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Führerscheinstelle - ohne Führerschein

Hier finden Sie Informationen u.a. zur Erteilung einer Fahrerlaubnis, zum Begleiteten Fahren, zu Aufbauseminaren oder Eignungsuntersuchungen.

Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
Wissenswertes mit vielen Rechtsgrundlagen, Informationen und
Adressen (u.a. auch Träger anerkannter Gutachtenstellen zur Fahreignungsprüfung):
www.bast.de/Verhalten und Sicherheit/Fachthemen/MPU-Informationen;
Brüderstraße 53
51427 Bergisch Gladbach

Kraftfahrt- Bundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Stiftstraße 9
55116 Mainz

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Friedrich-Ebert-Ring 14-20
56068 Koblenz

Zulassungsstelle Bingen:

Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Alfred-Nobel-Straße 2a
55411 Bingen am Rhein

Tel. 0 67 21 / 91 71-0
Fax 0 67 21 / 91 71-52 98

Zugang nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Zulassungsstelle Oppenheim

Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Sant'Ambrogio-Ring 11
55276 Oppenheim

Tel. 0 61 33 / 94 03-0
Fax 0 61 33 / 94 03-52 89

Zugang nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Bezirksärztekammer Rheinhessenwww.aerztekammer-mainz.de (Ärzte – Informationen – Kontaktadressen) Verkehrsmediziner in der Region

Bundesverband der Psychologen – Sektion Verkehrspsychologie  www.bdp-verkehr.de: Psychologen mit Qualifikation der Verkehrspsychologie

Suchtberatungsstellen im Landkreis: www.mainz-bingen.de

Kontakt

    Bei Beantragung der Klassen A, A1, B, BE, AM, L und T werden benötigt

    • 1 Lichtbild neuesten Datums nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x  45 mm)
    • Abgabe einer Unterschrift für die Beantragung des Führerscheines bei der Fahrerlaubnisbehörde bzw. bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt
    • Angabe einer Fahrschule zur Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung
    • Sehtestbescheinigung
    • Nachweis über die Ausbildung in "Erste Hilfe" (gilt nur bei einer erstmaligen Erteilung einer Fahrerlaubnis)

    Klassen C1, C1E, C, CE:

    • 1 Lichtbild neuesten Datums nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x  45 mm)
    • Abgabe einer Unterschrift für die Beantragung des Führerscheines bei der Fahrerlaubnisbehörde bzw. bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt
    • Angabe einer Fahrschule zur Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung
    • Nachweis über die Ausbildung in “Erste Hilfe”
    • Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten nach dem amtlichen Muster (Anlage 6 FeV)
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß § 11 Abs.9 FeV i.V.m. Anlage 5

    Klassen D1, D1E, D und DE

    • 1 Lichtbild neuesten Datums nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x  45 mm)
    • Abgabe einer Unterschrift für die Beantragung des Führerscheines bei der Fahrerlaubnisbehörde bzw. bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt
    • Angabe einer Fahrschule zur Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung
    • Nachweis über die Ausbildung in “Erste Hilfe”
    • Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten nach dem amtlichen Muster (Anlage 6 FeV)
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß § 11 Abs.9 FeV i.V.m. Anlage 5
    • Testpsychologisches Gutachten gem. § 11 Abs. 9 FeV i.V. m. Anlage 5 Nr. 2
    • Beantragung eines Führungszeugnisses für Behörden bei Ihrer Meldebehörde. Das Führungszeugnis wird dann direkt zu uns gesandt.

    Der Antrag sollte rechtzeitig vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.

    Die theoretische Prüfung muss vor Beginn der praktischen Prüfung bestanden sein. Sie darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.

    Sind alle Voraussetzungen zum Erwerb des Führerscheins erfüllt, eine rechtzeitige Herstellung des Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei jedoch nicht möglich gewesen, wird von der Führerscheinstelle eine befristete Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die jedoch ausschließlich zum Führen eines Kraftfahrzeuges innerhalbder Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Bei Mehrfachprüfung besteht die Möglichkeit, die Ausstellung einer kostenpflichtigen Prüfungsbescheinigung zu beantragen.

