Kreishaus

Führerscheinstelle - ohne Führerschein

Hier finden Sie Informationen u.a. zur Erteilung einer Fahrerlaubnis, zum Begleiteten Fahren, zu Aufbauseminaren oder Eignungsuntersuchungen.

Wichtige Adressen (Auswahl):

Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
Wissenswertes mit vielen Rechtsgrundlagen, Informationen und
Adressen (u.a. auch Träger anerkannter Gutachtenstellen zur Fahreignungsprüfung):
www.bast.de/Verhalten und Sicherheit/Fachthemen/MPU-Informationen;
Brüderstraße 53
51427 Bergisch Gladbach

Kraftfahrt- Bundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Stiftstraße 9
55116 Mainz

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Friedrich-Ebert-Ring 14-20
56068 Koblenz

Zulassungsstelle Bingen:

Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Alfred-Nobel-Straße 2a
55411 Bingen am Rhein

Tel. 0 67 21 / 91 71-0
Fax 0 67 21 / 91 71-52 98

Zugang nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Zulassungsstelle Oppenheim

Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Sant'Ambrogio-Ring 11
55276 Oppenheim

Tel. 0 61 33 / 94 03-0
Fax 0 61 33 / 94 03-52 89

Zugang nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Bezirksärztekammer Rheinhessenwww.aerztekammer-mainz.de (Ärzte – Informationen – Kontaktadressen) Verkehrsmediziner in der Region

Bundesverband der Psychologen – Sektion Verkehrspsychologie  www.bdp-verkehr.de: Psychologen mit Qualifikation der Verkehrspsychologie

Suchtberatungsstellen im Landkreis: www.mainz-bingen.de

Kontakt

    Erstmalige Erteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis

    Bei Beantragung der Klassen A, A1, B, BE, AM, L und T werden benötigt

    • 1 Lichtbild neuesten Datums nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x  45 mm)
    • Abgabe einer Unterschrift für die Beantragung des Führerscheines bei der Fahrerlaubnisbehörde bzw. bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt
    • Angabe einer Fahrschule zur Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung
    • Sehtestbescheinigung
    • Nachweis über die Ausbildung in "Erste Hilfe" (gilt nur bei einer erstmaligen Erteilung einer Fahrerlaubnis)

    Klassen C1, C1E, C, CE:

    • 1 Lichtbild neuesten Datums nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x  45 mm)
    • Abgabe einer Unterschrift für die Beantragung des Führerscheines bei der Fahrerlaubnisbehörde bzw. bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt
    • Angabe einer Fahrschule zur Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung
    • Nachweis über die Ausbildung in “Erste Hilfe”
    • Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten nach dem amtlichen Muster (Anlage 6 FeV)
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß § 11 Abs.9 FeV i.V.m. Anlage 5

    Klassen D1, D1E, D und DE

    • 1 Lichtbild neuesten Datums nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x  45 mm)
    • Abgabe einer Unterschrift für die Beantragung des Führerscheines bei der Fahrerlaubnisbehörde bzw. bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt
    • Angabe einer Fahrschule zur Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung
    • Nachweis über die Ausbildung in “Erste Hilfe”
    • Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten nach dem amtlichen Muster (Anlage 6 FeV)
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß § 11 Abs.9 FeV i.V.m. Anlage 5
    • Testpsychologisches Gutachten gem. § 11 Abs. 9 FeV i.V. m. Anlage 5 Nr. 2
    • Beantragung eines Führungszeugnisses für Behörden bei Ihrer Meldebehörde. Das Führungszeugnis wird dann direkt zu uns gesandt.

    Der Antrag sollte rechtzeitig vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.

    Die theoretische Prüfung muss vor Beginn der praktischen Prüfung bestanden sein. Sie darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.

    Sind alle Voraussetzungen zum Erwerb des Führerscheins erfüllt, eine rechtzeitige Herstellung des Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei jedoch nicht möglich gewesen, wird von der Führerscheinstelle eine befristete Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die jedoch ausschließlich zum Führen eines Kraftfahrzeuges innerhalbder Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Bei Mehrfachprüfung besteht die Möglichkeit, die Ausstellung einer kostenpflichtigen Prüfungsbescheinigung zu beantragen.

