Achtung! Der Fördertopf im Förderprogramm "BÄUME und SCHATTEN statt Beton und Hitze" wurde aufgestockt. Es befinden sich noch etwa 30.000€ im Fördertopf. Antragstellungen sind noch möglich, solange Mittel im Topf vorhanden sind.
Förderprogramm "BÄUME UND SCHATTEN STATT BETON UND HITZE"
Grundsätzliche Fördermodalitäten
Das Förderprogramm "BÄUME und SCHATTEN statt Beton und Hitze" richtet sich an Kindertagesstätten und Schulen. Förderanträge können von den Trägern (kommunal, kirchlich, gemeinnützig) der Einrichtungen gestellt werden.
Für das Förderprogramm stellt der Landkreis im Rahmen der KIPKI Förderung ein festes Budget i.H.v. 200.000 Euro zur Verfügung. Die Mittelreservierung erfolgt nach postalischem Eingang des vollständigen Reservierungsantrags. Das Förderprogramm wird in einem zweistufigen Verfahren abgewickelt, bestehend aus
- Reservierungsantragstellung unter Verwendung des Förderantragsformulars. Der Antragssteller erhält nach positiver Prüfung des Antrags durch das UEBZ eine Mitteilung über die Fördermittelreservierung. Erst dann kann mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden.
- Auszahlungsantragsstellung nach Durchführung der Maßnahme unter Verwendung des Auszahlungsformulars.
Die Antragstellung ist möglich, solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Anträge sind digital einzureichen an:
foerderung-uebz@mainz-bingen.de
Das Antragsformular finden Sie oberhalb der Förderbedingungen für die jeweiligen Förderschwerpunkte.
Anträge können ab dem 1. Juli 2024 beim UEBZ eingereicht werden,
solange wie die finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
Zeitliche Fristen
Reservierungsantragstellungen sind im Antragsfenster vom 01.07.2024 bis zum 31.10.2024 möglich.
Die Umsetzung und Stellung des Auszahlungsantrags muss innerhalb von neun Monaten nach Reservierungsmitteilung erfolgen.
Unvollständige oder nicht rechtzeitig eingegangene Auszahlungsanträge und Fördervorhaben ohne Auszahlungsantrag werden nach diesen Fristen für die Auszahlung nicht mehr berücksichtigt, die reservierten Mittel verfallen.
Die Maßnahmenumsetzung darf erst nach dem Datum der Reservierungsmitteilung erfolgen, die nach erfolgreicher Prüfung durch das UEBZ an die Antragsteller übersendet wird.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Antragsberechtigte
Das Förderprogramm fördert Projektumsetzungen aus den vorgenannten Bereichen in Kindertagesstätten und Schulen folgender Träger:
- Gebietskörperschaften im Landkreis
- Gemeinnützige Vereine
- Kirchliche Träger
Antragsberechtigt sind ausschließlich die Träger der Einrichtungen.
Förderhöhe
Die Förderhöhe beträgt 100 % der Investitionskosten und ist pro Einrichtung auf maximal 5.000 Euro limitiert. Das Limit bezieht sich auf die Summe aller förderfähigen umgesetzten Maßnahmen pro Einrichtung.
Mehrere Förderschwerpunkte sind gesammelt in einem Auszahlungsantrag einzureichen, Teilbeträge werden nicht ausgezahlt.
Beispielrechnung:
Potentielle Fördersumme Flächenentsiegelung: 3.000 Euro
Potentielle Fördersumme Baumpflanzungen 500 Euro
Potentielle Fördersumme Technische Maßnahmen: 2.000 Euro
Summe aller potentiellen Förderungen: 5.500 Euro
- Tatsächlich mögliche Fördersumme für Einrichtung: 5.000 Euro, d.h. die 500 Euro über dem
Antragsformular (Das Formular kann als Reservierungsantrag und Auszahlungsantrag verwendet werden)
Anträge sind digital einzureichen an: foerderung-uebz@mainz-bingen.de
Förderbedingungen für die jeweiligen Förderschwerpunkte
Entsiegelung von Flächen
Hinweis: Der Förderschwerpunkt 1 „Entsiegelung“ ist nur möglich in Kombination mit Förderschwerpunkt 2 „Naturnahe Gestaltung von Grünflächen“!
Gegenstand der Förderung
Gefördert wird die Vollentsieglung von Flächen, d.h. die komplette Entfernung des versiegelten Bodenbelags mit anschließender Wiederherstellung der Bodenfunktion.
Hierfür werden versiegelnde Schichten und Aufschüttungen vollständig entfernt, verdichteter Boden aufgelockert und ggf. geeignete standorttypische Erde aufgetragen.
Anschließend werden Begrünungsmaßnahmen durchgeführt um Erosion und Austrocknung zu verhindern und die Bodenqualität zu verbessern (siehe Förderschwerpunkt 2). Nicht zulässig ist das Anlegen von teilversiegelnden und verdichtenden Flächen wie Rasengittersteinen, Pflastersteinen, Schotter und ähnlichem.
