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Niederschlagswasserversickerung

Allgemeines zur Versickerung:

Nach § 55 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) soll Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt bzw. über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden.

Zur Versickerung des Niederschlagswassers in das Grundwasser ist gem. § 8 Wasserhaushaltsgesetz ein Antrag bei der zuständigen Wasserbehörde zu stellen. Wenn die abflusswirksame Fläche > 500 m² beträgt, ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Mainz für das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren zuständig.

Versickerungsvarianten auf einen Klick▼:

    Bei der Einreichung von Unterlagen zum wasserechtlichen Erlaubnisverfahren zur Versickerung von Niederschlagswasser wird Folgendes benötigt:

    • Fachplaner mit Planvorlageberechtigung gem. § 103 Landeswassergesetz
    • Bodengutachten mit Bestimmung des Durchlässigkeitbeiwertes des Bodens (Kf-Wert) und Aussagen zum mittleren höchsten Grundwasserstand
    • Entwässerungsplan, Baupläne, Höhenangaben
    • Zusammenstellung der abflusswirksamen Flächen
    • Kanalplan öffentlicher Bereich
    • Dimensionierung der Versickerungsanlage gem. Arbeitsblatt DWA-A 138
    • Bewertung der Behandlungsbedürftigkeit des Niederschlagwassers nach Merkblatt DWA-M 153
    • Eigentümernachweis
    • Katasterplan und Übersichtslageplan

    Weiterhin ist zu beachten:

    • Der Abstand der Versickerungsanlage zur Grundstücksgrenze muss mindestens 2 Meter, zu unterkellerten Gebäuden ohne wasserdichte Ausbildung mindestens das 1,5-fache der Geschosshöhe betragen.
Grafik Niederschlagswasserversickerung Versickerungsanlage
  • Der Abstand von der Sohle der Versickerungsanlage bis zum mittleren höchsten Grundwasserstand (MHGW) muss mindestens 1 Meter betragen. (bei Sickerschächten mind. 1,5 m)
  • Bei unterirdischen Versickerungsanlagen (z.B. Rohr-Rigolen-Versickerung) ist ein Kontroll-und Absetzschacht vor der Versickerungsanlage zu installieren.
  • Sickerpflaster ist nicht geeignet, um von anderen Flächen Regenwasser aufzunehmen bzw.zu versickern. Öko-Pflaster ist nicht vollständig sickerfähig (lt. Merkblatt 947 der FGSV ist für versickerungsfähige Verkehrsflächen ein Abflussbeiwert ψ=0,3 bis 0,5 anzusetzen).
  • Es dürfen nur Flächen an die Versickerungsanlage angeschlossen werden, auf denen unbelastetes Niederschlagswasser anfällt
  • Versickerungsanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass eine Beeinträchtigung benachbarter Grundstücke auszuschließen ist.
  • Bei Versickerungsanlagen in Hanglage ist sicherzustellen, dass die Anlage quer zum Gefälle des Hanges (=höhenlinienparallel) errichtet wird und keine Schädigung von Unterliegern erfolgt.
  • Es ist sicherzustellen, dass sich im Versickerungsbereich keinerlei Bodenverunreinigungen bzw. Altlasten befinden.
  • Versickerungsanlagen in Hangrutschungsgebieten sind zumeist nicht erlaubnisfähig
  • Die Versickerung in Altlastenverdachtsflächen ist verboten
  • Die Rechtsverordnungen evtl. bestehender Wasserschutzgebiete und Überschwemmunsggebiete sind zu bachten
  • In unterirdische Versickerungsanlagen dürfen nur Niederschlagswässer von den Dachflächen eingeleitet werden. Es dürfen keine unbeschichteten Metalle (Kupfer, Zink oder Blei) in größerem Umfang zur Dacheindeckung verwendet werden. Niederschlagswässer von gepflasterte Flächen sind gem. DWA-M 153 einer Behandlungsmaßnahme zu unterziehen.
  • LKW-Standflächen dürfen nicht an die Versickerungsanlagen angeschlossen werden.

Versickerungsvarianten ▼

Die Flächenversickerung erfolgt i. d. R. durch bewachsenen Boden auf Rasenflächen oder unbefestigten Randstreifen von undurchlässigen oder teildurchlässigen Terrassen-, Hof- und Verkehrsflächen.

Durchlässig befestigte Oberflächen, z. B. Pflasterungen mit offenen Fugen werden nicht als Anlagen der Flächenversickerung angesehen, da diese Flächen einem Alterungsprozess unterliegen und im Laufe der Zeit die Durchlässigkeit nachlässt. Daher können auch von derartigen Flächenbefestigungen Niederschlagswasserabflüsse auftreten. Diese Flächen dienen zur Abflussminderung und reduzieren die abflusswirksame Fläche.

Flächenversickerungen sind nur auf gut durchlässigen Böden mit einem Durchlässigkeisbeiwert
> 1x10-4 m/s sinnvoll.

Flächenversickerungen sind erlaubnisfrei.