    Bei erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis wird diese grundsätzlich für 2 Jahre auf Probe erteilt. Ausgenommen von der Probezeit sind die Fahrerlaubnisklassen AM, L und T.

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

    Nach Entziehung der Fahrerlaubnis sollte circa 10 Wochen vor Ablauf der vom Gericht festgesetzten Sperrfrist bei der Führerscheinstelle ein formeller Antrag gestellt werden.

    Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:

    Bei Beantragung der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T

    • Beantragung eines Führungszeugnisses für Behörden bei Ihrer Meldebehörde. Das Führungszeugnis wird dann direkt zu uns gesandt.
    • 1 Lichtbild neuesten Datums nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x  45 mm)
    • Abgabe einer Unterschrift für die Beantragung des Führerscheines bei der Fahrerlaubnisbehörde bzw. bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt
    • Sehtestbescheinigung
    • Nachweis über die Ausbildung in “Erste Hilfe”

    Klassen C1, C1E, C, CE D1, D1E, D und DE

    • Beantragung eines Führungszeugnisses für Behörden bei Ihrer Meldebehörde. Das Führungszeugnis wird dann direkt zu uns gesandt.
    • 1 Lichtbild neuesten Datums nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x  45 mm)
    • Abgabe einer Unterschrift für die Beantragung des Führerscheines bei der Fahrerlaubnisbehörde bzw. bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt
    • Nachweis in “Erste Hilfe”
    • Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten nach dem amtlichen Muster (Anlage 6 FeV)
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß § 11 Abs.9 FeV i.V.m. Anlage 5
    • Gilt nur für die D-Klassen: evtl. Testpsychologisches Gutachten gem. § 11 Abs. 9 FeV i.V. m. Anlage 5 Nr. 2

    Sonstige evtl. vorzulegende Unterlagen (ist abhängig von dem Sachverhalt)

    • Bescheinigung über “Aufbauseminare” / “besondere Aufbauseminare”
    • Zustimmungserklärung zur Aktenabgabe an eine von Ihnen anzugebende Begutachtungsstelle zur Fahreignung, wenn im Rahmen des Neuerteilungsverfahrens ein medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich ist.

    Ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) ist grundsätzlich erforderlich bei einem wiederholten Entzug der Fahrerlaubnis. Bereits bei einem erstmaligen Entzug wegen Betäubungsmitteln oder wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von 1,6 o/oo oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr wird ein medizinisch-psychologisches Gutachten gefordert. Zur Aufarbeitung einer evtl. vorliegenden Alkohol- und/oder einer Drogenproblematik sollte man sich frühzeitig mit einer Vorbereitungsstelle in Verbindung setzen. Zudem bieten viele medizinisch-psychologische Begutachtungsstellen kostenlose Informationsabende an. Dabei geht es darum, Ihnen das Verfahren und den Ablauf einer medizinisch-psychologischen Begutachtung (MPU) näher zu bringen.

    Kontakt Führerscheinstelle Bingen

    • Frau Mayer

      Straßenverkehr / Kfz-Zulassung
      Führerschein- / Zulassungswesen
      +49 6721 9171 - 5222
      E-Mail schreiben

    Kontakt Führerscheinstelle Oppenheim

    • Herr Best

      Straßenverkehr / Kfz-Zulassung
      Führerschein- / Zulassungswesen
      +49 6133 9403 - 5280
      E-Mail schreiben
    • Frau Mann

      Straßenverkehr / Kfz-Zulassung
      Führerschein- / Zulassungswesen
      +49 6133 9403 - 5281
      E-Mail schreiben

    Aufbauseminare Punktesystem

    Zum 01. Mai 2014 wurde aus dem Verkehrszentralregister das Fahreignungsregister mit dem Fahreignungsbewertungssystem. Dort werden jetzt nur noch  Zuwiderhandlungen eingetragen, welche Einfluss auf die Sicherheit im Straßenverkehr haben (1-3 Punkte statt bisher 1-7 Punkte).

    Das neue Punktesystem ist folgendermaßen gestaffelt:

    Vormerkung (1-3 Punkte)

    • Der Betroffene wird für die Bewertung seiner Fahreignung vorgemerkt.
    • Weitere Maßnahmen oder eine Benachrichtigung gibt es nicht.

    Ermahnung (4-5 Punkte)

    • Der Betroffene erhält eine gebührenpflichtige Ermahnung und den Hinweis, durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar 1 Punkt abbauen zu können.

    Verwarnung (6-7 Punkte)

    • Der Betroffene erhält eine gebührenpflichtige Verwarnung.
    • Punkte können durch die die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar nicht mehr abgebaut werden.
    • Pflichtseminare gibt es nicht mehr.

    Entzug der Fahrerlaubnis (ab 8 Punkten)

    Weiter Informationen gibt es auf der Seite des Kraftfahrt-Bundesamtes.

    Punktetacho

    Kontakt Führerscheinstelle Bingen

    • Frau Mayer

      Straßenverkehr / Kfz-Zulassung
      Führerschein- / Zulassungswesen
      +49 6721 9171 - 5222
      E-Mail schreiben

    Kontakt Führerscheinstelle Oppenheim

    • Frau Mann

      Straßenverkehr / Kfz-Zulassung
      Führerschein- / Zulassungswesen
      +49 6133 9403 - 5281
      E-Mail schreiben

    Begleitetes Fahren ab 17

    Die Antragstellung ist frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.

    Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:

    Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis

    • 1 Lichtbild neuesten Datums nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x  45 mm)
    • Sehtest
    • Sofortmaßnahmen am Unfallort
    • Personalausweis des Antragstellers
    • Persönliche Vorsprache zwecks Abgabe einer Unterschrift

    Formular „Antrag auf Teilnahme am Modell „Begleitetes Fahren ab 17“"

    • Angabe aller Begleitpersonen
    • Unterschrift des Antragstellers
    • Unterschrift beider gesetzlicher Vertreter
    • (Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, ist darüber ein Nachweis in Kopie beizufügen)
    • Kopie der Personalausweise der gesetzlichen Vertreter

    Formular „Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Modell „Begleitetes Fahren ab 17" (Angaben und Erklärungen der Begleitperson)"

    • je Begleitperson ein Formular
    • Unterschrift der Begleitperson
    • Kopie des Führerscheines der Begleitperson
    • Kopie des Personalausweises der Begleitperson
      (Bei Begleitpersonen, die nur eine Kopie des Reisepasses vorlegen können und nicht im Landkreis Mainz-Bingen wohnhaft sind, benötigen wir zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)


      Kontakt Führerscheinstelle Bingen

      • Herr Krieger

        Straßenverkehr / Kfz-Zulassung
        Führerschein- / Zulassungswesen
        +49 6721 9171 - 5247
        E-Mail schreiben
      • Frau Weiler

        Straßenverkehr / Kfz-Zulassung
        Führerschein- / Zulassungswesen
        +49 6721 9171 - 5256
        E-Mail schreiben

      Kontakt Führerscheinstelle Oppenheim

      • Frau Mann

        Straßenverkehr / Kfz-Zulassung
        Führerschein- / Zulassungswesen
        +49 6133 9403 - 5281
        E-Mail schreiben
      • Frau Rauschkolb

        Straßenverkehr / Kfz-Zulassung
        Führerschein- / Zulassungswesen
        +49 6133 9403 - 5284
        E-Mail schreiben
      • Frau Albay

        Straßenverkehr / Kfz-Zulassung
        Führerschein- / Zulassungswesen
        -
        +49 6133 9403 - 5282
        E-Mail schreiben

      Vordrucke

      Ersatzführerschein

      Um einen Ersatzführerschein zu erhalten, ist ein formeller Antrag direkt bei der Führerscheinstelle zu stellen. Im Falle des Verlustes bedarf es einer eidesstattlichen Erklärung. Bei einem Diebstahl ist die Diebstahlsanzeige vorzulegen. Sofern der Führerschein nicht im Landkreis Mainz-Bingen ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde erforderlich.

      Weiterhin benötigen Sie:

      • Neues Lichtbild ohne Kopfbedeckung in der Größe 35x45 mm
      • Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass)
      • Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass

      Fahrerlaubnis auf Probe

      Verkehrsverstöße innerhalb der Probezeit

      Bei erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis wird diese grundsätzlich für 2 Jahre auf Probe erteilt. Ausgenommen von der Probezeit sind die Fahrerlaubnisklassen AM, L und T.