    Bei erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis wird diese grundsätzlich für 2 Jahre auf Probe erteilt. Ausgenommen von der Probezeit sind die Fahrerlaubnisklassen AM, L und T.

    Nach Entziehung der Fahrerlaubnis sollte circa 10 Wochen vor Ablauf der vom Gericht festgesetzten Sperrfrist bei der Führerscheinstelle ein formeller Antrag gestellt werden.

    Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:

    Bei Beantragung der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T

    • Beantragung eines Führungszeugnisses für Behörden bei Ihrer Meldebehörde. Das Führungszeugnis wird dann direkt zu uns gesandt.
    • 1 Lichtbild neuesten Datums nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x  45 mm)
    • Abgabe einer Unterschrift für die Beantragung des Führerscheines bei der Fahrerlaubnisbehörde bzw. bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt
    • Sehtestbescheinigung
    • Nachweis über die Ausbildung in “Erste Hilfe”

    Klassen C1, C1E, C, CE D1, D1E, D und DE

    • Beantragung eines Führungszeugnisses für Behörden bei Ihrer Meldebehörde. Das Führungszeugnis wird dann direkt zu uns gesandt.
    • 1 Lichtbild neuesten Datums nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x  45 mm)
    • Abgabe einer Unterschrift für die Beantragung des Führerscheines bei der Fahrerlaubnisbehörde bzw. bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt
    • Nachweis in “Erste Hilfe”
    • Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten nach dem amtlichen Muster (Anlage 6 FeV)
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß § 11 Abs.9 FeV i.V.m. Anlage 5
    • Gilt nur für die D-Klassen: evtl. Testpsychologisches Gutachten gem. § 11 Abs. 9 FeV i.V. m. Anlage 5 Nr. 2

    Sonstige evtl. vorzulegende Unterlagen (ist abhängig von dem Sachverhalt)

    • Bescheinigung über “Aufbauseminare” / “besondere Aufbauseminare”
    • Zustimmungserklärung zur Aktenabgabe an eine von Ihnen anzugebende Begutachtungsstelle zur Fahreignung, wenn im Rahmen des Neuerteilungsverfahrens ein medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich ist.

    Ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) ist grundsätzlich erforderlich bei einem wiederholten Entzug der Fahrerlaubnis. Bereits bei einem erstmaligen Entzug wegen Betäubungsmitteln oder wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von 1,6 o/oo oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr wird ein medizinisch-psychologisches Gutachten gefordert. Zur Aufarbeitung einer evtl. vorliegenden Alkohol- und/oder einer Drogenproblematik sollte man sich frühzeitig mit einer Vorbereitungsstelle in Verbindung setzen. Zudem bieten viele medizinisch-psychologische Begutachtungsstellen kostenlose Informationsabende an. Dabei geht es darum, Ihnen das Verfahren und den Ablauf einer medizinisch-psychologischen Begutachtung (MPU) näher zu bringen.

    Kontakt Führerscheinstelle Bingen

    • Herr Schneider

      Straßenverkehr / Kfz-Zulassung
      Führerschein-/Zulassungswesen
      +49 6721 9171 - 5221
      E-Mail schreiben

    Kontakt Führerscheinstelle Oppenheim

    • Herr Best

      Straßenverkehr / Kfz-Zulassung
      Führerschein-/Zulassungswesen
      +49 6133 9403 - 5280
      E-Mail schreiben

    Zum 01. Mai 2014 wurde aus dem Verkehrszentralregister das Fahreignungsregister mit dem Fahreignungsbewertungssystem. Dort werden jetzt nur noch  Zuwiderhandlungen eingetragen, welche Einfluss auf die Sicherheit im Straßenverkehr haben (1-3 Punkte statt bisher 1-7 Punkte).

