Hier finden Sie Informationen u.a. zur Erteilung einer Fahrerlaubnis, zum Begleiteten Fahren, zu Aufbauseminaren oder Eignungsuntersuchungen.
Bundesanstalt
für Straßenwesen (BASt)
Wissenswertes
mit vielen Rechtsgrundlagen, Informationen und
Adressen (u.a.
auch Träger anerkannter Gutachtenstellen zur Fahreignungsprüfung):
www.bast.de/Verhalten
und Sicherheit/Fachthemen/MPU-Informationen;
Brüderstraße 53
51427 Bergisch
Gladbach
Kraftfahrt-
Bundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg
Bundesministerium
für Verkehr und digitale
Infrastruktur
Invalidenstraße
44
10115 Berlin
Ministerium für
Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft
und Weinbau Rheinland-Pfalz
Stiftstraße 9
55116 Mainz
Landesbetrieb
Mobilität Rheinland-Pfalz
Friedrich-Ebert-Ring
14-20
56068 Koblenz
Zulassungsstelle Bingen:
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Alfred-Nobel-Straße 2a
55411 Bingen am Rhein
Tel. 0 67 21 / 91 71-0
Fax 0 67 21 / 91 71-52 98
Zugang nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Zulassungsstelle Oppenheim
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Sant'Ambrogio-Ring 11
55276 Oppenheim
Tel. 0 61 33 / 94 03-0
Fax 0 61 33 / 94 03-52 89
Zugang nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Bezirksärztekammer Rheinhessen:
www.aerztekammer-mainz.de (Ärzte –
Informationen – Kontaktadressen) Verkehrsmediziner in der Region
Bundesverband der Psychologen – Sektion Verkehrspsychologie www.bdp-verkehr.de:
Psychologen mit Qualifikation der Verkehrspsychologie
Suchtberatungsstellen im Landkreis:
www.mainz-bingen.de
Bei Beantragung der Klassen A, A1, B, BE, AM, L und T werden benötigt
Klassen C1, C1E, C, CE:
Klassen D1, D1E, D und DE
Der Antrag sollte rechtzeitig vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
Die theoretische Prüfung muss vor Beginn der praktischen Prüfung bestanden sein. Sie darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.
Sind alle Voraussetzungen zum Erwerb des Führerscheins erfüllt, eine rechtzeitige Herstellung des Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei jedoch nicht möglich gewesen, wird von der Führerscheinstelle eine befristete Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die jedoch ausschließlich zum Führen eines Kraftfahrzeuges innerhalbder Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Bei Mehrfachprüfung besteht die Möglichkeit, die Ausstellung einer kostenpflichtigen Prüfungsbescheinigung zu beantragen.
Bei erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis wird diese grundsätzlich für 2 Jahre auf Probe erteilt. Ausgenommen von der Probezeit sind die Fahrerlaubnisklassen AM, L und T.
Nach Entziehung der Fahrerlaubnis sollte circa 10 Wochen vor Ablauf der vom Gericht festgesetzten Sperrfrist bei der Führerscheinstelle ein formeller Antrag gestellt werden.
Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
Bei Beantragung der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T
Klassen C1, C1E, C, CE D1, D1E, D und DE
Sonstige evtl. vorzulegende Unterlagen (ist abhängig von dem Sachverhalt)
Ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) ist grundsätzlich erforderlich bei einem wiederholten Entzug der Fahrerlaubnis. Bereits bei einem erstmaligen Entzug wegen Betäubungsmitteln oder wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von 1,6 o/oo oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr wird ein medizinisch-psychologisches Gutachten gefordert. Zur Aufarbeitung einer evtl. vorliegenden Alkohol- und/oder einer Drogenproblematik sollte man sich frühzeitig mit einer Vorbereitungsstelle in Verbindung setzen. Zudem bieten viele medizinisch-psychologische Begutachtungsstellen kostenlose Informationsabende an. Dabei geht es darum, Ihnen das Verfahren und den Ablauf einer medizinisch-psychologischen Begutachtung (MPU) näher zu bringen.
Zum 01. Mai 2014 wurde aus dem Verkehrszentralregister das Fahreignungsregister mit dem Fahreignungsbewertungssystem. Dort werden jetzt nur noch Zuwiderhandlungen eingetragen, welche Einfluss auf die Sicherheit im Straßenverkehr haben (1-3 Punkte statt bisher 1-7 Punkte).
