Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt
Rechnungsprüfungsamt als örtliche Prüfungsstelle
Das Rechnungsprüfungsamt als örtliche Prüfungsstelle untersteht unmittelbar der Landrätin (§ 59 Absatz 2 Landkreisordnung) und wird nur auf deren Weisung tätig, einen Rechtsanspruch auf Durchführung von Prüfungen haben weder Bürger noch kommunale Mandatsträger.
Die Aufgaben für die örtliche Prüfungsstelle sind u. a.:
Überprüfung der Jahresabschlüsse auf
- Einhaltung
des Haushaltsplanes
- Ordnungsgemäße
Aufstellung des Jahresabschlusses
- Vollständigkeit
der Belege
- Sachliche
und rechnerische Richtigkeit der Belege
- Korrekte
Anwendung von Vorschriften u. Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
- Beachtung
des Prinzips der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
Laufende Überwachung
- der
Kassengeschäfte der Kreiskasse / regelmäßige Kassenprüfungen
- der
Wirtschaftsführung des Abfallwirtschaftsbetriebes
Prüfung der ordnungsgemäßen
- Verwendung
von Landeszuweisungen
- Ausschreibung & Vergabe von öffentlichen Aufträgen
Eine weitere Aufgabe stellt die Erledigung
von Prüfungsaufträgen der Landrätin in allen
Abteilungen der Kreisverwaltung dar.
Gemeindeprüfungsamt als überörtliche Prüfungsstelle
nach Weisung des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz entsprechend dem Rechnungshofgesetz und den hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften.
Auch hier besteht kein
Rechtsanspruch von Bürgern oder kommunalen Mandatsträgern auf Durchführung von
Prüfungen.
Aufgaben im Rahmen der überörtlichen Prüfung sind:
- Prüfungen der Haushalts- und Wirtschaftsführung von Gemeinden,
Zweckverbänden, Genossenschaften und sonstigen juristischen Personen des
öffentlichen Rechts im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit
hier insbesondere
- Jahresabschlüsse
- Haupt- und
Nebenkassen
- Straßenbaumaßnahmen
- Hochbaumaßnahmen
- Erschließungsmaßnahmen
(Erschließungsbeiträge)
- Ausbaumaßnahmen
(Ausbaubeiträge)
- Ingenieur-
und Architektenverträge (Honorarzahlung)
- Vergabevorschriften
- Verwendungsnachweise
gezahlter Zuwendungen
- Gebührensatzungen
- Steuereinnahmen
- Kauf- und
Ablöseverträge
- Mietverträge
- Eigenbetriebe
- Steuereinnahmen
- Personalbedarf
und -organisation
- Personalakten
und Tarifverträge
- Beihilfezahlungen