Der Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz ist zuständig für den Tierschutz und die Tierseuchenbekämpfung im Kreis Mainz-Bingen und im Stadtgebiet Mainz und für die Lebensmittelüberwachung und den Verbraucherschutz im Kreis Mainz-Bingen.
Die Stadtverwaltung Mainz bearbeitet Aufgaben der Lebensmittelüberwachung und des Verbraucherschutzes selbstständig im Rechts- und Ordnungsamt.
Die Bedeutung der Tierseuchenbekämpfung besteht in der Abwehr gesundheitlicher Gefahren für Tierbestände und den Menschen und dem damit verbundenen Schutz vor erheblichen ökonomischen Schäden. Die Anzeigepflicht für gewerbliche und private Nutztierbestände, die Überwachung von Tierbewegungen und die lückenlose Kennzeichnung unserer Nutztiere durch Ohrmarken oder Mikrochips und deren Erfassung in zentralen Datenbanken erleichtert den Nachweis der Wege der Seuchenverschleppung. In der EU einheitliche Melde- und Berichtswesen sind weitere Bausteine moderner Tierseuchenbekämpfung, ebenso wie moderne Tierkörperbeseitigungsanlagen, in denen verendete Tiere, Schlachtabfälle und seuchenhygienisch bedenkliche Stoffe sicher entsorgt werden können.
Pressemeldung 9. März 2021
Nach Ausbrüchen der Geflügelpest bei Wildvögeln im Kreis Groß-Gerau rücken die Auen entlang des Rheins in Hessen und Rheinland-Pfalz in den Fokus der Tierseuchenbekämpfung. Daher weist das Veterinäramt des Landkreises Mainz-Bingen nochmals eindringlich auf die notwendigen Biosicherheitsvorkehrungen für Geflügelhaltungen hin.
Die Geflügelpest ist mit schweren Krankheitssymptomen verbunden und hochansteckend. Informationen zum Krankheitsgeschehen finden Interessierte in dem Merkblatt „Informationen zur Geflügelpest für Tierhalter“ auf der Internetseite der Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
Hochempfänglich für das Virus sind Hühner und Puten, aber auch anderes Geflügel (wie Wachteln, Tauben, Fasane, Perlhühner, Pfaue, Schwäne, Strauße, Emus, Nandus, Gänse, Enten und Wildvögel). Als mögliche Einschleppungsquelle in Geflügelbestände gelten vor allem Wildvögel (insbesondere wildlebendes Wassergeflügel). Die Verschleppung aus einem bereits infizierten Bestand erfolgt oft durch Personen oder verschmutzte Gerätschaften wie Transportboxen, Fahrzeuge oder ähnliches.
Alle Geflügelhalter - privat oder gewerblich - werden vorbeugend zur Einhaltung von Vorsichtsvorkehrungen aufgerufen und um einen verantwortungsvollen Umgang gebeten:
• Geflügel sollte nach Möglichkeit in den nächsten Wochen vorsorglich so gehalten werden, dass ein Kontakt zu Wildvögeln vermieden wird
• Für jeden Freilandgeflügelhalter besteht die Pflicht (Geflügelpest-Verordnung):
- Geflügel nur an Stellen zu füttern, an die Wildvögel keinen Zugang haben
- Geflügel nicht mit Wasser zu tränken, das für Wildvögel zugänglich ist
- Futter, Streu und Gerätschaften vor Kontakt mit Wildvögeln zu schützen
• Jeder Geflügelhalter hat die Pflicht (Geflügelpest-Verordnung):
- gehäufte Todesfälle beziehungsweise unklare Krankheitsfälle oder einen erheblichen Einbruch der Legeleistung durch rasche Untersuchung auf Geflügelpest abklären zu lassen
- ein Register über Zugänge und Abgänge von Geflügel zu führen (einschließlich Nennung des Transporteurs und Empfängers)
- Aufzeichnungen über verendete Tiere/ Werktag zu machen (bei Beständen über 100 Tiere)
- Aufzeichnungen über die Legeleistung/ Werktag zu machen (bei Beständen über 1.000 Tiere)
• Ställe nur mit sauberem Schuhwerk (Plastiküberzieher) und Schutzkleidung betreten
• Hobbyhalter sollten bei Kauf oder Tausch von Rassegeflügel mit Züchterkollegen besonders auf Gesundheitszustand und Herkunft achten
Für alle Geflügelhalterinnen und -halter unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere besteht die gesetzliche Pflicht, ihren Bestand, soweit noch nicht geschehen, beim Veterinäramt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen anzuzeigen. Das gilt für Hühner, Puten, Enten, Gänse, Fasanen, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Wachteln und Laufvögel wie Strauße, Nandus oder Emus.
Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Jeder Verdacht muss unverzüglich beim Veterinäramt unter der 06131-693334102 oder bt41mnz-bngnd angezeigt werden.
