Förderprogramm "DIE WÄRME IST UNTER UNS"
Das Förderprogramm "Die Wärme ist unter uns" unterstützt Bürgerinnen und Bürger in Form eines großzügigen Förderzuschusses bei der Installation einer Erdsonden-, Kollektorfeld- oder Grundwasserwärmepumpe. Das Förderprogramm ist Teil des Projekts Energiezelle Landkreis Mainz-Bingen und deckt darin die Handlungsschritte "Effektive Nutzung von Energie" sowie "Entschwendung" ab. Entschwendung ist dabei definiert als Steigerung der Effizienz und Suffizienz durch technische minimalinvestive Maßnahmen, sowie durch Änderung des Nutzungsverhaltens und spielt im Kontext der Nutzung von Erdwärme eine erhebliche Rolle, da hierbei Energie aus einem warmen Medium (Erdwärme) zum Einsatz kommt im Gegensatz zu konventionellen Luft-Wärmepumpen.
Der Landkreis Mainz-Bingen hat im Projekt 1000 klimaneutrale Gebäude bereits ein Konzept entwickeln lassen, mit dessen Hilfe der Betrieb von Erdwämepumpen effizient und ressourcenschonend für Bestandsgebäude sichergestellt werden kann. Dieses zielt darauf ab kleine Wohngebäude im Bestand mit einer maximalen Leistung der Wärmepumpe von 8 kWth zu beheizen und mit Warmwasser zu versorgen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen reicht diese Leistung für Häuser mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 200 Quadratmetern.
Das vorliegende Förderprogamm soll dazu beitragen das Technikkonzept in der Breite auszurollen.
Die Antragstellung ist möglich, solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Anträge sind digital einzureichen an:
foerderung-uebz@mainz-bingen.de
Die Antragsformular finden Sie am Ende dieser Seite unter Reservierungsantrag bzw. Auszahlungsantrag.
Es werden keine Anträge mehr entgegengenommen
Antragsfrist war der 31.12.2024, das Budget ist ausgeschöpft
Ziel und Zweck
Ziel der Förderrichtlinie ist es einen finanziellen Anreiz sowie eine finanzielle Unterstützung für die Installation hocheffizienter Wärmepumpen mit warmer Wärmequelle in kleinen Wohngebäuden (Empfehlung bis 200 Quadratmeter Wohnfläche) zu schaffen. Die Installation von Wärmepumpen mit warmer Wärmequelle ist hierbei mit einem recht hohen finanziellen Aufwand verbunden, da die Kosten für die Erdsondenbohrung zu Buche schlagen. Durch die geförderten Anlagen, sollen Möglichkeiten gefunden werden die Kosten zu senken und die Wertsteigerung der Immobilien gezeigt werden. Um dies zu dokumentieren wird das bereits früher vom Landkreis Mainz-Bingen finanzierte GEK-Tool eingesetzt.
Ein weiteres Ziel dieses Förderprogrammes ist es mittels der geförderten Maßnahmen zur Umsetzung der Energiezelle mit der Vorgabe zur Stromnetzstabilisierung beizutragen.

Förderrichtlinie "Die Wärme ist unter uns"
Broschüre_Technikkonzept und FAQ´s
Checkliste "Die Wärme ist unter uns"
Liste Bohrunternehmen (KEINE Empfehlung)
Liste Heizungstechniker (KEINE EMPFEHLUNG)
YouTube SWR Doku zur Bohrung: Unabhängig mit Erdwärme - weg von Öl und Gas
GEK-Tool: www.gek.energiezelle.eu

Technikkonzept klimaneutrale versorgungssichere Wämeversorgung
Dem Projekt liegt ein Technikkonzept für eine klimaneutrale Wärmeversorgung von Wohngebäuden zugrunde. Nach der Umstellung der Häuser auf eine Erdwärmepumpen-Heizung soll das Ergebnis die Stromnetze möglichst wenig belasten und keine lokalen Emissionen aufweisen. Im Rahmen der Umsetzung müssen sich die geförderten Projekte grundlegend am Technikkonzept orientieren, welches im Rahmen des Projektes „1.000 klimaneutrale Gebäude“ entwickelt wurde.
Gegenstand der Zuwendung
Geförderte Gebäude erhalten eine einmalige Zuwendung für den Einbau einer Erdwärmepumpenanlage. Dabei kann grundsätzlich die bestehende Heizungsanlage unterstützend erhalten bleiben.
Zuwendungshöhe
Der Landkreis fördert pauschal die erfolgreiche Umsetzung mit 75 % der Investitionskosten, max. 25.000 Euro inkl. MwSt. Der Gebäudebesitzer übernimmt die Kosten, die darüber hinaus entstehen. Eine erfolgreiche Umsetzung bedeutet, den Abschluss aller Installationsleistungen im Rahmen der Maßnahme, sowie die Inbetriebnahme der Heizung. Die Förderung kann mit anderen Förderungen kumuliert werden.
Allgemeine Antragskriterien
Die allgemeinen Förderbedingungen müssen von allen Antragstellern erfüllt werden. Wird einer der vorgenannten Punkte nicht erfüllt, wird der betreffende Antrag zurückgewiesen.