Förderhöhe
Die förderfähige Investitionssumme errechnet sich aus Material-und Liefer-, Entsorgungs- sowie Arbeitskosten. Arbeitskosten sind nur bei Ausführung durch ein Fachunternehmen förderfähig
Antragstellung
Reservierungsantrag:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Reservierungsantragsformular
- Einreichung einer Fotodokumentation vor Beginn der Maßnahme. Es muss hervorgehen, dass es sich um eine versiegelte Fläche handelt. Dazu zählt jede Art von Bodenbefestigung, die die Versickerungsfähigkeit des Bodens einschränkt (z.B. Beton, Asphalt, Pflaster)
- Kopie des Angebots eines Fachunternehmens oder Lieferunternehmens
Auszahlungsantrag:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Auszahlungsantragsformular
- Einreichung einer Fotodokumentation der entsiegelten und anschließend naturnah aufgewerteten Fläche nach Ende der Maßnahme
- Kopie der Abschlussrechnung(en)
- Sowie alle unter Punkt zwei „Naturnahe Gestaltung von Grünflächen“ geforderten Dokumente
Naturnahe Gestaltung von Grünflächen
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Maßnahmen zur Aufwertung vorhandener oder Schaffung neuer Grünflächen. Dies umfasst beispielsweise die Anlage von Blühwiesen, Kräuter- und
Gemüseflächen, Staudenbeeten oder anderen standorttypischen Pflanzen. Nicht förderfähig sind invasive Arten (nicht-heimische Arten, die heimische Pflanzen verdrängen). Weiterhin wird die Anlage von Gewässerstrukturen wie z.B. Tümpeln, Teichen, Rigolen, Versickerungsmulden oder Wasserspielen gefördert.
Förderhöhe
förderfähige Investitionssumme errechnet sich aus Material-, Liefer-, Entsorgungs- sowie Arbeitskosten. Arbeitskosten sind nur bei Ausführung durch ein Fachunternehmen förderfähig.
Antragstellung
Reservierungsantrag:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Reservierungsantragsformular
- Einreichung einer Maßnahmenbeschreibung inkl. Auflistung der geplanten Pflanzen/ Gewässerstrukturen und Skizze der geplanten Maßnahme
- Kopie des Angebots eines Fachunternehmens oder Lieferunternehmens
Auszahlungsantrag:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Auszahlungsantragsformular
- Einreichung einer Fotodokumentation der durchgeführten Maßnahmen
- Auflistung der tatsächlich gepflanzten Pflanzen / umgesetzten Gewässerstrukturen
- Kopie der Abschlussrechnung(en)
Pflanzung von Bäumen und Sträuchern zur Verschattung
Gegenstand der Förderung
Gefördert wird die Pflanzung von Bäumen und baumartigen Sträuchern.
Es wird empfohlen, heimische Gehölze zu pflanzen, jedoch sind auch klimaresiliente
nicht-heimische Gehölze förderfähig. Nicht gefördert werden invasive Arten. Die Auswahl der Gehölzart(en) sollte auf die spezifischen Standortbedingungen abgestimmt sein, um sicherzustellen, dass die Gehölze langfristig gesund und vital bleiben.
Ein Verzeichnis klimaresilienter Gehölzarten finden Sie auf der Website des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter folgendem Link:
www.hlnug.de/themen/klimawandel-und-anpassung/projekte/klimprax-stadtgruen/online-tool/klimaresiliente-baumarten-finden
Förderhöhe
Die förderfähige Investitionssumme errechnet sich aus Material- und Liefer-, Entsorgungs- sowie Arbeitskosten. Arbeitskosten sind nur bei Ausführung durch ein Fachunternehmen förderfähig.
Antragstellung
Reservierungsantrag:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Reservierungsantragsformular
- Auflistung der Gehölzarten
- Skizze der geplanten Gehölze
- Kopie des Angebots eines Fachunternehmens oder Lieferunternehmens
Auszahlungsantrag:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Auszahlungsantragsformular
- Einreichung einer Fotodokumentation der durchgeführten Maßnahmen
- Liste der tatsächlich gepflanzten Gehölze
- Kopie der Abschlussrechnung(en)
Bauliche und technische Maßnahmen zur Verschattung
sowohl am Gebäude, wie auch auf dem Gelände (Sonnensegel, Rollos, Dachbegrünung etc.)
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden bauliche Maßnahmen wie Sonnensegel, Rollos, Vordächer, Dach und Fassadenbegrünung usw., die zur Reduktion der Sonnenbelastung auf Außengeländen und innerhalb des Gebäudes führen.
Förderhöhe
Die förderfähige Investitionssumme errechnet sich aus Material-und Liefer-, Entsorgungs- sowie Arbeitskosten. Arbeitskosten sind nur bei Ausführung durch ein Fachunternehmen förderfähig.
Antragstellung
Reservierungsantrag:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Reservierungsantragsformular
- Maßnahmenbeschreibung ggf. mit Skizze
- Kopie des Angebots eines Fachunternehmens oder Lieferunternehmens
Auszahlungsantrag:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Auszahlungsantragsformular
- Fotodokumentation der durchgeführten Maßnahme(n)
- Kopie der Abschlussrechnung(en)