Das neue Punktesystem ist folgendermaßen gestaffelt:
Vormerkung (1-3 Punkte)
Ermahnung (4-5 Punkte)
Verwarnung (6-7 Punkte)
Entzug der Fahrerlaubnis (ab 8 Punkten)
Weiter Informationen gibt es auf der Seite des Kraftfahrt-Bundesamtes.
Die Antragstellung ist frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
Formular „Antrag auf Teilnahme am Modell „Begleitetes Fahren ab 17“"
Formular „Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Modell „Begleitetes Fahren ab 17" (Angaben und Erklärungen der Begleitperson)"
Um einen Ersatzführerschein zu erhalten, ist ein formeller Antrag direkt bei der Führerscheinstelle zu stellen. Im Falle des Verlustes bedarf es einer eidesstattlichen Erklärung. Bei einem Diebstahl ist die Diebstahlsanzeige vorzulegen. Sofern der Führerschein nicht im Landkreis Mainz-Bingen ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde erforderlich.
Weiterhin benötigen Sie:
Bei
erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis wird diese grundsätzlich für 2 Jahre auf
Probe erteilt. Ausgenommen von der Probezeit sind die Fahrerlaubnisklassen
AM, L und T.
Bei einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen
innerhalb der Probezeit ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen.
Mit dieser Anordnung verlängert sich die Probezeit von 2 auf 4 Jahre. Die
Fahrschulen, die solche Seminare als nächste in unserem Zuständigkeitsbereich
anbieten, werden mit der Anordnung mit Terminangabe von der Führerscheinstelle
mitgeteilt. In Fällen mit Alkohol, Betäubungsmitteln oder sonstigen
berauschenden Mitteln ist die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar
anzuordnen. Diese Kurse werden von anerkannten Verkehrspsychologen
durchgeführt. Entsprechende Stellen werden mit der Anordnung mitgeteilt.
Werden nach der Anordnung nochmals eine schwerwiegende oder zwei weniger
schwerwiegende Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit begangen, erfolgt eine
schriftliche Verwarnung und ein Hinweis auf die Möglichkeit der Teilnahme an
einer verkehrspsychologischen Beratung. Bei entsprechenden weiteren
Verkehrszuwiderhandlungen erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis
Erteilung und Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Mit diesen Informationen wollen wir Ihnen einen Überblick verschaffen, was alles bei der Antragstellung von Ihnen zu beachten ist.
Antragsverfahren
Bei Taxi, Mietwagen und PKW im Linienverkehr (Mindestalter 21 Jahre, EU-Kartenführerschein, Vorbesitz Kl. B - 2 Jahre!)
Bei Taxen:
Ortskenntnisprüfung anhand von Fragebögen für das
Gebiet in dem Beförderungspflicht besteht.
Teil A: Öffentliche Gebäude, Hotels und Gaststätten
Teil B: Fahrstrecken von und zum Bahnhof
Teil C: Straßennamen nach Ziffern im Stadtplan benennen
Bei Krankenkraftwagen (Mindestalter 19 Jahre, EU-Kartenführerschein, Vorbesitz Kl. B - 1 Jahr)
Hinweis:
Zur Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
muss ein EU-Kartenführerschein vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein muss
der alte Führerschein, auch bei einer Verlängerung der Fahrerlaubnis zur
Fahrgastbeförderung, umgetauscht werden.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für die Dauer von nicht mehr als
fünf Jahren erteilt und kann nur vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert
werden.
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist einer Verlängerung nicht mehr möglich. Es
ist dann wieder ein Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis zur
Fahrgastbeförderung zu stellen mit der Folge, dass u.a. eine med.-psych.
Untersuchung notwendig wird.
Stellen Sie deshalb rechtzeitig (ca. 8 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit) einen
Antrag auf Verlängerung.