Folgende grundlegenden Kriterien müssen für eine Fördermittelgewährung erfüllt sein:
- Gebäudetyp - Das Bestandswohngebäude befindet sich im Landkreis Mainz-Bingen.
- Maßnahmenbeginn - Der Reservierungsantrag muss VOR Beginn der Maßnahmenumsetzung gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn gilt die Beauftragung eines Fachunternehmens (Heizungsbauer oder Bohrunternehmen) oder auch die Lieferung von Materialien oder Geräten. Die Beantragung der Bohrgenehmigung bei der Unteren Wasserbehörde der Kreisverwaltung zählt nicht als Maßnahmenbeginn. Die Antragsteller erhalten erst mit der Reservierungsmitteilung Gewissheit, ob eine Förderfähigkeit vorliegt. Die Antragsteller tragen somit persönlich das Risiko, wenn die Maßnahme vor der Reservierungsmitteilung gestartet wird und nicht förder-fähig ist oder die Fördersumme ausgeschöpft ist.
- Begrenzung Wohnfläche - Empfehlung: Das Bestandswohngebäude hat eine Wohnfläche von maximal 200 Quadratmetern.
- Eigentumverhältnisse - Der Antragsteller ist Eigentümer und wohnt im Gebäude.
- GEK-Tool (Auswertung) - Notwendige Gebäudekenndaten und Energieverbräuche werden im GEK-Tool (GebäudeEnergieKennzahl, Link: www.gek.energiezelle.eu) aus mindestens 3 Vorjahren eingegeben und die Auswertung der Beantragung beigelegt. In der Auswertung ist die erforderliche Heizleistung aufgrund des Verbrauchs (nicht nach DIN) ersichtlich. Siehe auch 5.11. Nach Umsetzung der Maßnahme verpflichet sich der Antragsteller zur Weiterführung des Monitorings mithilfe des GEK-Tools für weitere drei Jahre und zur Übersendung der Auswertung an die prüfende Fachstelle (UEBZ).
- Technische Umsetzung - Technisch ist sowohl die Umsetzung als Erdsonden-Wärmepumpe oder andere Formen der Erdwärme- oder Grundwassernutzung möglich. Es muss sich um sogenannte warme Wärmequellen handeln (bei -5° C Aussentemperatur wärmer als 8°C).
- Erforderliche Grenzabstände - Die Abstände zu Grundstücksgrenzen, Gebäude und Strasse können eingehalten werden oder es liegt eine Ausnahmebewilligung vor.
- Zugänglichkeit des Grundstücks - Das Befahren des Grundsrücks mit dem Bohrgerät ist möglich.
- Grundlegende Genehmigungsfähigkeit - Die grundlegende Genehmigungsfähigkeit muss durch eine eigenständige Prüfung des geologischen Kartenmaterials des Landesamts im Geoinformationssystem (GIS) erfolgen: Link
- Genehmigungsverfahren Untere Wasserbehörde - Webseite ; Mailadresse
Hinweis: Die meisten Bohrunternehmen übernehmen für 200,00 – 400,00 € die Beantragung für die Bohrgenehmigung.
Grundlegende Empfehlung
Das grundlegende finanzielle und zeitliche Risiko liegt beim Antragsteller, so dass wir für die Planung empfehlen, sich mit dem Thema Erdsondenbohrungen und anderer Erdwärmenutzungen gründlich auseinander zu setzen.
Für weitere Informationen zum Thema Geothermie wird die Lektüre des Internetauftritts des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz empfohlen. Link
Eine Liste von regionalen Installationsunternehmen für Erdwärmepumpen finden Sie hier.
Antragsverfahren
Zeitliche Fristen
Da es sich im vorliegenden Fall um ein vom Land Rheinland-Pfalz gefördertes Projekt handelt, ist die Umsetzung an feste Fristsetzungen gebunden. Daraus resultiert auch, dass die Förderanträge der vorgenannten Frist unterliegen.
Einreichungsfrist Reservierungsanträge
Die Reservierungsanträge müssen bis spätestens zum 31.12.2024 vollständig bei der bearbeitenden Dienststelle vorliegen.
Einreichungsfrist Auszahlungsanträge
Die Sanierungsvorhaben sind so zu terminieren, dass spätestens bis zum 30.04.2026 die Auszahlungsanträge inklusive aller Rechnungen in Kopie vorliegen.
Reservierungsantrag
VOR Beginn der Maßnahme sind im Rahmen des Reservierungsantrags folgende Unterlagen einzureichen:
- Vollständig ausgefülltes Reservierungsantragsformular inklusive Unterschrift
- Kopie des Personalausweises des/ der Antragsteller/s (Vorder- und Rückseite)
- Auswertung des GEK-Tools (Link) mit Verbräuchen aus mindestens 3 Vorjahren
- Auszug aus dem Geoportal des Landesamtes für Geologie und Bergbau (siehe Allgemeine Fördervorraussetzungen) inklusive eindeutiger Markierung des Gebäudestandorts
- Lageplan aus welchem die Befahrbarkeit des Grundstücks erkenntlich wird
Umsetzungsphase
Nach Eingang der Reservierungsmitteilung, sind die Antragsteller dazu aufgefordert, umgehend mit der Projektumsetzung zu beginnen. An dieser Stelle sei erneut daran erinnert, dass die Projek-tumsetzung durch die Durchführungsfrist terminiert ist. Eine Fristverlängerung ist hierbei nicht möglich, da die Förderfristen des Landes Rheinland-Pfalz zu beachten sind und der Landkreis bei der Abwicklung des Vorhabens strikt an ebendiese gebunden ist.
Wir verweisen hier auf unsere „Checkliste" für den Gesamtablauf zur Umsetzung sowie die graphische Darstellung.
Förderrichtlinie
Reservierungsantrag
Anträge sind digital einzureichen an: foerderung-uebz@mainz-bingen.de
Auszahlungsantrag
NACH Abschluss der Umsetzungsarbeiten, sowie Vorliegen der Schlussrechnungen sind folgende Unterlagen im Rahmen des Auszahlungsantrags einzureichen:
- Vollständig ausgefülltes Auszahlungsantragsformular inklusive Unterschrift
- Prüffähige Schlussrechnungen mit allen Einzelpositionen (Bohrung, Installation Heizung) in deutscher Sprache und Euro
- Bestätigung der Einhaltung der technischen Vorgaben der Förderrichtlinie sowie Durchführung eines hydraulischen Abgleichs vom Heizungsunternehmen / fachkundigen Berater mit Unterschrift und Firmenstempel.
- Bestätigung Ausbildungsangebot: Bestätigung der Bohrfirma, dass die Antragsteller angeboten haben, einen Auszubildenden an der Bohrung teilnehmen zu lassen (Vorlage auf der Homepage downloadbar)
Förderrichtlinie
Auszahlungsantrag
Anträge sind digital einzureichen an: foerderung-uebz@mainz-bingen.de
Veranstaltungen
08.11.2024 Heizen mit Erdwärme
Das Umwelt- und Energieberatungszentrum informiert im Rahmen der Woche der Wärmepumpe am 08.11.2024 von 10 bis 19 Uhr auf dem Sebastian-Münster-Platz in Ingelheim über das "HEIZEN mit ERDWÄRME". Unterstützt werden wir von einem Fachbetrieb für Heizungsumsetzungen, einem Großhändler für Heizungssysteme, Heizungsinstallationsbetrieben und Teilnehmern am Pilotprojekt 1000 knG.
Das UEBZ informiert insbesondere über das Förderprogramm "Die Wärme ist unter uns" und über weitere Fördermöglichkeiten. Teilnehmer aus dem Pilotprojekt 1000 klimaneutrale Gebäude teilen ihre Erfahrungen in ihren Projektumsetzungen mit dem speziellen Technikkonzept mit Ihnen.
Ganztägig:
Informationen und kompetente, fachkundige Beratung zu Umsetzungen von Erdwärme-Heizungen (Wasserrechtliche Genehmigung, Bohrunternehmen, Heizungsunternehmen, Komponenten, Heizlast nach Verbrauch, GEK-Tool, Monitoring)
10-12 Uhr: Fragen an Pilotgebäude 1000 knG-Teilnehmer, Stefan Rosenstock
10-12 Uhr: Heizungsinstallationsunternehmen
ab 14 Uhr: Erster Kreisbeigeordneter Steffen Wolf
ab 15 Uhr: Fragen an Pilotgebäude 1000 knG-Teilnehmer, Gerrit Riemer

- Was ist zu beachten bei einer Erdwärmepumpe?
- Eignet sich mein Grundstück und Gebäude?
- Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
- Was ist das Besondere an der technischen Umsetzung in 1000 knG?
Kommen Sie gerne mit Ihren Fragen auf uns zu.
11.12.2024 - 1. Austauschtreffen für Antragsteller im Förderprogramm
Datum: 11.12.2024
Uhrzeit: 17.00 -19.00 Uhr
Ort: Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Verona Zimmer
Unser Ziel ist, dass die Antragsteller:
• das Technikkonzept verstehen
• sich vernetzen (Austauschgruppen bilden)
• Begleitung und Unterstützung bekommen bei den neuen,
innovativen Prozessen
AGENDA für 11.12.2024
17.00 - 17.10 Uhr Begrüßung
17.10 - 17.25 Uhr Einführungsvortrag – Urs Löpfe zu 1000 knG / Energiezelle
17.25 – 18:45 Uhr Themen-Tische à 20 Minuten:
• Technische Beratung – Urs & Installateure
• Untere Wasserbehörde – Untere Wasserbehörde der KV
• Fördermittel und Finanzierung – UEBZ, KV
• Erfahrungen im Prozess – Pilotprojektteilnehmer
18.45-19.00 Uhr Abschlussrunde –Offen gebliebene Fragen,
Welche Themen werden für die nächsten Termine gewünscht?
Termin - Nächstes Treffen
Akkordeon Element
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