      Bei einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen. Mit dieser Anordnung verlängert sich die Probezeit von 2 auf 4 Jahre. Die Fahrschulen, die solche Seminare als nächste in unserem Zuständigkeitsbereich anbieten, werden mit der Anordnung mit Terminangabe von der Führerscheinstelle mitgeteilt. In Fällen mit Alkohol, Betäubungsmitteln oder sonstigen berauschenden Mitteln ist die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar anzuordnen. Diese Kurse werden von anerkannten Verkehrspsychologen durchgeführt. Entsprechende Stellen werden mit der Anordnung mitgeteilt.

      Werden nach der Anordnung nochmals eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit begangen, erfolgt eine schriftliche Verwarnung und ein Hinweis auf die Möglichkeit der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Bei entsprechenden weiteren Verkehrszuwiderhandlungen erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis

      Kontakt Führerscheinstelle Bingen

      • Frau Mayer

        Straßenverkehr / Kfz-Zulassung
        Führerschein- / Zulassungswesen
        +49 6721 9171 - 5222
        E-Mail schreiben

      Kontakt Führerscheinstelle Oppenheim

      • Frau Mann

        Straßenverkehr / Kfz-Zulassung
        Führerschein- / Zulassungswesen
        +49 6133 9403 - 5281
        E-Mail schreiben

      Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

      Erteilung und Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

      Mit diesen Informationen wollen wir Ihnen einen Überblick verschaffen, was alles bei der Antragstellung von Ihnen zu beachten ist.

      Antragsverfahren

      Bei Taxi, Mietwagen und PKW im Linienverkehr (Mindestalter 21 Jahre, EU-Kartenführerschein, Vorbesitz Kl. B -  2 Jahre!)

      • Die Daten im Antrag sind vom Einwohnermeldeamt oder der Fahrerlaubnisbehörde bestätigen zu lassen
      • Führungszeugnis (für Behörde) beim Einwohnermeldeamt beantragen
      • Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
      • Ärztliche Untersuchung gem. § 48 Abs. 4 Nr. 3 FeV i. V. m. Anlage 5 Nr. 1
      • Testpsychologisches Gutachten gem. § 48 Abs. 4 Nr. 3 FeV i. V. m. Anlage 5 Nr. 2
      • ggfls. Nachweis der charakterlichen Eignung im Rahmen eines med.-psych. Gutachtens gem. § 48 Abs. 4 Nr. 2 FeV (Zustimmungserklärung zur Aktenübersendung an ein med.-psych. Institut Ihrer Wahl)

      Bei Taxen:

      Ortskenntnisprüfung anhand von Fragebögen für das Gebiet in dem Beförderungspflicht besteht.
      Teil A: Öffentliche Gebäude, Hotels und Gaststätten
      Teil B: Fahrstrecken von und zum Bahnhof
      Teil C: Straßennamen nach Ziffern im Stadtplan benennen

      Bei Krankenkraftwagen (Mindestalter 19 Jahre, EU-Kartenführerschein, Vorbesitz Kl. B - 1 Jahr)

      • Antragsverfahren wie unter Punkt A
      • Vorlage einer Erste-Hilfe-Bescheinigung

      Hinweis:

      Zur Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss ein EU-Kartenführerschein vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein muss der alte Führerschein, auch bei einer Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, umgetauscht werden.

      Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für die Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt und kann nur vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden.

      Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist einer Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist dann wieder ein Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu stellen mit der Folge, dass u.a. eine med.-psych. Untersuchung notwendig wird.

      Stellen Sie deshalb rechtzeitig (ca. 8 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit) einen Antrag auf Verlängerung.