Verlängerung:
Wichtige Adressen (Auswahl):
Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
Wissenswertes mit vielen Rechtsgrundlagen, Informationen und
Adressen (u.a. auch Träger anerkannter Gutachtenstellen zur
Fahreignungsprüfung):
www.bast.de/Verhalten und Sicherheit/Fachthemen/MPU-Informationen;
Brüderstraße 53
51427 Bergisch Gladbach
Kraftfahrt-Bundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg
Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Rheinland-Pfalz
Stiftstraße 9
55116 Mainz
Landesbetrieb Mobilität
Rheinland-Pfalz
Friedrich-Ebert-Ring 14-20
56068 Koblenz
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim
www.mainz-bingen.de./ Führerscheinwesen: anerkannte Träger für
Schulungsmaßnahmen, Begutachtungsstellen zur Prüfung der Fahreignung, regionale
Verkehrspsychologen (nicht abschließend);
Zulassungsstelle Bingen:
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Alfred-Nobel-Straße 2a
55411 Bingen am Rhein
Tel. 0 67 21 / 91 71-0
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 07:30 bis 12:00
Uhr
Donnerstag 09.00- 19.30 Uhr
Zugang nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Zulassungsstelle Oppenheim
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Sant'Ambrogio-Ring 11
55276 Oppenheim
Tel. 0 61 33 / 94 03-0
Öffnungszeiten:
Montag: 07:30 bis 19:30 Uhr
Dienstag bis Freitag: 07:30 bis 12.00 Uhr
Zugang nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Bezirksärztekammer Rheinhessen: www.aerztekammer-mainz.de
(Ärzte – Informationen – Kontaktadressen) Verkehrsmediziner in der Region
Bundesverband der Psychologen – Sektion Verkehrspsychologie www.bdp-verkehr.de: Psychologen mit Qualifikation der Verkehrspsychologie
Suchtberatungsstellen im Landkreis: www.mainz-bingen.de
Bewerber und Inhaber von Fahrerlaubnisklassen der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind verpflichtet folgende Eignungsuntersuchungen durchzuführen:
bisherige Klasse | neue Klasse | befristet |
---|---|---|
drei | C1, C1E | bis Ende des 50. Lebens-jahres, dann auf 5 Jahre* |
zwei | C, CE | auf 5 Jahre |
drei und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Kraftomnibussen | D1, D1E | auf 5 Jahre |
zwei und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Kraftomnibussen | D, DE | auf 5 Jahre |
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (mit Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen; bei Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen und Linienverkehr mit PKW) | auf 5 Jahre |
* Gilt nur bei Ersterwerb ab 01.01.1999. Bei Umschreibung von vor diesem Tag erworbenen Führerscheinen erfolgt eine unbefristete Erteilung. Die ärztliche und augenärztliche Untersuchung entfallen.
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
06132/787-0
krsvrwltngmnz-bngnd
Ein Besuch der Bürgerinnen und Bürger in den Gebäuden der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Pflicht zum Tragen einer Maske ist in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen weitestgehend aufgehoben. Eine Ausnahme zu dieser Regelung besteht für den Fachbereich 42a „Gesundheitswesen“ und deren Besucherinnen und Besucher, als Einrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Hier gilt gemäß Infektionsschutzgesetz weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.
Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.
Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.
Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine Verwaltung:
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten Allgemeine
Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung:
Dienstag und Freitag 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 14 bis 18 Uhr
HINWEIS für die Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung
Damit eine persönliche Betreuung der Bauantragsteller möglich ist, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Kontakt
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Medien- und Kommunikationsbüro
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
prssmnz-bngnd
Die erste Anlaufstelle und Ansprechpartner/in für Medien und Presse sind
Bardo Faust, Pressesprecher
Tel. 0 61 32 / 7 87-1012
Dörte Emrich
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 15
Jana Hollstein
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 14
Maike Zehetner
Tel. 0 61 32 / 7 87-10 17
Mehr zum Medienbüro finden Sie hier.
Kontakt
Kfz-Zulassungsstelle Bingen
55411 Bingen am Rhein
Tel. 0 67 21 / 91 71-0
Fax 0 67 21 / 91 71-52 98
E-Mail: [email protected]
Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.
Kontakt
Kfz-Zulassungsstelle
Oppenheim
St.-Ambrogio-Ring
11
55276 Oppenheim
Tel. 0 61 33 / 94 03-0
Fax 0 61 33 / 94 03-52 89
E-Mail: [email protected]
Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.
Kontakt
Amt
für Veterinär- und Gesundheitswesen
Kreisverwaltung
Mainz-Bingen
Große Langgasse 29
55116 Mainz
Tel. 0 61 31 / 6 93 33-0
Fax 0 61 31 / 6 93 33-40 98
Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten:
Allgemeine Verwaltung
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Sprechzeiten Empfang:
Montag bis Mittwoch 8 bis 17 Uhr
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12.30 Uhr
Belehrungen gem. §43 IfSG:
Nach vorheriger Terminvereinbarung online oder per E-Mail. Weitere Informationen gibt es beim Gesundheitsamt telefonisch unter 06131/69333-0. Informationen und Anträge gibt es hier.
