Kreishaus

Änderungen

Änderung der Halterdaten

Zur Änderung der Halterdaten benötigen Sie:

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I (für jede Art der Änderung)
  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II  (nur bei Änderung des Halternamens; bei Änderung des Wohnsitzes ist der Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II nicht erforderlich)
  • Geänderte Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung); Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt!
  • Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung im Original.

Hinweis:

Sie können die Anschrift im Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I bei einem Umzug innerhalb des Landkreises Mainz-Bingen auch im Rahmen Ihrer Ummeldung von Ihrem Einwohnermeldeamt berichtigen lassen.

Besonderheiten:

  • Firmen: Für die Änderung der Halteranschrift eines Firmenwagens benötigen Sie einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister.

Ändert sich neben dem Namen auch die Rechtsform, so ist keine Berichtigung der ZB I zulässig.

In diesen Fällen muss eine Umschreibung beantragt werden.

Gebühren:

  • Standardgebühr: 11,80 € (je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen)

Änderung von Technikdaten

Im Falle einer Änderung der Technik-Daten benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II 
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen im Original (Gutachten, die durch den Prüfer mit Fehlerhaften Daten und/oder unvollständig ausgefüllt wurden, sind nicht gültig)
  • Ist die Betriebserlaubnis erloschen, ist zusätzlich ein Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis mit einzureichen. Den Antrag finden Sie unten in den unten aufgeführten Formularen.
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung im Original.

Gebühren:

  • Standardgebühr: 11,80 € (je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen)

Hinweis:

Änderung sich Daten in der Beschreibung der Zulassungsbescheinigung Teil II, ist grundsätzlich eine neue ZB II auszustellen.

Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk mit Halterwechsel

 Zur Zulassung eines Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk benötigen Sie:

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bisherige Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung im Original.
  • Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung);
    Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt !
  • Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    Das SEPA-Lastschriftmandat muss vom Kontoinhaber und vom Fahrzeughalter unterschrieben sein, wenn der Fahrzeughalter nicht mit dem Kontoinhaber identisch ist.  Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.

 Besonderheiten:

  • Zulassung durch einen Dritten: formlose, schriftliche Vollmacht dessen, für den das Fahrzeug zugelassen werden soll.
  • Minderjährige: Hier wird die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Diese müssen entweder in der Zulassungsstelle direkt abgegeben oder amtlich beglaubigt sein.
  • Firmen: Für die Zulassung eines Firmenwagens benötigen Sie einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister, die Ausweispapiere des/der Geschäftsführer sowie dessen/deren Vollmacht.
  • Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder der Fahrzeugschein abhanden gekommen, ist zuvor durch den Antragsteller bei der letzten kennzeichenführenden Zulassungsbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anzufordern.

 Gebühren:

  • Standardgebühr: 30,20 € (je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen)

Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk ohne Halterwechsel (Umzug des Halters)

Zur Zulassung eines Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk ohne Halterwechsel benötigen Sie:

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bisherige Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung im Original.
  • Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung);
    Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt !
  • Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    Das SEPA-Lastschriftmandat muss vom Kontoinhaber und vom Fahrzeughalter unterschrieben sein, wenn der Fahrzeughalter nicht mit dem Kontoinhaber identisch ist. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.

Besonderheiten:

  • Zulassung durch einen Dritten: formlose, schriftliche Vollmacht dessen, für den das Fahrzeug zugelassen werden soll.
  • Minderjährige: Hier wird die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Diese müssen entweder in der Zulassungsstelle direkt abgegeben oder amtlich beglaubigt sein.
  • Firmen: Für die Zulassung eines Firmenwagens benötigen Sie einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister, die Ausweispapiere des/der Geschäftsführer sowie dessen/deren Vollmacht.
  • Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder der Fahrzeugschein abhanden gekommen, ist zuvor durch den Antragsteller bei der letzten kennzeichenführenden Zulassungsbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anzufordern.