Pressemeldung 6. März 2023
Fünf verendete Möwen wurden am 24. Februar in der Stadt Mainz am Rheinufer – Höhe Raimunditor – aufgefunden. Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz stellte bei den toten Tieren den Verdacht auf Vogelgrippe fest, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Labor-Verdachtsbefund nun am heutigen Mittwoch, 1. März, bestätigt. Es wurde HPAIV (hochpathogenes aviäres Influenza-Virus) des Subtyps H5N1 nachgewiesen. Damit ist der erste Ausbruch der Vogelgrippe, die auch als Geflügelpest bezeichnet wird, im Stadtgebiet Mainz in 2023 amtlich festgestellt.
Die Zahl der gemeldeten Fälle bei Wildvögeln stieg im Januar 2023 auf 103, die sich nun auf ganz Deutschland verteilen. Es handelt sich überwiegend um tot oder krank aufgefundene Wildgänse, Schwäne, Möwen, Wildenten und Greifvögel, so das FLI.
Geflügelhalter sind gemäß Paragraph 3 bis 5 der Geflügelpest-Verordnung gesetzlich verpflichtet, folgenden Biosicherheitsvorkehrungen ständig vorzunehmen, um die Einschleppung des ursächlichen hochansteckenden Vogelgrippevirus in ihre Bestände zu verhindern:
(06131 – 69 333 xxxx); bt41mnz-bngnd , Fax 06131 – 69 333 4199
Name, Vorname | Schwerpunkte | Durchwahl | Raum | |
---|---|---|---|---|
Herr Hölz | Tierschutz im Kreis Mainz-Bingen | 4103 | H 313 | [email protected] |
Frau Strasser | Tierschutz in der Stadt Mainz | 4106 | H 318 | [email protected] |
Frau Stephan-Schönwitz | Tierschutz im Kreis Mainz-Bingen | 4108 | H 309 | [email protected] |
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
06132/787-0
krsvrwltngmnz-bngnd
Ein Besuch der Bürgerinnen und Bürger in den Gebäuden der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Pflicht zum Tragen einer Maske ist in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen weitestgehend aufgehoben. Eine Ausnahme zu dieser Regelung besteht für den Fachbereich 42a „Gesundheitswesen“ und deren Besucherinnen und Besucher, als Einrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Hier gilt gemäß Infektionsschutzgesetz weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.
Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.
Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.
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Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
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Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
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Dienstag und Freitag 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 14 bis 18 Uhr
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Fax 0 61 33 / 94 03-52 89
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Donnerstag 8 bis 18 Uhr
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Nach vorheriger Terminvereinbarung online oder per E-Mail. Weitere Informationen gibt es beim Gesundheitsamt telefonisch unter 06131/69333-0. Informationen und Anträge gibt es hier.
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Impfsprechstunde:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail
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Mainz-Bingen beteiligt sich an der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115.
ACHTUNG, AKTUELLER HINWEIS: Diese De-Mail-Adresse ist nur noch bis 31. August 2022 gültig und wird am 1. September 2022 abgeschaltet.
Über De-Mail ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen. Die De-Mail der Kreisverwaltung Mainz-Bingen lautet:
krsvrwltngmnz-bngnd-mld
Mit De-Mail können verbindliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, solange keine besonderen Erfordernisse an die Form des Rechtsgeschäftes bestehen. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, denn die bei herkömmlicher E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs ist mit der Nutzung von De-Mail möglich. Unter Verwendung der (durch den De-Mail-Anbieter) qualifizierten elektronisch signierten Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde oder eingegangen ist.
Für einen im Verhältnis zum Gesamtvolumen geringen Anteil der Rechtsgeschäfte ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte setzt heute in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetzes (VDG) durch den Nutzer voraus. De-Mail kann auch in diesen Fällen genutzt werden, allerdings muss die entsprechende De-Mail oder das per De-Mail versandte Dokumente dann zusätzlich durch den Nutzer qualifiziert elektronisch signiert werden (siehe unten).
Der Versand per De-Mail allein ersetzt also nicht immer die Schriftform. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung ein E-Government-Gesetz, das unter anderem weitere Möglichkeiten schaffen soll, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch alternative elektronische Verfahren, insbesondere De-Mail, zu ersetzen.
Weitere Informationen zur De-Mail gibt es auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.
„Mainz-Bingen ist einfach ein guter Platz zum Leben.“ Das findet Landrätin Dorothea Schäfer, und das finden viele Menschen, die hier bereits leben oder Jahr für Jahr in den Landkreis ziehen. Was Mainz-Bingen alles zu bieten hat, zeigt der Imagefilm des Kreises.
Das fünfminütige Werk aus dem Hause der Mainzer „Formatfabrik“ zeigt Bilder aus allen Bereichen des Kreises – ob Süden, Norden, Mitte, ob Mittelrhein, Nahe, Rheinhessen. Abgebildet sind Weinberge, Wälder, der Rhein und die Burgen, die Themen Wirtschaft, Tourismus, ÖPNV und vor allem die Menschen – einfach alles, was den Landkreis Mainz-Bingen so ausmacht
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