Einleiten von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer
Allgemeines:
In Falle einer Einleitung von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer ist das Regenwasser gem. § 28 Landeswassergesetz zu speichern (Retention) und gedrosselt in das Gewässer einzuleiten.
Regenrückhalteräume können als Becken in offener, geschlossener, technischer oder naturnaher Bauweise, als Retentionszisternen als Rückhaltekanäle, Rückhaltegräben oder -teiche und in Kombination mit Versickerungsanlagen gestaltet werden. Durch die Drosselung bzw. den Ausgleich von (Spitzen-)Abflüssen ist es möglich, die hydraulische Belastung des Gewässers zu reduzieren. Hydraulische Belastungen sind neben stofflichen Belastungen Hauptursache von Gewässerschädigungen.
Das erforderliche Volumen des Regenrückhalteraumes ist abhängig vom zulässigen Drosselabfluss sowie der gewählten Überschreitungshäufigkeit und der angeschlossenen abflusswirksamen Fläche.
Bei der Einreichung von Unterlagen zum wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren zur Einleitung von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer wird folgendes benötigt:
- Fachplaner mit Planvorlageberechtigung gem. § 103 Landeswassergesetz
- Bodengutachten mit Bestimmung des Durchlässigkeitbeiwertes des Bodens (Kf-Wert) und Aussagen zum mittleren höchsten Grundwasserstand
- Entwässerungsplan, Baupläne, Höhenangaben
- Zusammenstellung der abflusswirksamen Flächen
- Kanalplan öffentlicher Bereich
- Dimensionierung der Versickerungsanlage gem. Arbeitsblatt DWA-A 117
- Bewertung der Behandlungsbedürftigkeit des Niederschlagwassers nach Merkblatt DWA-A 102-2
- Eigentümernachweis
- Katasterplan und Übersichtslageplan
Regenrückhaltung kann realisiert werden über
- Regenrückhaltebecken
- Zisternen, Wasserspeicher mit Retentionsvolumen
- Renaturierungen mit Schaffung von Rückhaltevolumen
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Weiterführende Links
Literatur: