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Änderungen

Zur Änderung der Halterdaten benötigen Sie:

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I (für jede Art der Änderung)
  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II  (nur bei Änderung des Halternamens; bei Änderung des Wohnsitzes ist der Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II nicht erforderlich)
  • Geänderte Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung); Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt!
  • Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung im Original.

Hinweis:

Sie können die Anschrift im Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I bei einem Umzug innerhalb des Landkreises Mainz-Bingen auch im Rahmen Ihrer Ummeldung von Ihrem Einwohnermeldeamt berichtigen lassen.

Besonderheiten:

  • Firmen: Für die Änderung der Halteranschrift eines Firmenwagens benötigen Sie einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbeegister (Einzelfirman) bzw. Handelsregister (juristische Personen)

Ändert sich neben dem Namen auch die Rechtsform, so ist keine Berichtigung der ZB I zulässig.

In diesen Fällen muss eine Umschreibung beantragt werden.

Gebühren:

  • Standardgebühr: 11,80 € (je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen)

Im Falle einer Änderung der Technik-Daten benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II 
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen im Original (Gutachten, die durch den Prüfer mit Fehlerhaften Daten und/oder unvollständig ausgefüllt wurden, sind nicht gültig)
  • Ist die Betriebserlaubnis erloschen, ist zusätzlich ein Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis mit einzureichen. Den Antrag finden Sie unten in den unten aufgeführten Formularen.
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung im Original.

Gebühren:

  • Standardgebühr: 11,80 € (je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen)

Hinweis:

Änderung sich Daten in der Beschreibung der Zulassungsbescheinigung Teil II, ist grundsätzlich eine neue ZB II auszustellen.

 Zur Zulassung eines Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk benötigen Sie:

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bisherige Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung im Original.
  • Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung);
    Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt !
  • Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    Das SEPA-Lastschriftmandat muss vom Kontoinhaber und vom Fahrzeughalter unterschrieben sein, wenn der Fahrzeughalter nicht mit dem Kontoinhaber identisch ist.  Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.

 Besonderheiten:

  • Zulassung durch einen Dritten: formlose, schriftliche Vollmacht dessen, für den das Fahrzeug zugelassen werden soll.
  • Minderjährige: Hier wird die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Diese müssen entweder in der Zulassungsstelle direkt abgegeben oder amtlich beglaubigt sein.
  • Firmen: Für die Zulassung eines Firmenwagens benötigen Sie einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister, die Ausweispapiere des/der Geschäftsführer sowie dessen/deren Vollmacht.
  • Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder der Fahrzeugschein abhanden gekommen, ist zuvor durch den Antragsteller bei der letzten kennzeichenführenden Zulassungsbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anzufordern.

 Gebühren:

  • Standardgebühr: 30,20 € (je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen)

Zur Zulassung eines Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk ohne Halterwechsel benötigen Sie:

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bisherige Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung im Original.
  • Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung);
    Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt !
  • Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    Das SEPA-Lastschriftmandat muss vom Kontoinhaber und vom Fahrzeughalter unterschrieben sein, wenn der Fahrzeughalter nicht mit dem Kontoinhaber identisch ist. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.

Besonderheiten:

  • Zulassung durch einen Dritten: formlose, schriftliche Vollmacht dessen, für den das Fahrzeug zugelassen werden soll.
  • Minderjährige: Hier wird die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Diese müssen entweder in der Zulassungsstelle direkt abgegeben oder amtlich beglaubigt sein.
  • Firmen: Für die Zulassung eines Firmenwagens benötigen Sie einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister, die Ausweispapiere des/der Geschäftsführer sowie dessen/deren Vollmacht.
  • Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder der Fahrzeugschein abhanden gekommen, ist zuvor durch den Antragsteller bei der letzten kennzeichenführenden Zulassungsbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anzufordern.

 Gebühren:

  • Standardgebühr: 30,20 € (je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen)

Zur Zulassung eines Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk ohne Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief ( erforderlich, wenn letzte Zulassung des Fahrzeuges vor dem 01.Oktober 2005)
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (wird empfohlen, ist aber nur erforderlich, wenn beim Kraftfahrt-Bundesamt keine gültige Versicherungsbestätigung hinterlegt ist. Dies kann erst im Rahmen der Umschreibung geprüft werden.
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung im Original.
  • Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung);
    Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt !
  • Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    Das SEPA-Lastschriftmandat muss vom Kontoinhaber und vom Fahrzeughalter unterschrieben sein, wenn der Fahrzeughalter nicht mit dem Kontoinhaber identisch ist. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.

Besonderheiten:

  • Zulassung durch einen Dritten: formlose, schriftliche Vollmacht dessen, für den das Fahrzeug zugelassen werden soll.
  • Minderjährige: Hier wird die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Diese müssen entweder in der Zulassungsstelle direkt abgegeben oder amtlich beglaubigt sein.
  • Firmen: Für die Zulassung eines Firmenwagens benötigen Sie einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister, die Ausweispapiere des/der Geschäftsführer sowie dessen/deren Vollmacht.
  • Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder der Fahrzeugschein abhanden gekommen, ist zuvor durch den Antragsteller bei der letzten kennzeichenführenden Zulassungsbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anzufordern.
 

