Sprengstoffrecht
Das Sprengstoffrecht regelt den Umgang, den Verkehr und die Einfuhr von und mit explosionsgefährlichen Stoffen.
Wir bitten Sie, bei Ihren Begehren die Unterlagen per Post einzureichen und die bereitgestellten Formulare zu nutzen. Dies beschleunigt die Bearbeitung. Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.