Immissionsschutz
Immissionen sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter, insbesondere auch Windkraftanlagen, einwirkende Luftverunreinigungen, wie:
- Geräusche,
Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und sonstige Umwelteinwirkungen.
Unter Immissionsschutz werden diejenigen Projekte zusammengefasst, die den Schutz der oben aufgeführten Güter vor schädlichen Einwirkungen gewährleisten. Das geschieht durch die Festlegung von Richt- und Grenzwerten. Man unterscheidet zwischen passivem und aktivem Immissionsschutz. Aktiver Schutz setzt bei der Emissionsquelle (zum Beispiel Abgasbehandlung von Betrieben oder Auto) an. Passiver Schutz schirmt den zu schützenden Mensch von der Immission ab (zum Beispiel Lärmschutzwand) oder sorgt für eine großflächigere Verteilung und somit Konzentrationsminderung (zum Beispiel hohe Schornsteine).
Links
Industrieemissions-Richtlinie im Landkreis Mainz-Bingen
Die Industrieemissions-Richtlinie (EU-Richtlinie 2010/75/EU) - kurz: IED - regelt die Genehmigung, den Betrieb, die Stilllegung und die Überwachung von Industrieanlagen in der Europäischen Union. Sie verfolgt das Ziel, die Umweltverschmutzung (Emissionen in Luft, Wasser und Boden, anfallende Abfälle und Energieverbrauch) durch diese Anlagen zu vermeiden oder, so weit wie möglich, zu vermindern, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt zu erreichen und dabei gleichzeitig bestehende Ungleichheiten in Europa hinsichtlich der Festlegung von Emissionsgrenzwerten anzugleichen.
Die IED-Richtlinie wurde 2014 in deutsches Recht überführt. Nach § 10 Abs. 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ergibt sich die Verpflichtung, Genehmigungsbescheide dieser Anlagen im Internet dauerhaft öffentlich bekannt zu machen.
Die Überwachungsberichte der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, als Ergebnis der Umsetzung der Verpflichtung zur systematischen und regelmäßigen Überwachung dieser Industrieanlagen, finden Sie hier.
