befördert das erwärmte Heizwasser vom Heizkessel zu den einzelnen Heizkörpern. Das im Durchfluss durch die zu erwärmenden Räume abgekühlte Wasser führt sie zum Heizkessel zurück, wo es erneut erwärmt wird. Eine Heizungspumpe ist daher das Herzstück einer Heizung. Eine alte Heizungspumpe verbraucht zwischen 400 und 600 kWh im Jahr, was mit rund 115 bis 172 Euro Stromkosten zu Buche schlägt. Dagegen verbraucht eine neue
Pumpe lediglich 50 bis 100 kWh jährlich, das bedeutet Stromkosten von 14 bis 29 Euro (Angaben des BMWK).

Es erfolgt eine pauschale Förderung je Gerät. Die Heizungspumpe kann auch in Eigenleistung getauscht werden, dennoch empfehlen wir zumindest die Prüfung der installierten Technik durch ein Fachunternehmen, insbesondere mit Hinblick auf die benötigte Elektroinstallation.

Es wird empfohlen nach Austausch der Heizungspumpe einen hydraulischen Abgleich vorzunehmen. 

Hinweis: innerhalb der Community 1000 knG tauschen die Teilnehmer ihre praktischen Erfahrungen aus. Hier kann ein Austausch und gegenseitige Unterstützung zum Selbsteinbau der Heizungspumpen stattfinden. In der Vergangenheit hat ein auch Vertiefungsworkshop zur eigenen Durchführung des hydraulischen Abgleichs stattgefunden.

Hinweis für Antragsteller aus dem näheren Umkreis der Kreisverwareisverwaltung: Wir freuen uns, wenn Sie Ihre alte Heizungspumpe nach Rücksprache im UEBZ abgeben.

Spezielle Fördervoraussetzungen

Gefördert wird der Austausch von alten ineffizienten durch hocheffiziente Heizungspumpen

  • Als ineffiziente gelten Pumpen mit einer Leistungsaufnahme von >= 40 Watt
  • Als hocheffizient gelten stufenlos einstellbare Pumpen bis unter 5 Watt

Förderverfahren

Es handelt sich um ein einstufiges Verfahren, d.h. es ist nur ein Antrag (Auszahlungsantrag) nach Umsetzung der Maßnahme zu stellen. Die Anzahl der geförderten Maßnahmen ist durch die Höhe der hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltmittel begrenzt.

Förderhöhe

150.- €/Heizungspumpe (Begrenzung auf eine Pumpe je Haushalt)

Unterlagen zur Antragstellung

  • Vollständig ausgefülltes Auszahlungsantragsformular mit Unterschrift(en)
  • Kopie des/der Personalausweis/e (Vorder-und Rückseite)
  • GEK-Auswertung mit Verbrauchsdaten von mind. 3 Jahren                                                                                                                                                                                   
  • Kopie von der Schlussrechnung mit Angabe der Einzelpositionen.                                                                                                                                                                        Die Rechnung sollte folgende Informationen enthalten:

     * Die Rechnungsadresse muss mit der des Antragstellers übereinstimmen.

     * Rechnungsnummer und –datum

     * Die Rechnungsstellung erfolgt in deutscher Sprache und in EURO

     * Die genaue Bezeichnung der Heizungspumpe (z. B. Grundfos ALPHA1 25-40 180)

  • Alternativ bei Selbsteinbau: eindeutiger Kaufbeleg mit Datum, Ausweisung der gekauften Heizungspumpe mit eindeutiger Angabe des Typs
  • Technisches Datenblatt der Wärmepumpe
  • Angabe, ob ein Hydraulischer Abgleich durchgeführt wurde

Kühl-und Gefriergeräte sind Anschaffungen für viele Jahre. Deshalb sind neben der guten Leistung, dem geringen Energie- und Wasserverbrauch auch die Langlebigkeit und somit Nachhaltigkeit relevant. Seit März 2021 erfolgte eine Änderung der ursprünglichen Energielabel in neue Energieeffizienzklassen. Anhand der Energielabel sollen Elektrogeräte für den Verbraucher bewertbar im Hinblick auf deren Energieeffizienz sein. Die Umstellung in der Einordnung und Bewertung der neuen
Energielabel stellt sich als recht schwierig dar. Eine Hilfe bietet die Broschüre „Besonders sparsame Haushaltsgeräte 2024“. Ebenso empfiehlt das UEBZ eine Beratung durch einen regionalen Fachhändler. Dieser berät nicht nur darin, ob ein Austausch eines alten Gerätes sinnvoll ist, sondern kann zum Teil auch bei der Antragstellung unterstützen.

