Sonstiges Ordnungsrecht
Gewerberecht
Zuständig für Gewerbean-, ab- und –ummeldungen im Landkreis Mainz-Bingen ist die der Gewerbeadresse zugeordnete Verbandsgemeinde; im Falle von Budenheim die Gemeindeverwaltung; im Falle von Bingen und die Ingelheim die Stadtverwaltungen.
Sammlungsrecht
Sammlungen werden in Rheinland-Pfalz von den Sammlungsbehörden, das sind die Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte sowie bei überregionalen Sammlungen die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion überwacht.
Versammlungsrecht
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug gemäß § 14 des Versammlungsgesetzes durchführen will, ist verpflichtet, dies bei der zuständigen Behörde 48 Stunden vorher anzumelden. Für das Gebiet des Landkreises Mainz-Bingen ist dies (bis auf die Städte Ingelheim und Bingen - dort sind die Stadtverwaltungen zuständig) die Kreisverwaltung.
Das Anmeldeformular für Versammlungen und Aufzüge erhalten Sie hier.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise der Polizei und die Erläuterungen des Ministeriums des Innern zum Versammlungsrecht.
Kontakt
Friedhofswesen / Kriegsgräberfürsorge
- Genehmigung von Neuanlagen und Erweiterung von Friedhöfen
- Schließung und Aufhebung von Bestattungsplätzen
- Genehmigung Graböffnungen und Verlegung der Gräber von Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft
Kontakt
Unterbringungsbehörde (PsychKHG)
Die Aufgabe der Unterbringungsbehörde umfasst die Einleitung und Koordination der Schutzmaßnahmen für psychisch kranke Menschen nach dem Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (Psych KHG).