    Das neue Punktesystem ist folgendermaßen gestaffelt:

    Vormerkung (1-3 Punkte)

    • Der Betroffene wird für die Bewertung seiner Fahreignung vorgemerkt.
    • Weitere Maßnahmen oder eine Benachrichtigung gibt es nicht.

    Ermahnung (4-5 Punkte)

    • Der Betroffene erhält eine gebührenpflichtige Ermahnung und den Hinweis, durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar 1 Punkt abbauen zu können.

    Verwarnung (6-7 Punkte)

    • Der Betroffene erhält eine gebührenpflichtige Verwarnung.
    • Punkte können durch die die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar nicht mehr abgebaut werden.
    • Pflichtseminare gibt es nicht mehr.

    Entzug der Fahrerlaubnis (ab 8 Punkten)

    Weiter Informationen gibt es auf der Seite des Kraftfahrt-Bundesamtes.

    Punktetacho

    Kontakt Führerscheinstelle Bingen

    • Frau Rexroth

      Straßenverkehr / Kfz-Zulassung
      Führerschein-/Zulassungswesen
      +49 6721 9171 - 5242
      E-Mail schreiben

    Kontakt Führerscheinstelle Oppenheim

      Die Antragstellung ist frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.

      Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:

      Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis

      • 1 Lichtbild neuesten Datums nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x  45 mm)
      • Sehtest
      • Sofortmaßnahmen am Unfallort
      • Personalausweis des Antragstellers
      • Persönliche Vorsprache zwecks Abgabe einer Unterschrift

      Formular „Antrag auf Teilnahme am Modell „Begleitetes Fahren ab 17“"

      • Angabe aller Begleitpersonen
      • Unterschrift des Antragstellers
      • Unterschrift beider gesetzlicher Vertreter
      • (Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, ist darüber ein Nachweis in Kopie beizufügen)
      • Kopie der Personalausweise der gesetzlichen Vertreter

      Formular „Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Modell „Begleitetes Fahren ab 17" (Angaben und Erklärungen der Begleitperson)"

      • je Begleitperson ein Formular
      • Unterschrift der Begleitperson
      • Kopie des Führerscheines der Begleitperson
      • Kopie des Personalausweises der Begleitperson
        (Bei Begleitpersonen, die nur eine Kopie des Reisepasses vorlegen können und nicht im Landkreis Mainz-Bingen wohnhaft sind, benötigen wir zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)


        Kontakt Führerscheinstelle Bingen

        • Frau Zimmermann

          Straßenverkehr / Kfz-Zulassung
          Führerschein-/Zulassungswesen
          +49 6721 9171 - 5246
          E-Mail schreiben

        Kontakt Führerscheinstelle Oppenheim

        • Frau Schäfer

          Straßenverkehr / Kfz-Zulassung
          Führerschein-/Zulassungswesen
          +49 6133 9403 - 5282
          E-Mail schreiben

        Vordrucke

        Um einen Ersatzführerschein zu erhalten, ist ein formeller Antrag direkt bei der Führerscheinstelle zu stellen. Im Falle des Verlustes bedarf es einer eidesstattlichen Erklärung. Bei einem Diebstahl ist die Diebstahlsanzeige vorzulegen. Sofern der Führerschein nicht im Landkreis Mainz-Bingen ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde erforderlich.

        Weiterhin benötigen Sie:

        • Neues Lichtbild ohne Kopfbedeckung in der Größe 35x45 mm
        • Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass)
        • Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass

        Verkehrsverstöße innerhalb der Probezeit

        Bei erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis wird diese grundsätzlich für 2 Jahre auf Probe erteilt. Ausgenommen von der Probezeit sind die Fahrerlaubnisklassen AM, L und T.