Gebühren:

  • Standardgebühr: 16,10 € (je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen)

Für die Umschreibung eines Fahrzeuges, welches bereits im Landkreis Mainz-Bingen registriert ist, benötigen Sie:

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nr)
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung im Original.
  • Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung);
    Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt !
  • Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    Das SEPA-Lastschriftmandat muss vom Kontoinhaber und vom Fahrzeughalter unterschrieben sein, wenn der Fahrzeughalter nicht mit dem Kontoinhaber identisch ist. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
  • Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist und das bisher zugeteilte Kennzeichen geändert werden soll

Besonderheiten:

  • Zulassung durch einen Dritten: formlose, schriftliche Vollmacht dessen, für den das Fahrzeug zugelassen werden soll.
  • Minderjährige: Hier wird die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Diese müssen entweder in der Zulassungsstelle direkt abgegeben oder amtlich beglaubigt sein.
  • Firmen: Für die Zulassung eines Firmenwagens benötigen Sie einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister, die Ausweispapiere des/der Geschäftsführer sowie dessen/deren Vollmacht.

Gebühren:

  • Standardgebühr: 16,00 € (je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen)

Online-Service

Voraussetzungen:

  • die Adressänderung ist nur innerhalb des derzeitigen Zulassungsbezirkes möglich
  • die Adressänderung ist nur möglich, wenn die neue Adresse im Einwohnermeldeamt registriert ist (die erfassten Daten müssen mit den Daten des Einwohnermeldeamtes übereinstimmen)
  •  Besitz einer Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) mit aufgebrachtem Sicherheitscode
  • der Antragsteller muss der aktuelle Halter des Fahrzeuges sein
  • die antragstellende Person ist eine natürliche Person, Halter des Fahrzeuges und verfügt über ein Konto für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (keine Berücksichtigung von Regelungen zur Bevollmächtigung)
  • Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit Aktivierung der Online-Ausweisfunktion
  • ein Lesegerät und die Ausweis-App (unter www.ausweissapp.bund.de steht die Ausweis-App kostenlos zur Verfügung)
    Die Voraussetzungen für eine Umschreibung Ihres Fahrzeuges sind:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode und die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) mit aufgebrachtem Sicherheitscode
    • die Plaketten mit Sicherheitscode auf den bisherigen Kennzeichenschildern (werden verklebt mit Zulassung nach dem 01.01.2015)
    • eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • eine gültige Hauptuntersuchung (muss durch die zentralen Fahrzeugregister gespeichert sein)
    • die antragstellende Person ist eine natürliche Person und Halter des Fahrzeuges
    • ein Bankkonto für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (keine Berücksichtigung von Regelungen zur Bevollmächtigung)
    • Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit Aktivierung der Online-Ausweisfunktion
    • ein Lesegerät und die Ausweis-App (unter www.ausweissapp.bund.de steht die Ausweis-App kostenlos zur Verfügung)

      Die Voraussetzungen für eine Umschreibung Ihres Fahrzeuges sind:

      • Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode und die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) mit aufgebrachtem Sicherheitscode
      • die Plaketten mit Sicherheitscode auf den bisherigen Kennzeichenschildern (werden verklebt mit Zulassung nach dem 01.01.2015)
      • eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
      • eine gültige Hauptuntersuchung (muss durch die zentralen Fahrzeugregister gespeichert sein)
      • die antragstellende Person ist eine natürliche Person und Halter des Fahrzeuges
      • ein Bankkonto für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (keine Berücksichtigung von Regelungen zur Bevollmächtigung)
      • Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit Aktivierung der Online-Ausweisfunktion
      • ein Lesegerät und die Ausweis-App (unter www.ausweissapp.bund.de steht die Ausweis-App kostenlos zur Verfügung)

        Die Voraussetzungen für eine Umschreibung Ihres Fahrzeuges sind:

        • Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode
        • eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
        • eine gültige Hauptuntersuchung (muss durch die zentralen Fahrzeugregister gespeichert sein)
        • die antragstellende Person ist eine natürliche Person und Halter des    Fahrzeuges
        • ein Bankkonto für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (keine Berücksichtigung von Regelungen zur Bevollmächtigung)
        • Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit Aktivierung der Online-Ausweisfunktion
        • ein Lesegerät und die Ausweis-App (unter www.ausweissapp.bund.de steht die Ausweis-App kostenlos zur Verfügung)

          Die Voraussetzungen für eine Umschreibung Ihres Fahrzeuges sind:

          • Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode und die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) mit aufgebrachtem Sicherheitscode
          • eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
          • eine gültige Hauptuntersuchung (muss durch die zentralen Fahrzeugregister gespeichert sein)
          • die antragstellende Person ist eine natürliche Person und Halter des Fahrzeuges
          • ein Bankkonto für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (keine Berücksichtigung von Regelungen zur Bevollmächtigung)
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            Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über die zentrale E-Mail-Adresse KFZ-Bngnmnz-bngnd erreichbar.

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