Finanzen
Haushalt und Jahresabschluss
Die finanzielle Ausstattung einer Kommune ist von zentraler Bedeutung für das Handeln einer kommunalen Verwaltung insgesamt.
Der Fachbereich Finanzen ist
zuständig für die Erstellung und Gestaltung des Haushaltsplanes, eventueller
Nachträge und des Jahresabschlusses.
Haushalte der Vorjahre
Jahresabschlüsse der Vorjahre
Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene
Sie haben die Möglichkeit, sich am Haushaltsplanverfahren des Landkreises Mainz-Bingen zu beteiligen. Der Landkreis Mainz-Bingen hat einen Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen erstellt und dem Kreisausschuss sowie allen Kreistagsmitgliedern am 25.11.2024 zugeleitet. Hierüber erfolgte am 28.11.2024 eine öffentliche Bekanntmachung in der Allgemeinen Zeitung Mainz.
Gemäß § 97 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung ist dieser Entwurf bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Diesen Entwurf können Sie hier bis zum 31.01.2025 einsehen. Weiterhin besteht die Möglichkeit während der allgemeinen Sprechzeiten bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Ingelheim am Rhein, Konrad-Adenauer-Str. 34 im Bürgerbüro, ebenfalls bis zum 31.01.2025 diesen Entwurf einzusehen.
Um sich einen Überblick über den Haushalt 2025 zu verschaffen, empfehlen wir Ihnen die Lektüre der Seiten 9 bis 57 lt. Inhaltsverzeichnis, wo schwerpunktmäßig die Eckwerte der Planung sowie die Betrachtung der wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr in textlicher und grafischer Weise dargestellt sind.
Ihre Vorschläge zu dem Entwurf der Haushaltsplanung 2025 sind willkommen und können ab sofort bis zum 12.12.2024 schriftlich bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Fachbereich Finanzen, Konrad-Adenauer-Str. 34, 55218 Ingelheim am Rhein oder elektronisch an fnnznmnz-bngnd eingereicht werden. Der Gesetzgeber hat den Einwohnern hierzu eine Frist von 14 Tagen ab dem Tag der Bekanntmachung eingeräumt.
Vorschläge die die Haushaltswirtschaft des Landkreises Mainz-Bingen nicht berühren, da sie beispielsweise in die Zuständigkeit der Ortsgemeinde, Stadt oder Verbandsgemeinde fallen, werden durch uns an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
Für Rückfragen steht Ihnen der Mitarbeiter des Fachbereichs Finanzen, Herr Markus Schwarz (Tel.: 06132/787-1211), gerne zur Verfügung.