Kreisrechtsausschuss
Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 19 Abs. 4, dass jeder, der sich durch eine behördliche Entscheidung in seinen Rechten verletzt sieht, dagegen vorgehen kann.
Gesetzliche Grundlage ist die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), das rheinland-pfälzische Ausführungsgesetz hierzu (AGVwGO) und bei sozialrechtlichen Angelegenheiten das Sozialgerichtsgesetz (SGG).
Bezogen auf den Landkreis Mainz-Bingen bedeutet dies:
Die Betroffenen können gegen Bescheide der Kreisverwaltung, der
kreisangehörigen Orts- und Verbandsgemeindeverwaltungen sowie in
sozialrechtlichen Angelegenheiten auch gegen die Entscheidungen der
Stadtverwaltung Bingen und Ingelheim Widerspruch einlegen. Dies kann
schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Behörde erklärt werden, die
den anzufechtenden Bescheid erlassen hat. Darüber hinaus kann in gleicher Form
auch Widerspruch unmittelbar beim Kreisrechtsausschuss der Kreisverwaltung
Mainz-Bingen eingelegt werden.
Im Falle des Widerspruchs hat die Behörde, die die streitbefangene Entscheidung
getroffen hat, zunächst noch einmal die Rechtmäßigkeit des Bescheides zu
überprüfen. Kommt sie hierbei zu dem Ergebnis, dass die Einwände des
betroffenen Bürgers berechtigt sind, hilft sie dem Widerspruch ab und hebt
somit den Bescheid auf.
Andernfalls legt sie den Rechtsbehelf dem Kreisrechtausschuss zur Entscheidung
vor.
Der Kreisrechtsausschuss entscheidet meist nach einer mündlichen Verhandlung,
zu der der Bürger und ein Behördenvertreter rechtzeitig eingeladen werden. Wenn
alle Beteiligten sich ausdrücklich einverstanden erklären, kann der
Kreisrechtsausschuss auch ohne mündliche Verhandlung im Wege des schriftlichen
Verfahrens entscheiden.
Bei der mündlichen Verhandlung wird allen Beteiligten nochmals Gelegenheit
gegeben, ihren jeweiligen Standpunkt darzulegen. Der Kreisrechtsausschuss ist
bemüht, eine einvernehmliche Regelung beizuführen, soweit dies rechtlich oder
tatsächlich möglich ist.
Der Ausschuss setzt sich zusammen aus einer Vorsitzenden/einem Vorsitzenden und
zwei ehrenamtlichen Beisitzern/Beisitzerinnen, die die Bürger des Landkreises
repräsentieren und vom Kreistag gewählt wurden. Die mündlichen Verhandlungen über die Widersprüche gegen die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie gegen die Entscheidungen der
Kreisverwaltung einschließlich des Jobcenters finden im Haupt-gebäude der Kreisverwaltung Mainz-Bingen statt.
Die Entscheidung des Kreisrechtsausschusses wird durch einen
Widerspruchsbescheid schriftlich mit ausführlicher Begründung dem am Verfahren
beteiligten Bürger (Widerspruchsführer) und der Behörde, die den
streitbefangenen Bescheid erlassen hat (Widerspruchsgegner), bekannt gegeben.
Kostenfrei ist das Verfahren vor dem Kreisrechtsausschuss dann, wenn sich der
Widerspruch gegen einen sozialrechtlichen Bescheid richtet. In allen anderen
Fällen werden von dem unterlegenen Verfahrensbeteiligten Gebühren erhoben;
diese betragen je nach dem wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit zwischen 20
und 1.000 Euro zuzüglich Auslagen.
Wenn der betroffene Bürger auch im Widerspruchsverfahren keinen Erfolg hatte
und der Widerspruch zurückgewiesen wurde, kann Klage beim zuständigen Gericht
(Verwaltungsgericht oder Sozialgericht je nach Streitgegenstand) erhoben
werden.
Sitzungstermine des Kreisrechtsausschusses
Die Sitzungen finden derzeit, wenn nicht anders angegeben, in Raum 543 der Kreisverwaltung in Ingelheim statt.
Verhandlungstag | Verhandlungsgegenstand |
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13. März 2025 | Baurecht, Entziehung der Fahrerlaubnis, Mirtwirkung, Sanktionen |
26. Februar 2025 | Baurecht, Abgaben, Grundsteuer B |
21. Februar 2025 | Asylbewerberleistungsgesetz, Kostenersatz Freiwillige Feuerwehr, SGB XII, Einkommen, Sonstige, Aufhebung und Erstattung |
18. Februar 2025 | Gewerbesteuer, Vollzug des Aufenthaltsgesetzes, Baurecht, Sanktionen, Aufrechnung |
17. Februar 2025 | Baurecht, Abgaben, Fahrtenbuchauflage, Entziehung der Fahrerlaubnis |
13. Feburar 2025 | Aufrechnung, Kosten für Unterkunft und Heizung, Aufhebung und Erstattung, Fahrtenbuchauflage, Durchführung HU |