Kreishaus

Kreisrechtsausschuss

Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 19 Abs. 4, dass jeder, der sich durch eine behördliche Entscheidung in seinen Rechten verletzt sieht, dagegen vorgehen kann.

Gesetzliche Grundlage ist die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), das rheinland-pfälzische Ausführungsgesetz hierzu (AGVwGO) und bei sozialrechtlichen Angelegenheiten das Sozialgerichtsgesetz (SGG).

Bezogen auf den Landkreis Mainz-Bingen bedeutet dies:

Die Betroffenen können gegen Bescheide der Kreisverwaltung, der kreisangehörigen Orts- und Verbandsgemeindeverwaltungen sowie in sozialrechtlichen Angelegenheiten auch gegen die Entscheidungen der Stadtverwaltung Bingen und Ingelheim Widerspruch einlegen. Dies kann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Behörde erklärt werden, die den anzufechtenden Bescheid erlassen hat. Darüber hinaus kann in gleicher Form auch Widerspruch unmittelbar beim Kreisrechtsausschuss der Kreisverwaltung Mainz-Bingen eingelegt werden.

Im Falle des Widerspruchs hat die Behörde, die die streitbefangene Entscheidung getroffen hat, zunächst noch einmal die Rechtmäßigkeit des Bescheides zu überprüfen. Kommt sie hierbei zu dem Ergebnis, dass die Einwände des betroffenen Bürgers berechtigt sind, hilft sie dem Widerspruch ab und hebt somit den Bescheid auf.

Andernfalls legt sie den Rechtsbehelf dem Kreisrechtausschuss zur Entscheidung vor.

Der Kreisrechtsausschuss entscheidet meist nach einer mündlichen Verhandlung, zu der der Bürger und ein Behördenvertreter rechtzeitig eingeladen werden. Wenn alle Beteiligten sich ausdrücklich einverstanden erklären, kann der Kreisrechtsausschuss auch ohne mündliche Verhandlung im Wege des schriftlichen Verfahrens entscheiden.

Bei der mündlichen Verhandlung wird allen Beteiligten nochmals Gelegenheit gegeben, ihren jeweiligen Standpunkt darzulegen. Der Kreisrechtsausschuss ist bemüht, eine einvernehmliche Regelung beizuführen, soweit dies rechtlich oder tatsächlich möglich ist.

Der Ausschuss setzt sich zusammen aus einer Vorsitzenden/einem Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Beisitzern/Beisitzerinnen, die die Bürger des Landkreises repräsentieren und vom Kreistag gewählt wurden. Die mündlichen Verhandlungen über die Widersprüche gegen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie gegen die Entscheidungen der Kreisverwaltung  einschließlich des Jobcenters finden im Haupt-gebäude der Kreisverwaltung Mainz-Bingen statt.

Die Entscheidung des Kreisrechtsausschusses wird durch einen Widerspruchsbescheid schriftlich mit ausführlicher Begründung dem am Verfahren beteiligten Bürger (Widerspruchsführer) und der Behörde, die den streitbefangenen Bescheid erlassen hat (Widerspruchsgegner), bekannt gegeben. Kostenfrei ist das Verfahren vor dem Kreisrechtsausschuss dann, wenn sich der Widerspruch gegen einen sozialrechtlichen Bescheid richtet. In allen anderen Fällen werden von dem unterlegenen Verfahrensbeteiligten Gebühren erhoben; diese betragen je nach dem wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit zwischen 20 und 1.000 Euro zuzüglich Auslagen.

Wenn der betroffene Bürger auch im Widerspruchsverfahren keinen Erfolg hatte und der Widerspruch zurückgewiesen wurde, kann Klage beim zuständigen Gericht (Verwaltungsgericht oder Sozialgericht je nach Streitgegenstand) erhoben werden.

Sitzungstermine des Kreisrechtsausschusses

Die Sitzungen finden derzeit, wenn nicht anders angegeben, in den Räumen 538 oder 543 der Kreisverwaltung in Ingelheim statt.

Verhandlungstag Verhandlungsgegenstand
17. April 2023 Aufhebung u. Erstattung, Kosten für Unterkunft u. Heizung, Sonstige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, Sonstige, Vorläufige Entscheidung
28. März 2023 Baurecht
23. März 2023 ördnungsbehördl. Anordnung LHundG, Straßenverkehrsrecht; vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes, Baurecht

Kontakt

  • Frau Brown

    Rechtsamt / Kreisrechtsausschuss
    +49 6132 787 - 1062
    E-Mail schreiben
  • Frau Stahlheber

    Rechtsamt / Kreisrechtsausschuss
    +49 6132 787 - 1063
    E-Mail schreiben
  • Frau Katschke

    Rechtsamt / Kreisrechtsausschuss
    Rechtsamt/ Kreisrechtsausschuss
    +49 6132 787 - 1084
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  • Frau Dürk

    Rechtsamt / Kreisrechtsausschuss
    +49 6132 787 - 1085
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Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
06132/787-0
krsvrwltngmnz-bngnd

Ein Besuch der Bürgerinnen und Bürger in den Gebäuden der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Pflicht zum Tragen einer Maske ist in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen weitestgehend aufgehoben. Eine Ausnahme zu dieser Regelung besteht für den Fachbereich 42a „Gesundheitswesen“ und deren Besucherinnen und Besucher, als Einrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Hier gilt gemäß Infektionsschutzgesetz weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.

Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.

Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.

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Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr

Sprechzeiten Allgemeine Verwaltung:

Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr

Sprechzeiten Allgemeine Bauverwaltung,  Bauaufsicht,  Bauförderung:

Dienstag und Freitag 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 14 bis 18 Uhr

HINWEIS für die Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung
Damit eine persönliche Betreuung der Bauantragsteller möglich ist, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.

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Medien- und Kommunikationsbüro 
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Die erste Anlaufstelle und Ansprechpartner/in für Medien und Presse sind

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Tel. 0 61 32 / 7 87-1012

Dörte Emrich 
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 15

Jana Hollstein 
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 14

Maike Zehetner
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 17

Mehr zum Medienbüro finden Sie 

Kfz-Zulassungsstelle Bingen

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Kfz-Zulassungsstelle Bingen

55411 Bingen am Rhein

Tel. 0 67 21 / 91 71-0
Fax 0 67 21 / 91 71-52 98
E-Mail: [email protected]

Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden. 

Kfz-Zulassungsstelle Oppenheim

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Kfz-Zulassungsstelle Oppenheim

St.-Ambrogio-Ring 11
55276 Oppenheim

Tel. 0 61 33 / 94 03-0
Fax 0 61 33 / 94 03-52 89
E-Mail: [email protected]

Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.  

Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen

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Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen

Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Große Langgasse 29
55116 Mainz
Tel. 0 61 31 / 6 93 33-0
Fax 0 61 31 / 6 93 33-40 98

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Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
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Montag bis Mittwoch 8 bis 17 Uhr
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12.30 Uhr

Belehrungen gem. §43 IfSG:
Nach vorheriger Terminvereinbarung online oder per E-Mail. Weitere Informationen gibt es beim Gesundheitsamt telefonisch unter 06131/69333-0. Informationen und Anträge gibt es hier. 

HIV-Beratung und -Test:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail 

Impfsprechstunde:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail

Fragen zu Corona: Telefonische Erreichbarkeit: 06131/69333-4275 (zu den üblichen Dienstzeiten) oder per E-Mail

Kreuzhof Nieder-Olm

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Besuchsadresse: Kreuzhof 1
55268 Nieder-Olm

Postadresse: Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein

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Allgemeine Verwaltung

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Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
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Jobcenter

Hinweis: Ein Besuch der Bürgerinnen und Bürger in den Gebäuden der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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Kreisverwaltung Mainz-Bingen
JobCenter
„Neue Ingelheimer Mitte“
Konrad-Adenauer-Str. 3
55218 Ingelheim

06132/787-6000

Faxnummer 06132/787-6099

Sprechzeiten

Montag, Dienstag, Freitag von 9 bis 12 Uhr, Mittwoch von 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen), Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung.

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Jobcenter Mainz-Bingen

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BLZ:  560 501 80
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Ihre Behördennummer 115

Mainz-Bingen beteiligt sich an der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115.

De-Mail

ACHTUNG, AKTUELLER HINWEIS: Diese De-Mail-Adresse ist nur noch bis 31. August 2022 gültig und wird am 1. September 2022 abgeschaltet.

Über De-Mail ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen. Die De-Mail der Kreisverwaltung Mainz-Bingen lautet:

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Mit De-Mail können verbindliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, solange keine besonderen Erfordernisse an die Form des Rechtsgeschäftes bestehen. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, denn die bei herkömmlicher E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs ist mit der Nutzung von De-Mail möglich. Unter Verwendung der (durch den De-Mail-Anbieter) qualifizierten elektronisch signierten Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde oder eingegangen ist.

Für einen im Verhältnis zum Gesamtvolumen geringen Anteil der Rechtsgeschäfte ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte setzt heute in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetzes (VDG) durch den Nutzer voraus. De-Mail kann auch in diesen Fällen genutzt werden, allerdings muss die entsprechende De-Mail oder das per De-Mail versandte Dokumente dann zusätzlich durch den Nutzer qualifiziert elektronisch signiert werden (siehe unten).

Der Versand per De-Mail allein ersetzt also nicht immer die Schriftform. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung ein E-Government-Gesetz, das unter anderem weitere Möglichkeiten schaffen soll, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch alternative elektronische Verfahren, insbesondere De-Mail, zu ersetzen.
Weitere Informationen zur De-Mail gibt es auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.

Wir sind Mainz-Bingen - Imagefilm des Kreises

„Mainz-Bingen ist einfach ein guter Platz zum Leben.“ Das findet Landrätin Dorothea Schäfer, und das finden viele Menschen, die hier bereits leben oder Jahr für Jahr in den Landkreis ziehen. Was Mainz-Bingen alles zu bieten hat, zeigt der Imagefilm des Kreises.

Das fünfminütige Werk aus dem Hause der Mainzer „Formatfabrik“ zeigt Bilder aus allen Bereichen des Kreises – ob Süden, Norden, Mitte, ob Mittelrhein, Nahe, Rheinhessen. Abgebildet sind Weinberge, Wälder, der Rhein und die Burgen, die Themen Wirtschaft, Tourismus, ÖPNV und vor allem die Menschen – einfach alles, was den Landkreis Mainz-Bingen so ausmacht

Copyright: Kreisverwaltung Mainz-Bingen/FORMATFABRIK GmbH medien & kommunikation