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Änderungen

Zur Änderung der Halterdaten benötigen Sie:

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I (für jede Art der Änderung)
  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II  (nur bei Änderung des Halternamens; bei Änderung des Wohnsitzes ist der Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II nicht erforderlich)
  • Geänderte Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung); Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt!
  • Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung im Original.

Hinweis:

Sie können die Anschrift im Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I bei einem Umzug innerhalb des Landkreises Mainz-Bingen auch im Rahmen Ihrer Ummeldung von Ihrem Einwohnermeldeamt berichtigen lassen.

Besonderheiten:

  • Firmen: Für die Änderung der Halteranschrift eines Firmenwagens benötigen Sie einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister.

Ändert sich neben dem Namen auch die Rechtsform, so ist keine Berichtigung der ZB I zulässig.

In diesen Fällen muss eine Umschreibung beantragt werden.

Gebühren:

  • Standardgebühr: 11,80 € (je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen)

Im Falle einer Änderung der Technik-Daten benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II 
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen im Original (Gutachten, die durch den Prüfer mit Fehlerhaften Daten und/oder unvollständig ausgefüllt wurden, sind nicht gültig)
  • Ist die Betriebserlaubnis erloschen, ist zusätzlich ein Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis mit einzureichen. Den Antrag finden Sie unten in den unten aufgeführten Formularen.
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung im Original.

Gebühren:

  • Standardgebühr: 11,80 € (je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen)

Hinweis:

Änderung sich Daten in der Beschreibung der Zulassungsbescheinigung Teil II, ist grundsätzlich eine neue ZB II auszustellen.

 Zur Zulassung eines Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk benötigen Sie:

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bisherige Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung im Original.
  • Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung);
    Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt !
  • Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    Das SEPA-Lastschriftmandat muss vom Kontoinhaber und vom Fahrzeughalter unterschrieben sein, wenn der Fahrzeughalter nicht mit dem Kontoinhaber identisch ist.  Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.

 Besonderheiten:

  • Zulassung durch einen Dritten: formlose, schriftliche Vollmacht dessen, für den das Fahrzeug zugelassen werden soll.
  • Minderjährige: Hier wird die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Diese müssen entweder in der Zulassungsstelle direkt abgegeben oder amtlich beglaubigt sein.
  • Firmen: Für die Zulassung eines Firmenwagens benötigen Sie einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister, die Ausweispapiere des/der Geschäftsführer sowie dessen/deren Vollmacht.
  • Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder der Fahrzeugschein abhanden gekommen, ist zuvor durch den Antragsteller bei der letzten kennzeichenführenden Zulassungsbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anzufordern.

 Gebühren:

  • Standardgebühr: 30,20 € (je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen)

Zur Zulassung eines Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk ohne Halterwechsel benötigen Sie:

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bisherige Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung im Original.
  • Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung);
    Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt !
  • Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    Das SEPA-Lastschriftmandat muss vom Kontoinhaber und vom Fahrzeughalter unterschrieben sein, wenn der Fahrzeughalter nicht mit dem Kontoinhaber identisch ist. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.

Besonderheiten:

  • Zulassung durch einen Dritten: formlose, schriftliche Vollmacht dessen, für den das Fahrzeug zugelassen werden soll.
  • Minderjährige: Hier wird die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Diese müssen entweder in der Zulassungsstelle direkt abgegeben oder amtlich beglaubigt sein.
  • Firmen: Für die Zulassung eines Firmenwagens benötigen Sie einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister, die Ausweispapiere des/der Geschäftsführer sowie dessen/deren Vollmacht.
  • Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder der Fahrzeugschein abhanden gekommen, ist zuvor durch den Antragsteller bei der letzten kennzeichenführenden Zulassungsbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anzufordern.

 Gebühren:

  • Standardgebühr: 30,20 € (je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen)

Zur Zulassung eines Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk ohne Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief ( erforderlich, wenn letzte Zulassung des Fahrzeuges vor dem 01.Oktober 2005)
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (wird empfohlen, ist aber nur erforderlich, wenn beim Kraftfahrt-Bundesamt keine gültige Versicherungsbestätigung hinterlegt ist. Dies kann erst im Rahmen der Umschreibung geprüft werden.
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung im Original.
  • Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung);
    Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt !
  • Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    Das SEPA-Lastschriftmandat muss vom Kontoinhaber und vom Fahrzeughalter unterschrieben sein, wenn der Fahrzeughalter nicht mit dem Kontoinhaber identisch ist. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.

Besonderheiten:

  • Zulassung durch einen Dritten: formlose, schriftliche Vollmacht dessen, für den das Fahrzeug zugelassen werden soll.
  • Minderjährige: Hier wird die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Diese müssen entweder in der Zulassungsstelle direkt abgegeben oder amtlich beglaubigt sein.
  • Firmen: Für die Zulassung eines Firmenwagens benötigen Sie einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister, die Ausweispapiere des/der Geschäftsführer sowie dessen/deren Vollmacht.
  • Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder der Fahrzeugschein abhanden gekommen, ist zuvor durch den Antragsteller bei der letzten kennzeichenführenden Zulassungsbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anzufordern.
 