Weitere Aspekte, die zu mehr Nachhaltigkeit, Entschwendung und Energieeffizienz beitragen können, sind Punkte wie die Wahl des geeigneten Standorts und der passenden Größe des Gerätes, sowie die korrekte Befüllung, Pflege und der Betrieb des Kühlgerätes.

Spezielle Fördervoraussetzungen

  • Altgeräte müssen mind. 15 Jahre alt sein (Fachhändler prüft Typenschild, Herstellerliste)
  • Neugeräte je nach Gerätetyp müssen eine unterschiedliche Mindest- Effizienzklasse haben:

     Als Hilfestellung dient die Broschüre „Besonders sparsame Haushaltsgeräte 2024“
          Kühlschränke                                  mit / ohne Gefrierfach           mind. Effizienzklasse D
          Kühl-Gefrierkombination               Standgeräte                            mind. Effizienzklasse C       Ausnahme 300 – 400 Liter Effizienzklasse A
          Kühl-Gefrierkombination               Einbaugeräte                          mind. Effizienzklasse E
          Gefrierschränke                              Stand- und Einbaugeräte       mind. Effizienzklasse C
          Gefriertruhen                                                                                   mind. Effizienzklasse D

  • Die Entsorgung der Kühl- und Gefriergeräte kann sowohl über den Fachhändler, als auch über das Entsorgungszentrum Budenheim (Link) sowie über die Sperrmüll Anmeldung (Link) erfolgen. Bei einer Sperrmüllabholung ist das Bestätigungsschreiben für den Abholtermin beizufügen.
  • Regionale Fachhändler beraten, ob das Gerät sinnvollerweise auszutauschen ist
  • Regionale Fachhändler haben ausgedruckte Antragsformulare und füllen bei Bedarf gemeinsam mit Kunden dieses aus
  • Gefördert wird 1 Gerät je Haushalt

Förderverfahren

Es handelt sich um ein einstufiges Verfahren, d.h. es ist lediglich ein Antrag (Auszahlungsantrag) nach Umsetzung der Maßnahme zu stellen. Die Anzahl der geförderten Maßnahmen ist durch die Höhe der hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltmittel begrenzt.

Förderhöhe

200.- €/Gerät; 1 Gerät pro Haushalt

Unterlagen zur Antragstellung

  • Vollständig ausgefülltes Auszahlungsantragsformular mit Unterschrift(en)
  • Kopie des/der Personalausweis/e (Vorder-und Rückseite)
  • GEK-Auswertung mit Verbrauchsdaten von mind. 3 Jahren                                                                                                                                                                                
  • Kopie von der Schlussrechnung mit Angabe der Einzelpositionen                                                                                                                                                                       Die Rechnung sollte folgende Informationen enthalten:                                                                                                                                                                                       

      * Die Rechnungsadresse muss mit der des Antragstellers übereinstimmen.    

      * Rechnungsnummer und –datum

      * Die Rechnungsstellung erfolgt in deutscher Sprache und in EURO 

      * Die genaue Bezeichnung vom Kühl-/Gefriergerät (z. B. AMICA Gefrierschrank GS15198 W - weiß - E)

  • Nachweis der Effizienzklasse des neuen Kühlgerätes
  • Foto vom Typenschild des alten Kühlgerätes oder die Rechnung des alten Kühlgerätes aus welcher Kaufdatum und Typenbezeichnung / technische Daten des Kühlgerätes hervorgehen

Hinweis: der regionale Fachhändler prüft das Typenschild des alten Kühlgerätes über Herstellerliste, entweder per Foto vom Kunden oder vor Ort direkt am Gerät oder über vorhandene Rechnung und bestätigt dies per Unterschrift und Stempel auf dem Förderantrag.

Gefördert wird die Anschaffung und Installation eines Wärmepufferspeichers für Heizung und Warmwasser (z.B. als Schichtenkombispeicher für die Anwendung für Wärmepumpen, Feststoffe, Öl-und Gaskessel, Solarthemie-und PV-Anlagen). Dies kann im Rahmen einer Neuinstallation oder eines Austauschs erfolgen. Gefördert wird ein Wärmespeicher pro Heizungsanlage bzw. Gebäude.

Ziel: Steigerung der Effizienz der Heizungsanlage durch Reduktion der Schaltzyklen (z.B. auch für L/WWP und Pellet), Möglichkeit der Nutzung von PV-Strom zur Wassererwärmung bzw. Vermeidung von „peak-shaving“ (Vernichtung von regenerativ produziertem Strom).

Es wird empfohlen nach Austausch oder Einbau des Wärmespeichers einen hydraulischen Abgleich vorzunehmen.