        Bei einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen. Mit dieser Anordnung verlängert sich die Probezeit von 2 auf 4 Jahre. Die Fahrschulen, die solche Seminare als nächste in unserem Zuständigkeitsbereich anbieten, werden mit der Anordnung mit Terminangabe von der Führerscheinstelle mitgeteilt. In Fällen mit Alkohol, Betäubungsmitteln oder sonstigen berauschenden Mitteln ist die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar anzuordnen. Diese Kurse werden von anerkannten Verkehrspsychologen durchgeführt. Entsprechende Stellen werden mit der Anordnung mitgeteilt.

        Werden nach der Anordnung nochmals eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit begangen, erfolgt eine schriftliche Verwarnung und ein Hinweis auf die Möglichkeit der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Bei entsprechenden weiteren Verkehrszuwiderhandlungen erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis

        Kontakt Führerscheinstelle Bingen

        • Frau Rexroth

          Straßenverkehr / Kfz-Zulassung
          Führerschein-/Zulassungswesen
          +49 6721 9171 - 5242
          E-Mail schreiben

        Kontakt Führerscheinstelle Oppenheim

          Erteilung und Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

          Mit diesen Informationen wollen wir Ihnen einen Überblick verschaffen, was alles bei der Antragstellung von Ihnen zu beachten ist.

          Antragsverfahren

          Bei Taxi, Mietwagen und PKW im Linienverkehr (Mindestalter 21 Jahre, EU-Kartenführerschein, Vorbesitz Kl. B -  2 Jahre!)

          • Die Daten im Antrag sind vom Einwohnermeldeamt oder der Fahrerlaubnisbehörde bestätigen zu lassen
          • Führungszeugnis (für Behörde) beim Einwohnermeldeamt beantragen
          • Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
          • Ärztliche Untersuchung gem. § 48 Abs. 4 Nr. 3 FeV i. V. m. Anlage 5 Nr. 1
          • Testpsychologisches Gutachten gem. § 48 Abs. 4 Nr. 3 FeV i. V. m. Anlage 5 Nr. 2
          • ggfls. Nachweis der charakterlichen Eignung im Rahmen eines med.-psych. Gutachtens gem. § 48 Abs. 4 Nr. 2 FeV (Zustimmungserklärung zur Aktenübersendung an ein med.-psych. Institut Ihrer Wahl)

          Bei Taxen:

          Ortskenntnisprüfung anhand von Fragebögen für das Gebiet in dem Beförderungspflicht besteht.
          Teil A: Öffentliche Gebäude, Hotels und Gaststätten
          Teil B: Fahrstrecken von und zum Bahnhof
          Teil C: Straßennamen nach Ziffern im Stadtplan benennen

          Bei Krankenkraftwagen (Mindestalter 19 Jahre, EU-Kartenführerschein, Vorbesitz Kl. B - 1 Jahr)

          • Antragsverfahren wie unter Punkt A
          • Vorlage einer Erste-Hilfe-Bescheinigung

          Hinweis:

          Zur Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss ein EU-Kartenführerschein vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein muss der alte Führerschein, auch bei einer Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, umgetauscht werden.

          Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für die Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt und kann nur vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden.

          Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist einer Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist dann wieder ein Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu stellen mit der Folge, dass u.a. eine med.-psych. Untersuchung notwendig wird.

          Stellen Sie deshalb rechtzeitig (ca. 8 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit) einen Antrag auf Verlängerung.

          Verlängerung:

          • Die Daten im Antrag sind vom Einwohnermeldeamt oder der Fahrerlaubnisbehörde bestätigen zu lassen
          • Führungszeugnis (für Behörde) beim Einwohnermeldeamt beantragen
          • Augenärztliches Gutachten
          • Ärztliche Untersuchung gem. § 48 Abs. 4 Nr. 3 FeV i. V. m. Anlage 5 Nr. 1
          • Ab dem 60. Lebensjahr: Testpsychologisches Gutachten gem. § 48 Abs. 4 Nr. 3 FeV i. V. m. Anlage 5 Nr. 2
          • ggfls. Nachweis der charakterlichen Eignung im Rahmen eines med.-psych. Gutachtens gem. § 48 Abs. 4 Nr. 2 FeV (Zustimmungserklärung zur Aktenübersendung an ein med.-psych. Institut Ihrer Wahl)

