Jagdrecht
Jagdrecht beinhaltet den Vollzug des Bundesjagdgesetzes , des Landesjagdgesetzes und der dazugehörigen Verordnungen. Dazu gehört das Ausstellen und Verlängern von Jagdscheinen und die Erteilung sonstiger jagdrechtlicher Erlaubnisse. Auch sind der unteren Jagdbehörde verschiedene Meldungen vorzulegen: Abschussmeldung, Gesamtnachweisung, Abschussvereinbarung. Die Vordrucke erreichen Sie über den untenstehenden Link zur Zentralstelle der Forstverwaltung/obere Jagdbehörde.
Kreisjagdmeister für den Landkreis Mainz-Bingen sowie die Stadt Mainz ist Ulrich Jung.
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Wir bitten Sie, den vorstehenden Antrag auch bei Verlängerungen von Jagdscheinen auszufüllen und per Post bei uns einzureichen. In jedem Fall beschleunigt die Verwendung von bereitgestellten Formularen die Bearbeitung. Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.
Ausländer-Jagdscheine
Für die Beantragung eines Ausländer-Jagdscheines müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Antragsformular „Erteilung eines Jagdscheines“,
- Ggf. Passbild,
- Nachweis einer in Deutschland gültigen Jagdhaftpflichtversicherung (mind. 500.00,- EUR für Personen- und 50.000,- EUR für Sachschäden),
- Nachweis eines gültigen ausländischen Jagdscheines und
- Einladung für mind. eine Jagd im Landkreis Mainz-Bingen.
- für Ausländer, die innerhalb des EU-Auslands, Großbritannien oder Nordirland leben: Vorlage eines aktuellen europäischen Führungszeugnisses oder eines aktuellen ausländischen Führungszeugnisses mit deutscher Übersetzung (nicht älter als drei Monate).
- für Ausländer, die außerhalb der EU leben: Vorlage eines aktuellen ausländischen Führungszeugnisses mit deutscher Übersetzung (nicht älter als drei Monate)