Die Binnenfischerei unterliegt in der Bundesrepublik Deutschland der Gesetzgebung der Länder. In Rheinland-Pfalz wurden hierzu das Landesfischereigesetz (LFischG) und die Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (Landesfischereiordnung – LFischO) erlassen.
Derzeit üben in Rheinland-Pfalz etwa 86.000 Anglerinnen und Angler an ca. 27.000 Hektar Wasserfläche die Freizeitfischerei aus.
Oberstes Ziel einer naturbewussten Freizeitfischerei muss die Erhaltung von gesunden und artenmäßig ausgewogenen Fischbeständen zur Gewährleistung einer umweltverträglichen und nachhaltigen Fischerei sein.
Um dieses Ziel zu erreichen, werden den Anglerinnen und Anglern weitreichende Kenntnisse im Tier-, Umwelt- und Gewässerschutz abverlangt, die in einer staatlichen Fischerprüfung nachgewiesen werden müssen.
Nach dem LFischG muss jeder, der den Fischfang in Rheinland-Pfalz ausüben will, einen auf seinen Namen lautenden gültigen Fischereischein bei sich führen.
Bei der erstmaligen Erteilung eines rheinland-pfälzischen Fischereischeines ist der Nachweis einer in Rheinland-Pfalz bestandenen staatlichen Fischerprüfung vorzulegen.
Für den Bereich der Stadt Mainz und des Landkreises Mainz-Bingen ist grundsätzlich die Kreisverwaltung Mainz-Bingen für die Abnahme der Fischerprüfungen zuständig. Durch die anhaltende Corona-Pandemie werden jedoch in der Regel parallel sowohl bei der Stadt Mainz als auch beim Landkreis Mainz-Bingen Prüfungen durchgeführt.
Fischerprüfungen finden in Rheinland-Pfalz landeseinheitlich bis zu viermal im Jahr (jeweils am 1. Freitag im März/Juni/September/Dezember) statt. Wie viele Prüfungen tatsächlich durchgeführt werden, entscheidet jede Kommune selbstständig.
Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung in Rheinland-Pfalz ist gemäß § 5 Landesfischereiordnung Rheinland-Pfalz unter anderem:
Die Fischerprüfung wird als theoretische Prüfung mittels Fragebogen (z.Zt. 10 Fragen je Fachgebiet) durchgeführt; bei bestandener Prüfung wird ein Prüfungszeugnis ausgehändigt.
Die Durchführung der Vorbereitungslehrgänge obliegt gemäß Landesfischereiordnung den in Rheinland-Pfalz tätigen Fischereiverbänden. Anmeldungen für Vorbereitungslehrgänge des Landesfischereiverbandes Rheinland-Pfalz nehmen entgegen:
Seit 01.05.2021 berechtigen alternativ auch durch das Ministerium anerkannte erfolgreich absolvierte 'Online-Kurse' für die Zulassung zur Fischerprüfung.
Bei Fragen speziell zu den Vorbereitungslehrgängen und Terminen der Fischereiverbände steht Ihnen Herr Kühn vom Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz e.V. zur Verfügung.
Als Auswirkung der Corona-Pandemie konnten Prüfungen nur eingeschränkt stattfinden und die Teilnehmerzahlen mussten bzw. müssen aufgrund der jeweils gültigen CoBeLVO und der Vorgaben innerhalb des Hausrechts limitiert werden. Grundsätzlich ist es möglich, die Fischerprüfung losgelöst vom Wohnort auch bei jeder anderen Fischereibehörde in Rheinland-Pfalz abzulegen.
Der Fischereischein wird nach Vorlage des staatlichen Prüfungszeugnisses für ein Kalenderjahr (Jahresfischereischein) oder für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre (Fünfjahresfischereischein) ausgestellt.
Die Ausstellung erfolgt in Rheinland-Pfalz durch die Ordnungsämter der für den Wohnsitz zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
Jugendliche im Alter von 7 bis 16 Jahren können ohne Prüfung einen (gelben) Jugendfischereischein (jeweils 1 Jahr) erhalten. Die Ausübung der Fischerei ist dann aber nur in Begleitung eines Inhabers eines (blauen) Jahresfischereischeines erlaubt.
Mit Vollendung des 14. Lebensjahres können Jugendliche einen (blauen) Jahresfischereischein erwerben, der zur selbständigen Fischereiausübung ohne Begleitung berechtigt, sofern sie die staatliche Fischerprüfung abgelegt haben. Die Teilnahme an der Prüfung ist bereits ab Vollendung des 13. Lebensjahres möglich.
Um die Fischerei an einem bestimmten Gewässer ausüben zu können, benötigt man außer dem Fischereischein noch einen Fischereierlaubnisschein.
Fischereierlaubnisscheine werden vom Inhaber des Fischereirechtes (Eigentümer, Verein oder Pächter) für das jeweilige Gewässer ausgestellt.
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
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Ein Besuch der Bürgerinnen und Bürger in den Gebäuden der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Pflicht zum Tragen einer Maske ist in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen weitestgehend aufgehoben. Eine Ausnahme zu dieser Regelung besteht für den Fachbereich 42a „Gesundheitswesen“ und deren Besucherinnen und Besucher, als Einrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Hier gilt gemäß Infektionsschutzgesetz weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.
Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.
Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.
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Mainz-Bingen beteiligt sich an der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115.
ACHTUNG, AKTUELLER HINWEIS: Diese De-Mail-Adresse ist nur noch bis 31. August 2022 gültig und wird am 1. September 2022 abgeschaltet.
Über De-Mail ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen. Die De-Mail der Kreisverwaltung Mainz-Bingen lautet:
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Mit De-Mail können verbindliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, solange keine besonderen Erfordernisse an die Form des Rechtsgeschäftes bestehen. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, denn die bei herkömmlicher E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs ist mit der Nutzung von De-Mail möglich. Unter Verwendung der (durch den De-Mail-Anbieter) qualifizierten elektronisch signierten Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde oder eingegangen ist.
Für einen im Verhältnis zum Gesamtvolumen geringen Anteil der Rechtsgeschäfte ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte setzt heute in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetzes (VDG) durch den Nutzer voraus. De-Mail kann auch in diesen Fällen genutzt werden, allerdings muss die entsprechende De-Mail oder das per De-Mail versandte Dokumente dann zusätzlich durch den Nutzer qualifiziert elektronisch signiert werden (siehe unten).
Der Versand per De-Mail allein ersetzt also nicht immer die Schriftform. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung ein E-Government-Gesetz, das unter anderem weitere Möglichkeiten schaffen soll, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch alternative elektronische Verfahren, insbesondere De-Mail, zu ersetzen.
Weitere Informationen zur De-Mail gibt es auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.
„Mainz-Bingen ist einfach ein guter Platz zum Leben.“ Das findet Landrätin Dorothea Schäfer, und das finden viele Menschen, die hier bereits leben oder Jahr für Jahr in den Landkreis ziehen. Was Mainz-Bingen alles zu bieten hat, zeigt der Imagefilm des Kreises.
Das fünfminütige Werk aus dem Hause der Mainzer „Formatfabrik“ zeigt Bilder aus allen Bereichen des Kreises – ob Süden, Norden, Mitte, ob Mittelrhein, Nahe, Rheinhessen. Abgebildet sind Weinberge, Wälder, der Rhein und die Burgen, die Themen Wirtschaft, Tourismus, ÖPNV und vor allem die Menschen – einfach alles, was den Landkreis Mainz-Bingen so ausmacht
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