Wasserwirtschaft
Grundwasser
Hier gibt es Infos zur Grundwasserentnahme, Erdwärme und zu Erdwärmesondenanlagen.
Niederschlagswasserversickerung
Hier finden Sie Informationen zur Versickerung des Niederschlagswassers in das Grundwasser.
Niederschlagswasser in Oberflächengewässer
Hier gibt es Infos zum wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren zur Einleitung von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer.
Anlagen am Gewässer
Die Errichtung oder wesentliche Veränderung von Anlagen in oder an oberirdischen Gewässern bedarf der Genehmigung. Hier finden Sie entsprechende Informationen.
Wassergefährdende Stoffe
Hier erfahren Sie unter anderem Wesentliches zum Umgang mit Unfällen in Zusammenhang mit wassergefährdenden Stoffen sowie deren Lagerung.
Bauen in Überschwemmungsgebieten
Hier finden Sie unter anderem nähere Informationen darüber, was es bei Baumaßnahmen in Überschwemmungsgebieten zu beachten gilt.
Info- und Downloadbereich
Hier finden Sie alle weiterführenden Links und Antragsformulare zur Wasserwirtschaft im Überblick.
Untere Wasserbehörde Kreis Mainz-Bingen
Die Untere Wasserbehörde bearbeitet alle Vorgänge die mit Oberflächen- und Grundwasser in Verbindung stehen. Auch Abwasser- und Niederschlagswasser sowie Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen fallen in ihr Aufgabengebiet Die Untere Wasserbehörde nimmt die Gewässeraufsicht wahr, überwacht die Gewässer sowie die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen.
Zuständigkeiten ▼
Gewässeraufsicht
- Entgegennahme von Anzeigen bzw. Mitteilungen über festgestellte Gewässerverunreinigungen
- Festlegung von Maßnahmen im Rahmen der Gewässeraufsicht zur Gefahrenabwehr
Oberflächengewässer/Überschwemmungsgebiete
- Erteilung von Erlaubnissen zur Benutzung eines Oberflächengewässers (z.B. Wasserentnahme, Anstauen eines Oberflächengewässers)
- Erteilung von Genehmigungen für bauliche Anlagen an, in, unter oder über oberirdischen Gewässern und im Uferbereich (z.B. Einleitbauwerke, Brücken, Leitungsverlegungen)
- Entscheidungen zu Maßnahmen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten, welche einer Genehmigung bedürfen
- Wesentliche Änderung oder Herstellung oder Beseitigung eines Gewässers oder seiner Ufer (Ausbau)
- Festlegung von Maßnahmen im Rahmen der Gewässeraufsicht an Oberflächengewässern
Grundwasser/Wasserschutzgebiete
- Erteilung von Erlaubnissen zur Benutzung des Grundwassers (z.B. Wasserentnahme, Wiedereinleiten)
- Bearbeitung von Anzeigeverfahren zur Grundwassererschließung (z.B. Niederbringung von Bohrungen für Brunnen zur Grundwasserentnahme, Erkundungsbohrungen oder andere Erdaufschlüsse, welche unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung oder die Beschaffenheit des Grundwassers einwirken können)
- Entscheidung zu Anträgen auf Ausnahme von Verboten in Wasserschutzgebieten (z.B. für Kläranlagen, Durchleiten von Abwasser, Hoch- und Tiefbauarbeiten innerhalb der Wasserschutzzonen I-III)
- Gewässeraufsicht im Grundwasserbereich und in Wasserschutzzonen
Niederschlagswasserbeseitigung
- Erteilung von Erlaubnissen zum Einleiten von Abwasser einschließlich Niederschlagswasser in Oberflächengewässer sowie durch Versickerung
- Erteilung von Genehmigungen zur Einleitung von gereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Oberflächengewässer oder Grundwasser
Wassergefährdende Stoffe
- Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Heizöllageranlagen, Tankstellen, Altöllager, Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle oder Silosickersaft, Festmistlagerstätten)
- Festlegung von Maßnahmen bei Havarien mit Austritt von wassergefährdenden Stoffen
- Gewässeraufsicht zur Gefahrenabwehr