Führerscheinstelle - ohne Führerschein
Hier finden Sie Informationen u.a. zur Erteilung einer Fahrerlaubnis, zum Begleiteten Fahren, zu Aufbauseminaren oder Eignungsuntersuchungen.
Wichtige Adressen (Auswahl):
Bundesanstalt
für Straßenwesen (BASt)
Wissenswertes
mit vielen Rechtsgrundlagen, Informationen und
Adressen (u.a.
auch Träger anerkannter Gutachtenstellen zur Fahreignungsprüfung):
www.bast.de/Verhalten
und Sicherheit/Fachthemen/MPU-Informationen;
Brüderstraße 53
51427 Bergisch
Gladbach
Kraftfahrt-
Bundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg
Bundesministerium
für Verkehr und digitale
Infrastruktur
Invalidenstraße
44
10115 Berlin
Ministerium für
Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft
und Weinbau Rheinland-Pfalz
Stiftstraße 9
55116 Mainz
Landesbetrieb
Mobilität Rheinland-Pfalz
Friedrich-Ebert-Ring
14-20
56068 Koblenz
Zulassungsstelle Bingen:
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Alfred-Nobel-Straße 2a
55411 Bingen am Rhein
Tel. 0 67 21 / 91 71-0
Fax 0 67 21 / 91 71-52 98
Zugang nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Zulassungsstelle Oppenheim
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Sant'Ambrogio-Ring 11
55276 Oppenheim
Tel. 0 61 33 / 94 03-0
Fax 0 61 33 / 94 03-52 89
Zugang nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Bezirksärztekammer Rheinhessen:
www.aerztekammer-mainz.de (Ärzte –
Informationen – Kontaktadressen) Verkehrsmediziner in der Region
Bundesverband der Psychologen – Sektion Verkehrspsychologie www.bdp-verkehr.de:
Psychologen mit Qualifikation der Verkehrspsychologie
Suchtberatungsstellen im Landkreis:
www.mainz-bingen.de
Kontakt
Erstmalige Erteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Bei Beantragung der Klassen A, A1, B, BE, AM, L und T werden benötigt
- 1 Lichtbild neuesten Datums nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm)
- Abgabe einer Unterschrift für die Beantragung des Führerscheines bei der Fahrerlaubnisbehörde bzw. bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt
- Angabe einer Fahrschule zur Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung
- Sehtestbescheinigung
- Nachweis über die Ausbildung in "Erste Hilfe" (gilt nur bei einer erstmaligen Erteilung einer Fahrerlaubnis)
Klassen C1, C1E, C, CE:
- 1 Lichtbild neuesten Datums nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm)
- Abgabe einer Unterschrift für die Beantragung des Führerscheines bei der Fahrerlaubnisbehörde bzw. bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt
- Angabe einer Fahrschule zur Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung
- Nachweis über die Ausbildung in “Erste Hilfe”
- Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten nach dem amtlichen Muster (Anlage 6 FeV)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß § 11 Abs.9 FeV i.V.m. Anlage 5
Klassen D1, D1E, D und DE
- 1 Lichtbild neuesten Datums nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm)
- Abgabe einer Unterschrift für die Beantragung des Führerscheines bei der Fahrerlaubnisbehörde bzw. bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt
- Angabe einer Fahrschule zur Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung
- Nachweis über die Ausbildung in “Erste Hilfe”
- Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten nach dem amtlichen Muster (Anlage 6 FeV)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß § 11 Abs.9 FeV i.V.m. Anlage 5
- Testpsychologisches Gutachten gem. § 11 Abs. 9 FeV i.V. m. Anlage 5 Nr. 2
- Beantragung eines Führungszeugnisses für Behörden bei Ihrer Meldebehörde. Das Führungszeugnis wird dann direkt zu uns gesandt.
Der Antrag sollte rechtzeitig vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
Die theoretische Prüfung muss vor Beginn der praktischen Prüfung bestanden sein. Sie darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.
Sind alle Voraussetzungen zum Erwerb des Führerscheins erfüllt, eine rechtzeitige Herstellung des Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei jedoch nicht möglich gewesen, wird von der Führerscheinstelle eine befristete Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die jedoch ausschließlich zum Führen eines Kraftfahrzeuges innerhalbder Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Bei Mehrfachprüfung besteht die Möglichkeit, die Ausstellung einer kostenpflichtigen Prüfungsbescheinigung zu beantragen.
Bei erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis wird diese grundsätzlich für 2 Jahre auf Probe erteilt. Ausgenommen von der Probezeit sind die Fahrerlaubnisklassen AM, L und T.
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
Nach Entziehung der Fahrerlaubnis sollte circa 10 Wochen vor Ablauf der vom Gericht festgesetzten Sperrfrist bei der Führerscheinstelle ein formeller Antrag gestellt werden.
Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
Bei Beantragung der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T
- Beantragung eines Führungszeugnisses für Behörden bei Ihrer Meldebehörde. Das Führungszeugnis wird dann direkt zu uns gesandt.
- 1 Lichtbild neuesten Datums nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm)
- Abgabe einer Unterschrift für die Beantragung des Führerscheines bei der Fahrerlaubnisbehörde bzw. bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt
- Sehtestbescheinigung
- Nachweis über die Ausbildung in “Erste Hilfe”
Klassen C1, C1E, C, CE D1, D1E, D und DE
- Beantragung eines Führungszeugnisses für Behörden bei Ihrer Meldebehörde. Das Führungszeugnis wird dann direkt zu uns gesandt.
- 1 Lichtbild neuesten Datums nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm)
- Abgabe einer Unterschrift für die Beantragung des Führerscheines bei der Fahrerlaubnisbehörde bzw. bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt
- Nachweis in “Erste Hilfe”
- Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten nach dem amtlichen Muster (Anlage 6 FeV)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß § 11 Abs.9 FeV i.V.m. Anlage 5
- Gilt nur für die D-Klassen: evtl. Testpsychologisches Gutachten gem. § 11 Abs. 9 FeV i.V. m. Anlage 5 Nr. 2
Sonstige evtl. vorzulegende Unterlagen (ist abhängig von dem Sachverhalt)
- Bescheinigung über “Aufbauseminare” / “besondere Aufbauseminare”
- Zustimmungserklärung zur Aktenabgabe an eine von Ihnen anzugebende Begutachtungsstelle zur Fahreignung, wenn im Rahmen des Neuerteilungsverfahrens ein medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich ist.
Ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) ist grundsätzlich erforderlich bei einem wiederholten Entzug der Fahrerlaubnis. Bereits bei einem erstmaligen Entzug wegen Betäubungsmitteln oder wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von 1,6 o/oo oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr wird ein medizinisch-psychologisches Gutachten gefordert. Zur Aufarbeitung einer evtl. vorliegenden Alkohol- und/oder einer Drogenproblematik sollte man sich frühzeitig mit einer Vorbereitungsstelle in Verbindung setzen. Zudem bieten viele medizinisch-psychologische Begutachtungsstellen kostenlose Informationsabende an. Dabei geht es darum, Ihnen das Verfahren und den Ablauf einer medizinisch-psychologischen Begutachtung (MPU) näher zu bringen.
Kontakt Führerscheinstelle Bingen
Kontakt Führerscheinstelle Oppenheim
Aufbauseminare Punktesystem
Zum 01. Mai 2014 wurde aus dem Verkehrszentralregister das Fahreignungsregister mit dem Fahreignungsbewertungssystem. Dort werden jetzt nur noch Zuwiderhandlungen eingetragen, welche Einfluss auf die Sicherheit im Straßenverkehr haben (1-3 Punkte statt bisher 1-7 Punkte).
Das neue Punktesystem ist folgendermaßen gestaffelt:
Vormerkung (1-3 Punkte)
- Der Betroffene wird für die Bewertung seiner Fahreignung vorgemerkt.
- Weitere Maßnahmen oder eine Benachrichtigung gibt es nicht.
Ermahnung (4-5 Punkte)
- Der Betroffene erhält eine gebührenpflichtige Ermahnung und den Hinweis, durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar 1 Punkt abbauen zu können.
Verwarnung (6-7 Punkte)
- Der Betroffene erhält eine gebührenpflichtige Verwarnung.
- Punkte können durch die die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar nicht mehr abgebaut werden.
- Pflichtseminare gibt es nicht mehr.
Entzug der Fahrerlaubnis (ab 8 Punkten)
Weiter Informationen gibt es auf der Seite des Kraftfahrt-Bundesamtes.
Kontakt Führerscheinstelle Bingen
Kontakt Führerscheinstelle Oppenheim
Begleitetes Fahren ab 17
Die Antragstellung ist frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
- 1 Lichtbild neuesten Datums nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm)
- Sehtest
- Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Personalausweis des Antragstellers
- Persönliche Vorsprache zwecks Abgabe einer Unterschrift
Formular „Antrag auf Teilnahme am Modell „Begleitetes Fahren ab 17“"
- Angabe aller Begleitpersonen
- Unterschrift des Antragstellers
- Unterschrift beider gesetzlicher Vertreter
- (Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, ist darüber ein Nachweis in Kopie beizufügen)
- Kopie der Personalausweise der gesetzlichen Vertreter
Formular „Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Modell „Begleitetes Fahren ab 17" (Angaben und Erklärungen der Begleitperson)"
- je Begleitperson ein Formular
- Unterschrift der Begleitperson
- Kopie des Führerscheines der Begleitperson
- Kopie des Personalausweises der Begleitperson
(Bei Begleitpersonen, die nur eine Kopie des Reisepasses vorlegen können und nicht im Landkreis Mainz-Bingen wohnhaft sind, benötigen wir zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
Kontakt Führerscheinstelle Bingen
Kontakt Führerscheinstelle Oppenheim
Vordrucke
Ersatzführerschein
Um einen Ersatzführerschein zu erhalten, ist ein formeller Antrag direkt bei der Führerscheinstelle zu stellen. Im Falle des Verlustes bedarf es einer eidesstattlichen Erklärung. Bei einem Diebstahl ist die Diebstahlsanzeige vorzulegen. Sofern der Führerschein nicht im Landkreis Mainz-Bingen ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde erforderlich.
Weiterhin benötigen Sie:
- Neues Lichtbild ohne Kopfbedeckung in der Größe 35x45 mm
- Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass)
- Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass
Fahrerlaubnis auf Probe
Verkehrsverstöße innerhalb der Probezeit
Bei
erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis wird diese grundsätzlich für 2 Jahre auf
Probe erteilt. Ausgenommen von der Probezeit sind die Fahrerlaubnisklassen
AM, L und T.
Bei einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen
innerhalb der Probezeit ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen.
Mit dieser Anordnung verlängert sich die Probezeit von 2 auf 4 Jahre. Die
Fahrschulen, die solche Seminare als nächste in unserem Zuständigkeitsbereich
anbieten, werden mit der Anordnung mit Terminangabe von der Führerscheinstelle
mitgeteilt. In Fällen mit Alkohol, Betäubungsmitteln oder sonstigen
berauschenden Mitteln ist die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar
anzuordnen. Diese Kurse werden von anerkannten Verkehrspsychologen
durchgeführt. Entsprechende Stellen werden mit der Anordnung mitgeteilt.
Werden nach der Anordnung nochmals eine schwerwiegende oder zwei weniger
schwerwiegende Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit begangen, erfolgt eine
schriftliche Verwarnung und ein Hinweis auf die Möglichkeit der Teilnahme an
einer verkehrspsychologischen Beratung. Bei entsprechenden weiteren
Verkehrszuwiderhandlungen erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis
Kontakt Führerscheinstelle Bingen
Kontakt Führerscheinstelle Oppenheim
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Erteilung und Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Mit diesen Informationen wollen wir Ihnen einen Überblick verschaffen, was alles bei der Antragstellung von Ihnen zu beachten ist.
Antragsverfahren
Bei Taxi, Mietwagen und PKW im Linienverkehr (Mindestalter 21 Jahre, EU-Kartenführerschein, Vorbesitz Kl. B - 2 Jahre!)
- Die Daten im Antrag sind vom Einwohnermeldeamt oder der Fahrerlaubnisbehörde bestätigen zu lassen
- Führungszeugnis (für Behörde) beim Einwohnermeldeamt beantragen
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
- Ärztliche Untersuchung gem. § 48 Abs. 4 Nr. 3 FeV i. V. m. Anlage 5 Nr. 1
- Testpsychologisches Gutachten gem. § 48 Abs. 4 Nr. 3 FeV i. V. m. Anlage 5 Nr. 2
- ggfls. Nachweis der charakterlichen Eignung im Rahmen eines med.-psych. Gutachtens gem. § 48 Abs. 4 Nr. 2 FeV (Zustimmungserklärung zur Aktenübersendung an ein med.-psych. Institut Ihrer Wahl)
Bei Taxen:
Ortskenntnisprüfung anhand von Fragebögen für das
Gebiet in dem Beförderungspflicht besteht.
Teil A: Öffentliche Gebäude, Hotels und Gaststätten
Teil B: Fahrstrecken von und zum Bahnhof
Teil C: Straßennamen nach Ziffern im Stadtplan benennen
Bei Krankenkraftwagen (Mindestalter 19 Jahre, EU-Kartenführerschein, Vorbesitz Kl. B - 1 Jahr)
- Antragsverfahren wie unter Punkt A
- Vorlage einer Erste-Hilfe-Bescheinigung
Hinweis:
Zur Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
muss ein EU-Kartenführerschein vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein muss
der alte Führerschein, auch bei einer Verlängerung der Fahrerlaubnis zur
Fahrgastbeförderung, umgetauscht werden.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für die Dauer von nicht mehr als
fünf Jahren erteilt und kann nur vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert
werden.
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist einer Verlängerung nicht mehr möglich. Es
ist dann wieder ein Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis zur
Fahrgastbeförderung zu stellen mit der Folge, dass u.a. eine med.-psych.
Untersuchung notwendig wird.
Stellen Sie deshalb rechtzeitig (ca. 8 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit) einen
Antrag auf Verlängerung.
Verlängerung:
- Die Daten im Antrag sind vom Einwohnermeldeamt oder der Fahrerlaubnisbehörde bestätigen zu lassen
- Führungszeugnis (für Behörde) beim Einwohnermeldeamt beantragen
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztliche Untersuchung gem. § 48 Abs. 4 Nr. 3 FeV i. V. m. Anlage 5 Nr. 1
- Ab dem 60. Lebensjahr: Testpsychologisches Gutachten gem. § 48 Abs. 4 Nr. 3 FeV i. V. m. Anlage 5 Nr. 2
- ggfls. Nachweis der charakterlichen Eignung im Rahmen eines med.-psych. Gutachtens gem. § 48 Abs. 4 Nr. 2 FeV (Zustimmungserklärung zur Aktenübersendung an ein med.-psych. Institut Ihrer Wahl)
MPU
Wichtige Adressen (Auswahl):
Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
Wissenswertes mit vielen Rechtsgrundlagen, Informationen und
Adressen (u.a. auch Träger anerkannter Gutachtenstellen zur
Fahreignungsprüfung):
www.bast.de/Verhalten und Sicherheit/Fachthemen/MPU-Informationen;
Brüderstraße 53
51427 Bergisch Gladbach
Kraftfahrt-Bundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg
Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Rheinland-Pfalz
Stiftstraße 9
55116 Mainz
Landesbetrieb Mobilität
Rheinland-Pfalz
Friedrich-Ebert-Ring 14-20
56068 Koblenz
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim
www.mainz-bingen.de./ Führerscheinwesen: anerkannte Träger für
Schulungsmaßnahmen, Begutachtungsstellen zur Prüfung der Fahreignung, regionale
Verkehrspsychologen (nicht abschließend);
Zulassungsstelle Bingen:
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Alfred-Nobel-Straße 2a
55411 Bingen am Rhein
Tel. 0 67 21 / 91 71-0
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 07:30 bis 12:00
Uhr
Donnerstag 09.00- 19.30 Uhr
Zugang nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Zulassungsstelle Oppenheim
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Sant'Ambrogio-Ring 11
55276 Oppenheim
Tel. 0 61 33 / 94 03-0
Öffnungszeiten:
Montag: 07:30 bis 19:30 Uhr
Dienstag bis Freitag: 07:30 bis 12.00 Uhr
Zugang nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Bezirksärztekammer Rheinhessen: www.aerztekammer-mainz.de
(Ärzte – Informationen – Kontaktadressen) Verkehrsmediziner in der Region
Bundesverband der Psychologen – Sektion Verkehrspsychologie www.bdp-verkehr.de: Psychologen mit Qualifikation der Verkehrspsychologie
Suchtberatungsstellen im Landkreis: www.mainz-bingen.de
Kontakt Führerscheinstelle Bingen
Kontakt Führerscheinstelle Oppenheim
Eignungsuntersuchung
Bewerber und Inhaber von Fahrerlaubnisklassen der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind verpflichtet folgende Eignungsuntersuchungen durchzuführen:
bisherige Klasse | neue Klasse | befristet |
---|---|---|
drei | C1, C1E | bis Ende des 50. Lebens-jahres, dann auf 5 Jahre* |
zwei | C, CE | auf 5 Jahre |
drei und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Kraftomnibussen | D1, D1E | auf 5 Jahre |
zwei und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Kraftomnibussen | D, DE | auf 5 Jahre |
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (mit Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen; bei Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen und Linienverkehr mit PKW) | auf 5 Jahre |
* Gilt nur bei Ersterwerb ab 01.01.1999. Bei Umschreibung von vor diesem Tag erworbenen Führerscheinen erfolgt eine unbefristete Erteilung. Die ärztliche und augenärztliche Untersuchung entfallen.