Link: Unterschied zwischen Warmwasserspeicher und Pufferspeicher

Spezielle Fördervoraussetzungen

  • Die Größe des Wärmespeichers beträgt >= 750 Liter
  • Der Wärmespeicher weist geringste Wärmeverluste (< 100 Watt, mindstens ERP Klasse B) nach Stand der Technik auf
  • Die Installation muss durch ein Fachunternehmen erfolgen                                                                                                                                                                            Technische Ausstattung:   
     - Installation eines Elektroheizeinsatzes zur Vermeidung von „peak-shaving“ möglich    
     - Anschluss Solarthermie ist möglich        
     - Warmwasseraufbereitung mit innenliegendem Wärmetauscher oder Warmwasserladestation (extern) möglich

Förderverfahren

Es handelt sich um ein einstufiges Verfahren, d.h. es ist nur ein Antrag (Auszahlungsantrag) nach Umsetzung der Maßnahme zu stellen. Die Anzahl der geförderten Maßnahmen ist durch die Höhe der hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltmittel begrenzt.

Förderhöhe

500.- €/Wärmespeicher (1 Wärmespeicher pro Haushalt oder Gebäude bzw. Heizsystem)

Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Auszahlungsantragsformular mit Unterschrift(en)
  • Kopie des/der Personalausweis/e (Vorder-und Rückseite)
  • GEK-Auswertung mit Verbrauchsdaten von mind. 3 Jahren                                                                                                                                                                                  
  • Kopie von der Schlussrechnung mit Angabe der Einzelpositionen 
     Die Rechnung sollte folgende Informationen enthalten:

     * Die Rechnungsadresse muss mit der des Antragstellers übereinstimmen.
     * Rechnungsnummer und –datum
     * Die Rechnungsstellung erfolgt in deutscher Sprache und in EURO
     * Die genaue Bezeichnung des Wärmespeichers (z. B. Jura Therm EHSWP) 

  • Technisches Datenblatt des Wärmespeichers
  • Fachunternehmererklärung (Vorlage Webseite UEBZ)
  • Angabe, ob ein Hydraulischer Abgleich durchgeführt wurde

Gefördert werden Hilfsmittel zur Messung und Überwachung von Energieströmen für die Versorgung im privaten Umfeld. Hierbei wird zwischen Messmitteln für stoffliche Energieträger wie Gas, ÖL sowie Warmwasser und Mitteln zur Messung von Strom- und Wärmemengen unterschieden.

Ebenfalls werden Energiemangement- und Steuerungssysteme gefördert. Diese ermöglichen im Vergleich zu den einfachen Datenverarbeitungsgeräten eine Optimierung und Steuerung der Energieflüsse und damit die Anpassung der Energieerzeugung an die Energiebedarfe verschiedener Energieverbraucher.

Die Erfahrungen aus der Community 1000 knG zeigen, dass sich über die Maßnahme des Messens und Überwachens erhebliche Entschwendungspotentiale aufzeigen lassen. Das regelmäßige Monitoring fördert die Kenntnisse über die eigenen Verbräuche und Verhaltensweisen. Die Motivation das Entschwendungspotential zu heben und so den eigenen Verbrauch zu senken und Kosten zu sparen, steigt. Dies betrifft auch Maßnahmen wie die zeitliche Anpassung der Nutzung von Stromverbrauchern an z.B. dynamische Stromtarife oder an vorhandene erneuerbare Energie aus der eigenen PV-Anlage.

Hinweis: weitere Informationen sind in der Broschüre „Entschwenden durch Messen und Monitoren“ auf der Webseite des UEBZ zu finden.

Hinweis: in der Community 1000 knG, dem Energie-Café sowie den Vertiefungsworkshops findet ein Austausch zu Erfahrungen mit Messungen, Messgeräten und Monitoring statt.

Förderverfahren

Es handelt sich um ein einstufiges Verfahren, d.h. es ist lediglich ein Antrag (Auszahlungsantrag) nach Umsetzung der Maßnahme zu stellen. Die Anzahl der geförderten Maßnahmen ist durch die Höhe der hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltmittel begrenzt.