HIV-Beratung und -Test:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail
Impfsprechstunde:
Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail
Fragen zu Corona: Telefonische Erreichbarkeit: 06131/69333-4275 (zu den üblichen Dienstzeiten) oder per E-Mail
Kontakt
Besuchsadresse:
Kreuzhof 1
55268 Nieder-Olm
Postadresse:
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein
Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 8 bis 17 Uhr
Freitag 8 bis 12:30 Uhr
Sprechzeiten:
Allgemeine Verwaltung
Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Hinweis: Ein Besuch der Bürgerinnen und Bürger in den Gebäuden der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.
Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.
Kontakt
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
JobCenter
„Neue Ingelheimer Mitte“
Konrad-Adenauer-Str. 3
55218 Ingelheim
06132/787-6000
Faxnummer 06132/787-6099
Sprechzeiten
Montag, Dienstag, Freitag von 9 bis 12 Uhr, Mittwoch von 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen), Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Kreisverwaltung Mainz-Bingen (außer Jobcenter)
Sparkasse Rhein-Nahe
Konto-Nr.: 300 003 50
Bankleitzahl: 560 501 80
IBAN: DE23 5605 0180 0030 0003 50
BIC (SWIFT Code): MALADE51KRE
oder
Rheinhessen Sparkasse
BLZ: 553 500 10
Konto-Nr.: 100 0111 54
IBAN: DE19 5535 0010 0100 0111 54
BIC: MALADE51WOR
Jobcenter Mainz-Bingen
Sparkasse Rhein-Nahe
BLZ: 560 501 80
Konto-Nr.: 170 591 06
IBAN: DE17 5605 0180 0017 0591 06
BIC: MALADE51KRE
Mainz-Bingen beteiligt sich an der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115.
ACHTUNG, AKTUELLER HINWEIS: Diese De-Mail-Adresse ist nur noch bis 31. August 2022 gültig und wird am 1. September 2022 abgeschaltet.
Über De-Mail ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen. Die De-Mail der Kreisverwaltung Mainz-Bingen lautet:
krsvrwltngmnz-bngnd-mld
Mit De-Mail können verbindliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, solange keine besonderen Erfordernisse an die Form des Rechtsgeschäftes bestehen. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, denn die bei herkömmlicher E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs ist mit der Nutzung von De-Mail möglich. Unter Verwendung der (durch den De-Mail-Anbieter) qualifizierten elektronisch signierten Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde oder eingegangen ist.
Für einen im Verhältnis zum Gesamtvolumen geringen Anteil der Rechtsgeschäfte ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte setzt heute in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetzes (VDG) durch den Nutzer voraus. De-Mail kann auch in diesen Fällen genutzt werden, allerdings muss die entsprechende De-Mail oder das per De-Mail versandte Dokumente dann zusätzlich durch den Nutzer qualifiziert elektronisch signiert werden (siehe unten).
Der Versand per De-Mail allein ersetzt also nicht immer die Schriftform. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung ein E-Government-Gesetz, das unter anderem weitere Möglichkeiten schaffen soll, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch alternative elektronische Verfahren, insbesondere De-Mail, zu ersetzen.
Weitere Informationen zur De-Mail gibt es auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.
„Mainz-Bingen ist einfach ein guter Platz zum Leben.“ Das findet Landrätin Dorothea Schäfer, und das finden viele Menschen, die hier bereits leben oder Jahr für Jahr in den Landkreis ziehen. Was Mainz-Bingen alles zu bieten hat, zeigt der Imagefilm des Kreises.
Das fünfminütige Werk aus dem Hause der Mainzer „Formatfabrik“ zeigt Bilder aus allen Bereichen des Kreises – ob Süden, Norden, Mitte, ob Mittelrhein, Nahe, Rheinhessen. Abgebildet sind Weinberge, Wälder, der Rhein und die Burgen, die Themen Wirtschaft, Tourismus, ÖPNV und vor allem die Menschen – einfach alles, was den Landkreis Mainz-Bingen so ausmacht
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