      Verlängerung:

      • Die Daten im Antrag sind vom Einwohnermeldeamt oder der Fahrerlaubnisbehörde bestätigen zu lassen
      • Führungszeugnis (für Behörde) beim Einwohnermeldeamt beantragen
      • Augenärztliches Gutachten
      • Ärztliche Untersuchung gem. § 48 Abs. 4 Nr. 3 FeV i. V. m. Anlage 5 Nr. 1
      • Ab dem 60. Lebensjahr: Testpsychologisches Gutachten gem. § 48 Abs. 4 Nr. 3 FeV i. V. m. Anlage 5 Nr. 2
      • ggfls. Nachweis der charakterlichen Eignung im Rahmen eines med.-psych. Gutachtens gem. § 48 Abs. 4 Nr. 2 FeV (Zustimmungserklärung zur Aktenübersendung an ein med.-psych. Institut Ihrer Wahl)

      MPU

      Wichtige Adressen (Auswahl):

      Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
      Wissenswertes mit vielen Rechtsgrundlagen, Informationen und
      Adressen (u.a. auch Träger anerkannter Gutachtenstellen zur Fahreignungsprüfung):
      www.bast.de/Verhalten und Sicherheit/Fachthemen/MPU-Informationen;
      Brüderstraße 53
      51427 Bergisch Gladbach

      Kraftfahrt-Bundesamt
      Fördestraße 16
      24944 Flensburg

      Bundesministerium für Verkehr
      und digitale Infrastruktur
      Invalidenstraße 44
      10115 Berlin

      Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
      Landwirtschaft und Weinbau
      Rheinland-Pfalz
      Stiftstraße 9
      55116 Mainz

      Landesbetrieb Mobilität
      Rheinland-Pfalz
      Friedrich-Ebert-Ring 14-20
      56068 Koblenz

      Kreisverwaltung Mainz-Bingen
      Georg-Rückert-Straße 11
      55218 Ingelheim
      www.mainz-bingen.de./ Führerscheinwesen: anerkannte Träger für Schulungsmaßnahmen, Begutachtungsstellen zur Prüfung der Fahreignung, regionale Verkehrspsychologen (nicht abschließend);

      Zulassungsstelle Bingen:
      Kreisverwaltung Mainz-Bingen
      Alfred-Nobel-Straße 2a
      55411 Bingen am Rhein
      Tel. 0 67 21 / 91 71-0

      Öffnungszeiten:  Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr
      Donnerstag 09.00- 19.30 Uhr

      Zugang nur nach vorheriger Terminvereinbarung

      Zulassungsstelle Oppenheim
      Kreisverwaltung Mainz-Bingen
      Sant'Ambrogio-Ring 11
      55276 Oppenheim
      Tel. 0 61 33 / 94 03-0

      Öffnungszeiten:
      Montag: 07:30 bis 19:30 Uhr
      Dienstag bis Freitag: 07:30 bis 12.00 Uhr

      Zugang nur nach vorheriger Terminvereinbarung

      Bezirksärztekammer Rheinhessen: www.aerztekammer-mainz.de
      (Ärzte – Informationen – Kontaktadressen) Verkehrsmediziner in der Region

      Bundesverband der Psychologen – Sektion Verkehrspsychologie www.bdp-verkehr.de: Psychologen mit Qualifikation der Verkehrspsychologie

      Suchtberatungsstellen im Landkreis: www.mainz-bingen.de

      Kontakt Führerscheinstelle Bingen

      • Frau Mayer

        Straßenverkehr / Kfz-Zulassung
        Führerschein- / Zulassungswesen
        +49 6721 9171 - 5222
        E-Mail schreiben

      Kontakt Führerscheinstelle Oppenheim

        Eignungsuntersuchung

        Bewerber und Inhaber von Fahrerlaubnisklassen der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind verpflichtet folgende Eignungsuntersuchungen durchzuführen:

        bisherige Klasse neue Klasse befristet
        drei C1, C1E bis Ende des 50. Lebens-jahres, dann auf 5 Jahre*
        zwei C, CE auf 5 Jahre
        drei und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Kraftomnibussen D1, D1E auf 5 Jahre
        zwei und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Kraftomnibussen D, DE auf 5 Jahre
        Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (mit Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen; bei Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen und Linienverkehr mit PKW)
        auf 5 Jahre

        * Gilt nur bei Ersterwerb ab 01.01.1999. Bei Umschreibung von vor diesem Tag erworbenen Führerscheinen erfolgt eine unbefristete Erteilung. Die ärztliche und augenärztliche Untersuchung entfallen.

