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Fischereirecht

Gesetzliche Grundlagen

Die Binnenfischerei unterliegt in der Bundesrepublik Deutschland der Gesetzgebung der Länder. In Rheinland-Pfalz wurden hierzu das Landesfischereigesetz (LFischG) und die Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (Landesfischereiordnung – LFischO) erlassen.

Regelungen in Rheinland-Pfalz

Derzeit üben in Rheinland-Pfalz etwa 86.000 Anglerinnen und Angler an ca. 27.000 Hektar Wasserfläche die Freizeitfischerei aus.

Oberstes Ziel einer naturbewussten Freizeitfischerei muss die Erhaltung von gesunden und artenmäßig ausgewogenen Fischbeständen zur Gewährleistung einer umweltverträglichen und nachhaltigen Fischerei sein.

Um dieses Ziel zu erreichen, werden den Anglerinnen und Anglern weitreichende Kenntnisse im Tier-, Umwelt- und Gewässerschutz abverlangt, die in einer staatlichen Fischerprüfung nachgewiesen werden müssen. 

Fischerprüfung

Nach dem LFischG muss jeder, der den Fischfang in Rheinland-Pfalz ausüben will, einen auf seinen Namen lautenden gültigen Fischereischein bei sich führen.

Bei der erstmaligen Erteilung eines rheinland-pfälzischen Fischereischeines ist der Nachweis einer in Rheinland-Pfalz bestandenen staatlichen Fischerprüfung vorzulegen.

Für den Bereich der Stadt Mainz und des Landkreises Mainz-Bingen ist grundsätzlich die Kreisverwaltung Mainz-Bingen für die Abnahme der Fischerprüfungen zuständig. Durch die anhaltende Corona-Pandemie werden jedoch in der Regel parallel sowohl bei der Stadt Mainz als auch beim Landkreis Mainz-Bingen Prüfungen durchgeführt.

Fischerprüfungen finden in Rheinland-Pfalz landeseinheitlich bis zu viermal im Jahr (jeweils am 1. Freitag im März/Juni/September/Dezember) statt. Wie viele Prüfungen tatsächlich durchgeführt werden, entscheidet jede Kommune selbstständig. 

Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung in Rheinland-Pfalz ist gemäß § 5 Landesfischereiordnung Rheinland-Pfalz unter anderem:

  • schriftlicher oder elektronischer Nachweis über die mindestens 30-stündige Teilnahme an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung  (Präsenzkurs oder Online-Kurs inkl. 8-stündigem Praxistag - zum Anmeldetermin bereits absolviert),
  • Einreichung des Antrages auf Zulassung zur Fischerprüfung 4 Wochen vor dem Prüfungstermin, (Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung)
  • die Vollendung des 13. Lebensjahres,
  • die Einzahlung der Prüfungsgebühr (z.Zt.: 29 €)

Die Fischerprüfung wird als theoretische Prüfung mittels Fragebogen (z.Zt. 10 Fragen je Fachgebiet) durchgeführt; bei bestandener Prüfung wird ein Prüfungszeugnis ausgehändigt.

Die Durchführung der Vorbereitungslehrgänge obliegt gemäß Landesfischereiordnung  den in Rheinland-Pfalz tätigen Fischereiverbänden. Anmeldungen für Vorbereitungslehrgänge des Landesfischereiverbandes Rheinland-Pfalz nehmen entgegen:

  • für den Raum Mainz: Bezirksverband Rheinhessen e.V., Gaßnerallee 97, 55120 Mainz
  • für den Raum Bingen: Bezirksverband Rheinhessen e.V. Friedlandstraße 7, 55411 Bingen
  • allgemeine Auskünfte erteilt ebenfalls der Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz e.V., Gaulsheimer Straße 11 a, 55437 Ockenheim (www.lfvrlp.de)

Seit 01.05.2021 berechtigen alternativ auch durch das Ministerium anerkannte erfolgreich absolvierte 'Online-Kurse' für die Zulassung zur Fischerprüfung.

Bei Fragen speziell zu den Vorbereitungslehrgängen und Terminen der Fischereiverbände steht Ihnen Herr Kühn vom Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz e.V. zur Verfügung.

Als Auswirkung der Corona-Pandemie konnten Prüfungen nur eingeschränkt stattfinden und die Teilnehmerzahlen mussten bzw. müssen aufgrund der jeweils gültigen CoBeLVO und der Vorgaben innerhalb des Hausrechts limitiert werden. Grundsätzlich ist es möglich, die Fischerprüfung losgelöst vom Wohnort auch bei jeder anderen Fischereibehörde in Rheinland-Pfalz abzulegen. 

Fischereischein

Der Fischereischein wird nach Vorlage des staatlichen Prüfungszeugnisses für ein Kalenderjahr (Jahresfischereischein) oder für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre (Fünfjahresfischereischein) ausgestellt.

Die Ausstellung erfolgt in Rheinland-Pfalz durch die Ordnungsämter der für den Wohnsitz zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung.

Jugendliche im Alter von 7 bis 16 Jahren können ohne Prüfung einen (gelben) Jugendfischereischein (jeweils 1 Jahr) erhalten. Die Ausübung der Fischerei ist dann aber nur in Begleitung eines Inhabers eines (blauen) Jahresfischereischeines erlaubt.

Mit Vollendung des 14. Lebensjahres können Jugendliche einen (blauen) Jahresfischereischein erwerben, der zur selbständigen Fischereiausübung ohne Begleitung berechtigt, sofern sie die staatliche Fischerprüfung abgelegt haben. Die Teilnahme an der Prüfung ist bereits ab Vollendung des 13. Lebensjahres möglich.

Fischereierlaubnisschein

Um die Fischerei an einem bestimmten Gewässer ausüben zu können, benötigt man außer dem Fischereischein noch einen Fischereierlaubnisschein.

Fischereierlaubnisscheine werden vom Inhaber des Fischereirechtes (Eigentümer, Verein oder Pächter) für das jeweilige Gewässer ausgestellt.

Kontakt

  • Frau Sonne

    Sicherheit und Ordnung / Kommunalaufsicht
    Ordnungsverwaltung
    +49 6132 787 - 5126
    E-Mail schreiben
  • Frau Kauer

    Sicherheit und Ordnung / Kommunalaufsicht
    Ordnungsverwaltung
    +49 6132 787 - 5116
    E-Mail schreiben