Allgemeines zur Versickerung:
Nach § 55 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) soll Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt bzw. über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden.
Zur Versickerung des Niederschlagswassers in das Grundwasser ist gem. § 8 Wasserhaushaltsgesetz ein Antrag bei der zuständigen Wasserbehörde zu stellen. Wenn die abflusswirksame Fläche > 500 m² beträgt, ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Mainz für das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren zuständig.
Versickerungsvarianten auf einen Klick▼:
Bei der Einreichung von Unterlagen zum wasserechtlichen Erlaubnisverfahren zur Versickerung von Niederschlagswasser wird Folgendes benötigt:
Weiterhin ist zu beachten:
Die Flächenversickerung erfolgt i. d. R. durch bewachsenen Boden auf Rasenflächen oder unbefestigten Randstreifen von undurchlässigen oder teildurchlässigen Terrassen-, Hof- und Verkehrsflächen.
Durchlässig befestigte Oberflächen, z. B. Pflasterungen mit offenen Fugen werden nicht als Anlagen der Flächenversickerung angesehen, da diese Flächen einem Alterungsprozess unterliegen und im Laufe der Zeit die Durchlässigkeit nachlässt. Daher können auch von derartigen Flächenbefestigungen Niederschlagswasserabflüsse auftreten. Diese Flächen dienen zur Abflussminderung und reduzieren die abflusswirksame Fläche.
Flächenversickerungen sind nur auf gut durchlässigen Böden mit einem Durchlässigkeisbeiwert
> 1x10-4 m/s sinnvoll.
Flächenversickerungen sind erlaubnisfrei.
Arbeitsblatt DWA-A 138: Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser, April 2005
Bei der Muldenversickerung wird das Niederschlagswasser von Dach-, Hof- und Verkehrsflächen über die belebte Bodenzone einer angrenzenden, natürlichen Fläche versickert. Der Boden unterhalb von Muldenversickerungen sollte daher gut durchlässig sein. Durch die Oberbodenpassage (belebte Bodenzone) erfolgt eine Reinigung des Niederschlagswassers vor der Infiltration ins Grundwasser.
Folgendes ist zu beachten:
Ein Mulden-Rigolen-Element ist eine Kombination aus Versickerungsmulde und einer unterirdischen Rigole, die bei Bodenverhältnissen mit geringer hydraulischer Leitfähigkeit oder geringen Platzverhältnissen Verwendung findet.
Bei dieser Versickerungsanlage wird unter der Versickerungsmulde eine Rigole angeordnet. Die Rigole dient als weiteres Speicherelement ( Kies- oder Füllkörperrigole) für das Niederschlagswasser.
Folgendes ist zu beachten:
Rigolen sind unterirdische Versickerungsanlagen, welche gegenüber einer Versickerungsmulde den Vorteil haben, dass die Fläche nicht optisch in Erscheinung tritt. Gegenüber einer Versickerungsmulde ist jedoch mit erhöhten Kosten zu rechnen.
Im Allgemeinen kommen Kies - oder Füllkörperrigolen zum Einsatz. Vor beiden Rigolentypen ist ein Absetz - Filterschacht erforderlich. Die Kiesrigole ist ein in Geotextil eingehüllter Kieskörper mit etwa 30 % Hohlraum als Speichervolumen. Der Zulauf erfolgt unterirdisch über eine Rohrleitung . Bei längeren Anlagen wird ein Drainrohr oder Sickerrohr zur Verteilung eingebaut (Rohrrigole).
Füllkörperrigolen sind Versickerungssysteme aus Kunststoff (anstatt Kiesfüllung) mit einem effektiven Speicheranteil von ca. 95 %. Diese Systeme haben den Vorteil, dass sie spülbar sind und aufgrund des hohen Holraumanteils relativ wenig Platz benötigen.
Die unterirdische Versickerung über Schächte hat den Vorteil, dass der Platzbedarf gegenüber Muldenversickerungen deutlich kleiner ist. Die Schachtversickerung darf nur für sauberes Regenwasser von Dachflächen eingesetzt werden. Geh- oder Fahrwege etc. dürfen nicht über Schächte entwässern.
Es gibt 2 verschiedene Arten von Versickerungsschächten:
Typ A: Sowohl die Sohle des Schachtes, als auch die Seitenflächen stehen für die Versickerung zur Verfügung. Der Schacht besteht aus gelochten und ungelochten Schachtringen (DIN 4034/2) mit einem eingespannten, herausnehmbaren Filtersack (Geotextilverbundstoff). Der Filtersack liegt auf der Filterschicht aus z.B. Sand mit einer Körnung von 0,25 – 4 mm auf
Typ B: Die Schachtversickerung erfolgt über die Schachtsohle. Der Schacht selbst besteht aus gelochten und ungelochten Schachtringen (DIN 4034/2) mit einer Prallplatte auf der Sandfilterschicht
Der Abstand von der Filterschicht bis zum Mittleren Höchsten Wasserstand (MHG) darf 1,50 m nicht unterschreiten.
Versickerungsbecken sind zentrale Anlagen in Erdbauweise für größere zu entwässernde Flächen, in welchen das zufließende Oberflächenwasser über die bepflanzte, belebte Beckensohle und die Beckenböschungen versickert wird. Die Einstautriefe beträgt mehr als 50 cm. Neben der guten Wartungsmöglichkeit bestehen hier verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. Biotop, Teich mit Dauerstaubereich) . Eine Einzäunung ist aufgrund der Einstautiefe erforderlich.
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Der Versand per De-Mail allein ersetzt also nicht immer die Schriftform. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung ein E-Government-Gesetz, das unter anderem weitere Möglichkeiten schaffen soll, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch alternative elektronische Verfahren, insbesondere De-Mail, zu ersetzen.
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„Mainz-Bingen ist einfach ein guter Platz zum Leben.“ Das findet Landrätin Dorothea Schäfer, und das finden viele Menschen, die hier bereits leben oder Jahr für Jahr in den Landkreis ziehen. Was Mainz-Bingen alles zu bieten hat, zeigt der Imagefilm des Kreises.
Das fünfminütige Werk aus dem Hause der Mainzer „Formatfabrik“ zeigt Bilder aus allen Bereichen des Kreises – ob Süden, Norden, Mitte, ob Mittelrhein, Nahe, Rheinhessen. Abgebildet sind Weinberge, Wälder, der Rhein und die Burgen, die Themen Wirtschaft, Tourismus, ÖPNV und vor allem die Menschen – einfach alles, was den Landkreis Mainz-Bingen so ausmacht
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