        Kontakt

        Kreisverwaltung Mainz-Bingen

        Georg-Rückert-Straße 11
        55218 Ingelheim am Rhein
        06132/787-0
        krsvrwltngmnz-bngnd

        Ein Besuch der Bürgerinnen und Bürger in den Gebäuden der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
        Die Pflicht zum Tragen einer Maske ist in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen weitestgehend aufgehoben. Eine Ausnahme zu dieser Regelung besteht für den Fachbereich 42a „Gesundheitswesen“ und deren Besucherinnen und Besucher, als Einrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Hier gilt gemäß Infektionsschutzgesetz weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.

        Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.

        Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.

        Öffnungszeiten
        Bürgerbüro

        Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
        Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
        Donnerstag 8 bis 18 Uhr
        Freitag 8 bis 12:30 Uhr

        Sprechzeiten Allgemeine Verwaltung:

        Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
        Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
        Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
        Freitag 9 bis 12 Uhr

        Sprechzeiten Allgemeine Bauverwaltung,  Bauaufsicht,  Bauförderung:

        Dienstag und Freitag 9 bis 12 Uhr
        Donnerstag 14 bis 18 Uhr

        HINWEIS für die Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung
        Damit eine persönliche Betreuung der Bauantragsteller möglich ist, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.

        Medien- und Kommunikationsbüro

        Kontakt

        Kreisverwaltung Mainz-Bingen 

        Medien- und Kommunikationsbüro 
        Georg-Rückert-Straße 11
        55218 Ingelheim am Rhein
        prssmnz-bngnd

        Die erste Anlaufstelle und Ansprechpartner/in für Medien und Presse sind

        Bardo Faust, Pressesprecher
        Tel. 0 61 32 / 7 87-1012

        Dörte Emrich 
        Tel. 0 61 32 / 7 87-10 15

        Jana Hollstein 
        Tel. 0 61 32 / 7 87-10 14

        Maike Zehetner
        Tel. 0 61 32 / 7 87-10 17

        Mehr zum Medienbüro finden Sie 

        Kfz-Zulassungsstelle Bingen

        Kontakt

        Kfz-Zulassungsstelle Bingen

        55411 Bingen am Rhein

        Tel. 0 67 21 / 91 71-0
        Fax 0 67 21 / 91 71-52 98
        E-Mail: [email protected]

        Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden. 

        Kfz-Zulassungsstelle Oppenheim

        Kontakt
        Kfz-Zulassungsstelle Oppenheim

        St.-Ambrogio-Ring 11
        55276 Oppenheim

        Tel. 0 61 33 / 94 03-0
        Fax 0 61 33 / 94 03-52 89
        E-Mail: [email protected]

        Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.  

        Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen

        Kontakt
        Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen

        Kreisverwaltung Mainz-Bingen
        Große Langgasse 29
        55116 Mainz
        Tel. 0 61 31 / 6 93 33-0
        Fax 0 61 31 / 6 93 33-40 98

        Öffnungszeiten:

        Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
        Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
        Donnerstag 8 bis 18 Uhr
        Freitag 8 bis 12:30 Uhr

        Sprechzeiten:

        Allgemeine Verwaltung
        Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
        Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
        Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
        Freitag 9 bis 12 Uhr

        Sprechzeiten Empfang:

        Montag bis Mittwoch 8 bis 17 Uhr
        Donnerstag 8 bis 18 Uhr
        Freitag 8 bis 12.30 Uhr

        Belehrungen gem. §43 IfSG:
        Nach vorheriger Terminvereinbarung online oder per E-Mail. Weitere Informationen gibt es beim Gesundheitsamt telefonisch unter 06131/69333-0. Informationen und Anträge gibt es hier. 