Gebühren:

  • Standardgebühr: 16,10 € (je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen)

Für die Umschreibung eines Fahrzeuges, welches bereits im Landkreis Mainz-Bingen registriert ist, benötigen Sie:

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nr)
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung im Original.
  • Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung);
    Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt !
  • Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    Das SEPA-Lastschriftmandat muss vom Kontoinhaber und vom Fahrzeughalter unterschrieben sein, wenn der Fahrzeughalter nicht mit dem Kontoinhaber identisch ist. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
  • Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist und das bisher zugeteilte Kennzeichen geändert werden soll

Besonderheiten:

  • Zulassung durch einen Dritten: formlose, schriftliche Vollmacht dessen, für den das Fahrzeug zugelassen werden soll.
  • Minderjährige: Hier wird die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Diese müssen entweder in der Zulassungsstelle direkt abgegeben oder amtlich beglaubigt sein.
  • Firmen: Für die Zulassung eines Firmenwagens benötigen Sie einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister, die Ausweispapiere des/der Geschäftsführer sowie dessen/deren Vollmacht.

Gebühren:

  • Standardgebühr: 16,00 € (je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen)

Online-Service

Voraussetzungen:

  • die Adressänderung ist nur innerhalb des derzeitigen Zulassungsbezirkes möglich
  • die Adressänderung ist nur möglich, wenn die neue Adresse im Einwohnermeldeamt registriert ist (die erfassten Daten müssen mit den Daten des Einwohnermeldeamtes übereinstimmen)
  •  Besitz einer Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) mit aufgebrachtem Sicherheitscode
  • der Antragsteller muss der aktuelle Halter des Fahrzeuges sein
  • die antragstellende Person ist eine natürliche Person, Halter des Fahrzeuges und verfügt über ein Konto für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (keine Berücksichtigung von Regelungen zur Bevollmächtigung)
  • Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit Aktivierung der Online-Ausweisfunktion
  • ein Lesegerät und die Ausweis-App (unter www.ausweissapp.bund.de steht die Ausweis-App kostenlos zur Verfügung)
    Die Voraussetzungen für eine Umschreibung Ihres Fahrzeuges sind:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode und die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) mit aufgebrachtem Sicherheitscode
    • die Plaketten mit Sicherheitscode auf den bisherigen Kennzeichenschildern (werden verklebt mit Zulassung nach dem 01.01.2015)
    • eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • eine gültige Hauptuntersuchung (muss durch die zentralen Fahrzeugregister gespeichert sein)
    • die antragstellende Person ist eine natürliche Person und Halter des Fahrzeuges
    • ein Bankkonto für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (keine Berücksichtigung von Regelungen zur Bevollmächtigung)
    • Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit Aktivierung der Online-Ausweisfunktion
    • ein Lesegerät und die Ausweis-App (unter www.ausweissapp.bund.de steht die Ausweis-App kostenlos zur Verfügung)

      Die Voraussetzungen für eine Umschreibung Ihres Fahrzeuges sind:

      • Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode und die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) mit aufgebrachtem Sicherheitscode
      • die Plaketten mit Sicherheitscode auf den bisherigen Kennzeichenschildern (werden verklebt mit Zulassung nach dem 01.01.2015)
      • eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
      • eine gültige Hauptuntersuchung (muss durch die zentralen Fahrzeugregister gespeichert sein)
      • die antragstellende Person ist eine natürliche Person und Halter des Fahrzeuges
      • ein Bankkonto für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (keine Berücksichtigung von Regelungen zur Bevollmächtigung)
      • Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit Aktivierung der Online-Ausweisfunktion
      • ein Lesegerät und die Ausweis-App (unter www.ausweissapp.bund.de steht die Ausweis-App kostenlos zur Verfügung)

        Die Voraussetzungen für eine Umschreibung Ihres Fahrzeuges sind:

        • Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode
        • eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
        • eine gültige Hauptuntersuchung (muss durch die zentralen Fahrzeugregister gespeichert sein)
        • die antragstellende Person ist eine natürliche Person und Halter des    Fahrzeuges
        • ein Bankkonto für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (keine Berücksichtigung von Regelungen zur Bevollmächtigung)
        • Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit Aktivierung der Online-Ausweisfunktion
        • ein Lesegerät und die Ausweis-App (unter www.ausweissapp.bund.de steht die Ausweis-App kostenlos zur Verfügung)

          Die Voraussetzungen für eine Umschreibung Ihres Fahrzeuges sind:

          • Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode und die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) mit aufgebrachtem Sicherheitscode
          • eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
          • eine gültige Hauptuntersuchung (muss durch die zentralen Fahrzeugregister gespeichert sein)
          • die antragstellende Person ist eine natürliche Person und Halter des Fahrzeuges
          • ein Bankkonto für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (keine Berücksichtigung von Regelungen zur Bevollmächtigung)
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            Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über die zentrale E-Mail-Adresse KFZ-Bngnmnz-bngnd erreichbar.

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