Förderhöhe

Einfache Verbrauchsmessgeräte (zur Messung des Wärme-, Strom-, Gas-, Öl- sowie des Warmwasserverbrauchs) und Geräte zur Datenübertragung, -verarbeitung und Visualisierung

  • 40 % des Investitionswertes (inkl. Einbau oder z.B. Aufsetzen der Module zur Datenübertragung),
  • Maximal 100.- €/Gerät
  • Maximal 4 Geräte pro Haushalt
  • Mindestinvestitionshöhe ist 50.- € (Summe aller beantragten Geräte)

     Beispielrechnung:
     1 Stromverbrauchsmessgerät für Steckdose kostet 15.- € (nicht förderfähig)
     Jedoch 4 Stromverbrauchsmessgeräte kosten insgesamt 60.- € (dadurch zu 40% förderfähig)

Energiemangement- und Steuerungssysteme

  • 40 % des Investitionswertes (inkl. Einbau oder z.B. Aufsetzen der Module zur Datenübertragung),
  • Maximal 400.- €/Gerät
  • Maximal 1 Gerät pro Haushalt

Unterlagen zur Antragstellung

  • Vollständig ausgefülltes Auszahlungsantragsformular mit Unterschrift(en)
  • Kopie des/der Personalausweis/e (Vorder-und Rückseite)
  • GEK-Auswertung mit Verbrauchsdaten von mind. 3 Jahren                                                                                                                                                                                
  • Kopie von der Schlussrechnung mit Angabe der Einzelpositionen

     Die Rechnung sollte folgende Informationen enthalten:
     * Die Rechnungsadresse muss mit der des Antragstellers übereinstimmen.
     * Rechnungsnummer und –datum
     * Die Rechnungsstellung erfolgt in deutscher Sprache und in EURO
     * Die genaue Bezeichnung des Messgerätes / der Geräte zur Datenübertragung, -verarbeitung und Visualsierung (z. B. Brandson - digitales                                                      Energiekostenmessgerät - 3680W) / Energiemanagement- und Steuerungssystem

Dämmmaßnahmen mit Nachwachsenden Rohstoffen erfüllen gleich zwei Ziele, zum einen reduzieren sie den Energiebedarf und zum anderen binden Sie CO2 und tragen als Kohlenstoffsenke zur Klimaneutralität bei. Förderfähig sind dabei Dämmmaßnahmen an Außenwand, Dach, oberer Geschoßdecke und Kellerdecke bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen wie z.B. Holzfaser, Zellulose, Hanf und weitere.

Spezielle Fördervoraussetzungen

Die Durchführung der Maßnahme sowohl durch ein Fachunternehmen als auch in Eigenleistung ist förderfähig. Der fachgerechte Einbau ist in jedem Fall durch eine fachkundige Person zu bestätigen.

Förderverfahren

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren, d.h. es ist sowohl ein Reservierungsantrag vor Beginn der Maßnahme sowie ein Auszahlungsantrag nach Umsetzung der Maßnahme zu stellen. Als Beginn der Maßnahme zählt der Kauf oder die Lieferung von Material zur Umsetzung der Maßnahme. Die Anzahl der geförderten Maßnahmen ist durch die Höhe der hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltmittel begrenzt.

Hinweis zeitliche Frist: Die Auszahlungsantragsunterlagen müssen bis zum 31.04.2026 vollständig vorliegen, ansonsten ist keine Auszahlung mehr möglich. Dies ist bei der Planung der Dämmmaßnahme zu berücksichtigen.

Förderhöhe

Bauteil                                                    Dämmstärke                          Förderhöhe
Außenwand                                      mind. 14 cm                           10,- €/m² (max. 2.500 €)
Dach / obere Geschoßdecke          mind. 20 cm                           15,- €/m² (max. 2.500 €)
Kellerdecke                                      mind. 6 cm                               5,- €/m² (max. 500 €)

Unterlagen zur Antragstellung

Benötigt werden folgende Unterlagen:

Reservierungsantrag vor Beginn

  • Kopie des/der Personalausweis/e (Vorder-und Rückseite)
  • Technisches Datenblatt zum Dämmstoff
  • Angebot des Fachunternehmens (inklusive konkreter Flächen- und Kostenangaben)

Auszahlungsantrag nach abgeschlossener Durchführung

  • Kopie von der Schlussrechnung mit Angabe der Einzelpositionen, mit eindeutigen Umsetzungspositionen (inklusive Angaben zum Dämmstofftyp, zur Dämmstärke sowie eindeutigem Nachweis zur Größe der gedämmten Fläche)                                                                                                                                                                        Die Rechnung sollte folgende Informationen enthalten:
     * Die Rechnungsadresse muss mit der des Antragstellers übereinstimmen.

     * Rechnungsnummer und –datum
     * Die Rechnungsstellung erfolgt in deutscher Sprache und in EURO
     * Fachunternehmererklärung (Vorlage Webseite UEBZ)
     * Nachweis zum hydraulischen Abgleich (Selbstverpflichtungserklärung)

Kontakt

  • Frau Heck

    Bauen und Umwelt
    Umwelt- und Energieberatung
    +49 6132 787 - 2173
    E-Mail schreiben