        HIV-Beratung und -Test:
        Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail 

        Impfsprechstunde:
        Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail

        Fragen zu Corona: Telefonische Erreichbarkeit: 06131/69333-4275 (zu den üblichen Dienstzeiten) oder per E-Mail

        Kreuzhof Nieder-Olm

        Kontakt

        Besuchsadresse: Kreuzhof 1
        55268 Nieder-Olm

        Postadresse: Kreisverwaltung Mainz-Bingen
        Georg-Rückert-Straße 11
        55218 Ingelheim am Rhein

        Öffnungszeiten:

        Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
        Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
        Donnerstag 8 bis 17 Uhr
        Freitag 8 bis 12:30 Uhr

        Sprechzeiten:
        Allgemeine Verwaltung

        Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
        Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
        Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
        Freitag 9 bis 12 Uhr

        Jobcenter

        Hinweis: Ein Besuch der Bürgerinnen und Bürger in den Gebäuden der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

        Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.

        Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.

        Kontakt

        Kreisverwaltung Mainz-Bingen
        JobCenter
        „Neue Ingelheimer Mitte“
        Konrad-Adenauer-Str. 3
        55218 Ingelheim

        06132/787-6000

        Faxnummer 06132/787-6099

        Sprechzeiten

        Montag, Dienstag, Freitag von 9 bis 12 Uhr, Mittwoch von 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen), Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung.

        Bankverbindung

        Kreisverwaltung Mainz-Bingen (außer Jobcenter)

        Sparkasse Rhein-Nahe
        Konto-Nr.: 300 003 50
        Bankleitzahl: 560 501 80
        IBAN: DE23 5605 0180 0030 0003 50
        BIC (SWIFT Code): MALADE51KRE

        oder

        Rheinhessen Sparkasse
        BLZ: 553 500 10
        Konto-Nr.: 100 0111 54
        IBAN: DE19 5535 0010 0100 0111 54
        BIC: MALADE51WOR

        Jobcenter Mainz-Bingen

        Sparkasse Rhein-Nahe
        BLZ:  560 501 80
        Konto-Nr.: 170 591 06
        IBAN: DE17 5605 0180 0017 0591 06
        BIC: MALADE51KRE

        Ihre Behördennummer 115

        Mainz-Bingen beteiligt sich an der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115.

        De-Mail

        ACHTUNG, AKTUELLER HINWEIS: Diese De-Mail-Adresse ist nur noch bis 31. August 2022 gültig und wird am 1. September 2022 abgeschaltet.

        Über De-Mail ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen. Die De-Mail der Kreisverwaltung Mainz-Bingen lautet:

        krsvrwltngmnz-bngnd-mld

        Mit De-Mail können verbindliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, solange keine besonderen Erfordernisse an die Form des Rechtsgeschäftes bestehen. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, denn die bei herkömmlicher E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs ist mit der Nutzung von De-Mail möglich. Unter Verwendung der (durch den De-Mail-Anbieter) qualifizierten elektronisch signierten Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde oder eingegangen ist.

        Für einen im Verhältnis zum Gesamtvolumen geringen Anteil der Rechtsgeschäfte ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte setzt heute in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetzes (VDG) durch den Nutzer voraus. De-Mail kann auch in diesen Fällen genutzt werden, allerdings muss die entsprechende De-Mail oder das per De-Mail versandte Dokumente dann zusätzlich durch den Nutzer qualifiziert elektronisch signiert werden (siehe unten).

        Der Versand per De-Mail allein ersetzt also nicht immer die Schriftform. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung ein E-Government-Gesetz, das unter anderem weitere Möglichkeiten schaffen soll, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch alternative elektronische Verfahren, insbesondere De-Mail, zu ersetzen.
        Weitere Informationen zur De-Mail gibt es auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.

        Wir sind Mainz-Bingen - Imagefilm des Kreises

        „Mainz-Bingen ist einfach ein guter Platz zum Leben.“ Das findet Landrätin Dorothea Schäfer, und das finden viele Menschen, die hier bereits leben oder Jahr für Jahr in den Landkreis ziehen. Was Mainz-Bingen alles zu bieten hat, zeigt der Imagefilm des Kreises.

        Das fünfminütige Werk aus dem Hause der Mainzer „Formatfabrik“ zeigt Bilder aus allen Bereichen des Kreises – ob Süden, Norden, Mitte, ob Mittelrhein, Nahe, Rheinhessen. Abgebildet sind Weinberge, Wälder, der Rhein und die Burgen, die Themen Wirtschaft, Tourismus, ÖPNV und vor allem die Menschen – einfach alles, was den Landkreis Mainz-Bingen so ausmacht

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