          Wichtige Adressen (Auswahl):

          Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
          Wissenswertes mit vielen Rechtsgrundlagen, Informationen und
          Adressen (u.a. auch Träger anerkannter Gutachtenstellen zur Fahreignungsprüfung):
          www.bast.de/Verhalten und Sicherheit/Fachthemen/MPU-Informationen;
          Brüderstraße 53
          51427 Bergisch Gladbach

          Kraftfahrt-Bundesamt
          Fördestraße 16
          24944 Flensburg

          Bundesministerium für Verkehr
          und digitale Infrastruktur
          Invalidenstraße 44
          10115 Berlin

          Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
          Landwirtschaft und Weinbau
          Rheinland-Pfalz
          Stiftstraße 9
          55116 Mainz

          Landesbetrieb Mobilität
          Rheinland-Pfalz
          Friedrich-Ebert-Ring 14-20
          56068 Koblenz

          Kreisverwaltung Mainz-Bingen
          Georg-Rückert-Straße 11
          55218 Ingelheim
          www.mainz-bingen.de./ Führerscheinwesen: anerkannte Träger für Schulungsmaßnahmen, Begutachtungsstellen zur Prüfung der Fahreignung, regionale Verkehrspsychologen (nicht abschließend);

          Zulassungsstelle Bingen:
          Kreisverwaltung Mainz-Bingen
          Alfred-Nobel-Straße 2a
          55411 Bingen am Rhein
          Tel. 0 67 21 / 91 71-0

          Öffnungszeiten:  Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr
          Donnerstag 09.00- 19.30 Uhr

          Zugang nur nach vorheriger Terminvereinbarung

          Zulassungsstelle Oppenheim
          Kreisverwaltung Mainz-Bingen
          Sant'Ambrogio-Ring 11
          55276 Oppenheim
          Tel. 0 61 33 / 94 03-0

          Öffnungszeiten:
          Montag: 07:30 bis 19:30 Uhr
          Dienstag bis Freitag: 07:30 bis 12.00 Uhr

          Zugang nur nach vorheriger Terminvereinbarung

          Bezirksärztekammer Rheinhessen: www.aerztekammer-mainz.de
          (Ärzte – Informationen – Kontaktadressen) Verkehrsmediziner in der Region

          Bundesverband der Psychologen – Sektion Verkehrspsychologie www.bdp-verkehr.de: Psychologen mit Qualifikation der Verkehrspsychologie

          Suchtberatungsstellen im Landkreis: www.mainz-bingen.de

          Kontakt Führerscheinstelle Bingen

            Kontakt Führerscheinstelle Oppenheim

            • Frau Best

              Straßenverkehr / Kfz-Zulassung
              Führerschein-/Zulassungswesen
              +49 6133 9403 - 5280
              E-Mail schreiben

            Bewerber und Inhaber von Fahrerlaubnisklassen der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind verpflichtet folgende Eignungsuntersuchungen durchzuführen:

            bisherige Klasseneue Klassebefristet
            dreiC1, C1Ebis Ende des 50. Lebens-jahres, dann auf 5 Jahre*
            zweiC, CEauf 5 Jahre
            drei und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit KraftomnibussenD1, D1Eauf 5 Jahre
            zwei und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit KraftomnibussenD, DEauf 5 Jahre
            Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (mit Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen; bei Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen und Linienverkehr mit PKW) auf 5 Jahre

            * Gilt nur bei Ersterwerb ab 01.01.1999. Bei Umschreibung von vor diesem Tag erworbenen Führerscheinen erfolgt eine unbefristete Erteilung. Die ärztliche und augenärztliche Untersuchung entfallen.