Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Einleiten von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer

Allgemeines: 

In Falle einer Einleitung von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer ist das Regenwasser gem. § 28 Landeswassergesetz zu speichern (Retention) und gedrosselt in das Gewässer einzuleiten.

Regenrückhalteräume können als Becken in offener, geschlossener, technischer oder naturnaher Bauweise, als Retentionszisternen als Rückhaltekanäle, Rückhaltegräben oder -teiche und in Kombination mit Versickerungsanlagen gestaltet werden. Durch die Drosselung bzw. den Ausgleich von (Spitzen-)Abflüssen ist es möglich, die hydraulische Belastung des Gewässers zu reduzieren. Hydraulische Belastungen sind neben stofflichen Belastungen Hauptursache von Gewässerschädigungen. 

Das erforderliche Volumen des Regenrückhalteraumes ist abhängig vom zulässigen Drosselabfluss sowie der gewählten Überschreitungshäufigkeit und der angeschlossenen abflusswirksamen Fläche.

Bei der Einreichung von Unterlagen zum wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren zur Einleitung von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer wird folgendes benötigt:

  • Fachplaner mit Planvorlageberechtigung gem. § 103 Landeswassergesetz
  • Bodengutachten mit Bestimmung des Durchlässigkeitbeiwertes des Bodens (Kf-Wert) und Aussagen zum mittleren höchsten Grundwasserstand
  • Entwässerungsplan, Baupläne, Höhenangaben
  • Zusammenstellung der abflusswirksamen Flächen
  • Kanalplan öffentlicher Bereich
  • Dimensionierung der Versickerungsanlage gem. Arbeitsblatt DWA-A 117
  • Bewertung der Behandlungsbedürftigkeit des Niederschlagwassers nach Merkblatt DWA-A 102-2
  • Eigentümernachweis
  • Katasterplan und Übersichtslageplan

Regenrückhaltung kann realisiert werden über

  • Regenrückhaltebecken
  • Zisternen, Wasserspeicher mit Retentionsvolumen
  • Renaturierungen mit Schaffung von Rückhaltevolumen

Kontakt