Kontakt

Arbeitsblatt DWA-A 138: Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser, April 2005

Bei der Muldenversickerung wird das Niederschlagswasser von Dach-, Hof- und Verkehrsflächen über die belebte Bodenzone einer angrenzenden, natürlichen Fläche versickert. Der Boden unterhalb von Muldenversickerungen sollte daher gut durchlässig sein. Durch die Oberbodenpassage (belebte Bodenzone) erfolgt eine Reinigung des Niederschlagswassers vor der Infiltration ins Grundwasser.

Folgendes ist zu beachten:

  • Kurzzeitiger Einstau
  • Kein Dauerstau (Verschlickung, Verdichtung)
  • Einstauhöhe max. 30 cm
  • Große oder lange Mulden durch Bodenschwellen unterteilen
  • Beschickung oberirdisch (Rinnen, Rohrleitungen), direkt von der Fläche
  • Belebte Bodenzone (Oberboden) ≥20 cm
  • Durchlässigkeitsbeiwert des Untergrundes kf ≥ 5 x 10-6 m/s
Grafik Muldenversickerung

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Grafik Muldenversickerung

Ein Mulden-Rigolen-Element ist eine Kombination aus Versickerungsmulde und einer unterirdischen Rigole, die bei Bodenverhältnissen mit geringer hydraulischer Leitfähigkeit oder geringen Platzverhältnissen Verwendung findet.

Bei dieser Versickerungsanlage wird unter der Versickerungsmulde eine Rigole angeordnet. Die Rigole dient als weiteres Speicherelement ( Kies- oder Füllkörperrigole) für das Niederschlagswasser.

Folgendes ist zu beachten:

  • Kurzzeitiger Einstau in der Mulde
  • Überlauf der Mulde an Rigole angeschlossen
  • Einstauhöhe der Mulde max. 30 cm
  • Beschickung der Mulde oberirdisch (Rinnen, Rohrleitungen), direkt von der Fläche
  • Belebte Bodenzone (Oberboden) in der Mulde ≥ 20 cm
  • Durchlässigkeitsbeiwert des Untergrundes kf ≥ 5 * 10-6 m/s
Grafik Mulden-Rigolenversickerung

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Rigolen sind unterirdische Versickerungsanlagen, welche gegenüber einer Versickerungsmulde den Vorteil haben, dass die Fläche nicht optisch in Erscheinung tritt. Gegenüber einer Versickerungsmulde ist jedoch mit erhöhten Kosten zu rechnen.

Im Allgemeinen kommen Kies - oder Füllkörperrigolen zum Einsatz. Vor beiden Rigolentypen ist ein Absetz - Filterschacht erforderlich. Die Kiesrigole ist ein in Geotextil eingehüllter Kieskörper mit etwa 30 % Hohlraum als Speichervolumen. Der Zulauf erfolgt unterirdisch über eine Rohrleitung . Bei längeren Anlagen wird ein Drainrohr oder Sickerrohr zur Verteilung eingebaut (Rohrrigole).

Grafik Rigolenversickerung

Füllkörperrigolen sind Versickerungssysteme aus Kunststoff (anstatt Kiesfüllung) mit einem effektiven Speicheranteil von ca. 95 %. Diese Systeme haben den Vorteil, dass sie spülbar sind und aufgrund des hohen Holraumanteils relativ wenig Platz benötigen.

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Grafik Rigolenversickerung

Die unterirdische Versickerung über Schächte hat den Vorteil, dass der Platzbedarf gegenüber Muldenversickerungen deutlich kleiner ist. Die Schachtversickerung darf nur für sauberes Regenwasser von Dachflächen eingesetzt werden. Geh- oder Fahrwege etc. dürfen nicht über Schächte entwässern.

Es gibt 2 verschiedene Arten von Versickerungsschächten:

Typ A: Sowohl die Sohle des Schachtes, als auch die Seitenflächen stehen für die Versickerung zur Verfügung. Der Schacht besteht aus gelochten und ungelochten Schachtringen (DIN 4034/2) mit einem eingespannten, herausnehmbaren Filtersack (Geotextilverbundstoff). Der Filtersack liegt auf der Filterschicht aus z.B. Sand mit einer Körnung von 0,25 – 4 mm auf

Typ B: Die Schachtversickerung erfolgt über die Schachtsohle. Der Schacht selbst besteht aus gelochten und ungelochten Schachtringen (DIN 4034/2) mit einer Prallplatte auf der Sandfilterschicht

Der Abstand von der Filterschicht bis zum Mittleren Höchsten Wasserstand (MHG) darf 1,50 m nicht unterschreiten.

Grafik Versickerungsschächte

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Versickerungsbecken sind zentrale Anlagen in Erdbauweise für größere zu entwässernde Flächen, in welchen das zufließende Oberflächenwasser über die bepflanzte, belebte Beckensohle und die Beckenböschungen versickert wird. Die Einstautriefe beträgt mehr als 50 cm. Neben der guten Wartungsmöglichkeit bestehen hier verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. Biotop, Teich mit Dauerstaubereich) . Eine Einzäunung ist aufgrund der Einstautiefe erforderlich.

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