 Gebühren:

  • Standardgebühr: 30,20 € (je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen)

Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk ohne Halterwechsel mit Kennzeichenmitnahme (Umzug mit Kennzeichen)

Zur Zulassung eines Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk ohne Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief ( erforderlich, wenn letzte Zulassung des Fahrzeuges vor dem 01.Oktober 2005)
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (wird empfohlen, ist aber nur erforderlich, wenn beim Kraftfahrt-Bundesamt keine gültige Versicherungsbestätigung hinterlegt ist. Dies kann erst im Rahmen der Umschreibung geprüft werden.
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung im Original.
  • Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung);
    Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt !
  • Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    Das SEPA-Lastschriftmandat muss vom Kontoinhaber und vom Fahrzeughalter unterschrieben sein, wenn der Fahrzeughalter nicht mit dem Kontoinhaber identisch ist. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.

Besonderheiten:

  • Zulassung durch einen Dritten: formlose, schriftliche Vollmacht dessen, für den das Fahrzeug zugelassen werden soll.
  • Minderjährige: Hier wird die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Diese müssen entweder in der Zulassungsstelle direkt abgegeben oder amtlich beglaubigt sein.
  • Firmen: Für die Zulassung eines Firmenwagens benötigen Sie einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister, die Ausweispapiere des/der Geschäftsführer sowie dessen/deren Vollmacht.
  • Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder der Fahrzeugschein abhanden gekommen, ist zuvor durch den Antragsteller bei der letzten kennzeichenführenden Zulassungsbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anzufordern.
 

Gebühren:

  • Standardgebühr: 16,10 € (je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen)

Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirks

Für die Umschreibung eines Fahrzeuges, welches bereits im Landkreis Mainz-Bingen registriert ist, benötigen Sie:

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nr)
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung im Original.
  • Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung);
    Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt !
  • Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    Das SEPA-Lastschriftmandat muss vom Kontoinhaber und vom Fahrzeughalter unterschrieben sein, wenn der Fahrzeughalter nicht mit dem Kontoinhaber identisch ist. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
  • Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist und das bisher zugeteilte Kennzeichen geändert werden soll

Besonderheiten:

  • Zulassung durch einen Dritten: formlose, schriftliche Vollmacht dessen, für den das Fahrzeug zugelassen werden soll.
  • Minderjährige: Hier wird die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Diese müssen entweder in der Zulassungsstelle direkt abgegeben oder amtlich beglaubigt sein.
  • Firmen: Für die Zulassung eines Firmenwagens benötigen Sie einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister, die Ausweispapiere des/der Geschäftsführer sowie dessen/deren Vollmacht.

Gebühren:

  • Standardgebühr: 16,00 € (je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen)
 
 

Online-Service

Änderung der Halterdaten online

Voraussetzungen:

  • die Adressänderung ist nur innerhalb des derzeitigen Zulassungsbezirkes möglich
  • die Adressänderung ist nur möglich, wenn die neue Adresse im Einwohnermeldeamt registriert ist (die erfassten Daten müssen mit den Daten des Einwohnermeldeamtes übereinstimmen)
  •  Besitz einer Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) mit aufgebrachtem Sicherheitscode
  • der Antragsteller muss der aktuelle Halter des Fahrzeuges sein
  • die antragstellende Person ist eine natürliche Person, Halter des Fahrzeuges und verfügt über ein Konto für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (keine Berücksichtigung von Regelungen zur Bevollmächtigung)
  • Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit Aktivierung der Online-Ausweisfunktion
  • ein Lesegerät und die Ausweis-App (unter www.ausweissapp.bund.de steht die Ausweis-App kostenlos zur Verfügung)

    Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk mit Halterwechsel online

    Die Voraussetzungen für eine Umschreibung Ihres Fahrzeuges sind:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode und die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) mit aufgebrachtem Sicherheitscode
    • die Plaketten mit Sicherheitscode auf den bisherigen Kennzeichenschildern (werden verklebt mit Zulassung nach dem 01.01.2015)
    • eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • eine gültige Hauptuntersuchung (muss durch die zentralen Fahrzeugregister gespeichert sein)
    • die antragstellende Person ist eine natürliche Person und Halter des Fahrzeuges
    • ein Bankkonto für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (keine Berücksichtigung von Regelungen zur Bevollmächtigung)
    • Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit Aktivierung der Online-Ausweisfunktion
    • ein Lesegerät und die Ausweis-App (unter www.ausweissapp.bund.de steht die Ausweis-App kostenlos zur Verfügung)

      Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk ohne Halterwechsel (Umzug des Halters) online

      Die Voraussetzungen für eine Umschreibung Ihres Fahrzeuges sind:

      • Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode und die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) mit aufgebrachtem Sicherheitscode
      • die Plaketten mit Sicherheitscode auf den bisherigen Kennzeichenschildern (werden verklebt mit Zulassung nach dem 01.01.2015)
      • eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
      • eine gültige Hauptuntersuchung (muss durch die zentralen Fahrzeugregister gespeichert sein)
      • die antragstellende Person ist eine natürliche Person und Halter des Fahrzeuges
      • ein Bankkonto für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (keine Berücksichtigung von Regelungen zur Bevollmächtigung)
      • Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit Aktivierung der Online-Ausweisfunktion
      • ein Lesegerät und die Ausweis-App (unter www.ausweissapp.bund.de steht die Ausweis-App kostenlos zur Verfügung)

        Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk ohne Halterwechsel mit Kennzeichenmitnahme (Umzug mit Kennzeichen) online

        Die Voraussetzungen für eine Umschreibung Ihres Fahrzeuges sind:

        • Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode
        • eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
        • eine gültige Hauptuntersuchung (muss durch die zentralen Fahrzeugregister gespeichert sein)
        • die antragstellende Person ist eine natürliche Person und Halter des    Fahrzeuges
        • ein Bankkonto für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (keine Berücksichtigung von Regelungen zur Bevollmächtigung)
        • Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit Aktivierung der Online-Ausweisfunktion
        • ein Lesegerät und die Ausweis-App (unter www.ausweissapp.bund.de steht die Ausweis-App kostenlos zur Verfügung)

          Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirks online

          Die Voraussetzungen für eine Umschreibung Ihres Fahrzeuges sind:

          • Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode und die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) mit aufgebrachtem Sicherheitscode
          • eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
          • eine gültige Hauptuntersuchung (muss durch die zentralen Fahrzeugregister gespeichert sein)
          • die antragstellende Person ist eine natürliche Person und Halter des Fahrzeuges
          • ein Bankkonto für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (keine Berücksichtigung von Regelungen zur Bevollmächtigung)
          • Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit Aktivierung der Online-Ausweisfunktion
          • ein Lesegerät und die Ausweis-App (unter www.ausweissapp.bund.de steht die Ausweis-App kostenlos zur Verfügung)
             
             

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            Kontakt Zulassungsstellen

            Kontakt Zulassungsstelle Bingen

            Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über die zentrale E-Mail-Adresse KFZ-Bngnmnz-bngnd erreichbar.

            Kontakt Zulassungsstelle Oppenheim

            Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über die zentrale E-Mail-Adresse [email protected] erreichbar.

            Kontakt

            Kreisverwaltung Mainz-Bingen

            Georg-Rückert-Straße 11
            55218 Ingelheim am Rhein
            06132/787-0
            krsvrwltngmnz-bngnd

            Ein Besuch der Bürgerinnen und Bürger in den Gebäuden der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
            Die Pflicht zum Tragen einer Maske ist in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen weitestgehend aufgehoben. Eine Ausnahme zu dieser Regelung besteht für den Fachbereich 42a „Gesundheitswesen“ und deren Besucherinnen und Besucher, als Einrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Hier gilt gemäß Infektionsschutzgesetz weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.

            Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.

            Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.

            Öffnungszeiten
            Bürgerbüro

            Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
            Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
            Donnerstag 8 bis 18 Uhr
            Freitag 8 bis 12:30 Uhr

            Sprechzeiten Allgemeine Verwaltung:

            Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
            Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
            Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
            Freitag 9 bis 12 Uhr

            Sprechzeiten Allgemeine Bauverwaltung,  Bauaufsicht,  Bauförderung:

            Dienstag und Freitag 9 bis 12 Uhr
            Donnerstag 14 bis 18 Uhr

            HINWEIS für die Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung
            Damit eine persönliche Betreuung der Bauantragsteller möglich ist, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.

            Medien- und Kommunikationsbüro

            Kontakt

            Kreisverwaltung Mainz-Bingen 

            Medien- und Kommunikationsbüro 
            Georg-Rückert-Straße 11
            55218 Ingelheim am Rhein
            prssmnz-bngnd

            Die erste Anlaufstelle und Ansprechpartner/in für Medien und Presse sind

            Bardo Faust, Pressesprecher
            Tel. 0 61 32 / 7 87-1012

            Dörte Emrich 
            Tel. 0 61 32 / 7 87-10 15

            Jana Hollstein 
            Tel. 0 61 32 / 7 87-10 14

            Maike Zehetner
            Tel. 0 61 32 / 7 87-10 17

            Mehr zum Medienbüro finden Sie 

            Kfz-Zulassungsstelle Bingen

            Kontakt

            Kfz-Zulassungsstelle Bingen

            55411 Bingen am Rhein

            Tel. 0 67 21 / 91 71-0
            Fax 0 67 21 / 91 71-52 98
            E-Mail: [email protected]

            Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden. 

            Kfz-Zulassungsstelle Oppenheim

            Kontakt
            Kfz-Zulassungsstelle Oppenheim

            St.-Ambrogio-Ring 11
            55276 Oppenheim

            Tel. 0 61 33 / 94 03-0
            Fax 0 61 33 / 94 03-52 89
            E-Mail: [email protected]

            Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden.  

            Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen

            Kontakt
            Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen

            Kreisverwaltung Mainz-Bingen
            Große Langgasse 29
            55116 Mainz
            Tel. 0 61 31 / 6 93 33-0
            Fax 0 61 31 / 6 93 33-40 98

            Öffnungszeiten:

            Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
            Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
            Donnerstag 8 bis 18 Uhr
            Freitag 8 bis 12:30 Uhr

            Sprechzeiten:

            Allgemeine Verwaltung
            Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
            Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
            Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
            Freitag 9 bis 12 Uhr

            Sprechzeiten Empfang:

            Montag bis Mittwoch 8 bis 17 Uhr
            Donnerstag 8 bis 18 Uhr
            Freitag 8 bis 12.30 Uhr

            Belehrungen gem. §43 IfSG:
            Nach vorheriger Terminvereinbarung online oder per E-Mail. Weitere Informationen gibt es beim Gesundheitsamt telefonisch unter 06131/69333-0. Informationen und Anträge gibt es hier. 

            HIV-Beratung und -Test:
            Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail 

            Impfsprechstunde:
            Nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail

            Fragen zu Corona: Telefonische Erreichbarkeit: 06131/69333-4275 (zu den üblichen Dienstzeiten) oder per E-Mail

            Kreuzhof Nieder-Olm

            Kontakt

            Besuchsadresse: Kreuzhof 1
            55268 Nieder-Olm

            Postadresse: Kreisverwaltung Mainz-Bingen
            Georg-Rückert-Straße 11
            55218 Ingelheim am Rhein

            Öffnungszeiten:

            Montag bis Dienstag 8 bis 17 Uhr
            Mittwoch 14 bis 17 Uhr (Vormittag geschlossen)
            Donnerstag 8 bis 17 Uhr
            Freitag 8 bis 12:30 Uhr

            Sprechzeiten:
            Allgemeine Verwaltung

            Montag bis Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr
            Mittwoch 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen)
            Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
            Freitag 9 bis 12 Uhr

            Jobcenter

            Hinweis: Ein Besuch der Bürgerinnen und Bürger in den Gebäuden der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

            Die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind erreichbar unter den bekannten Telefonnummern oder per E-Mail. Diese sind auch auf der Homepage verzeichnet.

            Nähere Informationen zu Regelungen und Erreichbarkeiten einzelner Abteilungen finden Sie hier. Infos zum Jobcenter Mainz-Bingen sowie den KfZ-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in Bingen und Oppenheim gibt es hier.

            Kontakt

            Kreisverwaltung Mainz-Bingen
            JobCenter
            „Neue Ingelheimer Mitte“
            Konrad-Adenauer-Str. 3
            55218 Ingelheim

            06132/787-6000

            Faxnummer 06132/787-6099

            Sprechzeiten

            Montag, Dienstag, Freitag von 9 bis 12 Uhr, Mittwoch von 14 bis 15:30 Uhr (Vormittag geschlossen), Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung.

            Bankverbindung

            Kreisverwaltung Mainz-Bingen (außer Jobcenter)

            Sparkasse Rhein-Nahe
            Konto-Nr.: 300 003 50
            Bankleitzahl: 560 501 80
            IBAN: DE23 5605 0180 0030 0003 50
            BIC (SWIFT Code): MALADE51KRE

            oder

            Rheinhessen Sparkasse
            BLZ: 553 500 10
            Konto-Nr.: 100 0111 54
            IBAN: DE19 5535 0010 0100 0111 54
            BIC: MALADE51WOR

            Jobcenter Mainz-Bingen

            Sparkasse Rhein-Nahe
            BLZ:  560 501 80
            Konto-Nr.: 170 591 06
            IBAN: DE17 5605 0180 0017 0591 06
            BIC: MALADE51KRE

            Ihre Behördennummer 115

            Mainz-Bingen beteiligt sich an der bundesweit einheitlichen Behördennummer 115.

            De-Mail

            ACHTUNG, AKTUELLER HINWEIS: Diese De-Mail-Adresse ist nur noch bis 31. August 2022 gültig und wird am 1. September 2022 abgeschaltet.

            Über De-Mail ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen. Die De-Mail der Kreisverwaltung Mainz-Bingen lautet:

            krsvrwltngmnz-bngnd-mld

            Mit De-Mail können verbindliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, solange keine besonderen Erfordernisse an die Form des Rechtsgeschäftes bestehen. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, denn die bei herkömmlicher E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs ist mit der Nutzung von De-Mail möglich. Unter Verwendung der (durch den De-Mail-Anbieter) qualifizierten elektronisch signierten Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde oder eingegangen ist.

            Für einen im Verhältnis zum Gesamtvolumen geringen Anteil der Rechtsgeschäfte ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte setzt heute in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetzes (VDG) durch den Nutzer voraus. De-Mail kann auch in diesen Fällen genutzt werden, allerdings muss die entsprechende De-Mail oder das per De-Mail versandte Dokumente dann zusätzlich durch den Nutzer qualifiziert elektronisch signiert werden (siehe unten).

            Der Versand per De-Mail allein ersetzt also nicht immer die Schriftform. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung ein E-Government-Gesetz, das unter anderem weitere Möglichkeiten schaffen soll, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch alternative elektronische Verfahren, insbesondere De-Mail, zu ersetzen.
            Weitere Informationen zur De-Mail gibt es auf der Homepage des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.

            Wir sind Mainz-Bingen - Imagefilm des Kreises

            „Mainz-Bingen ist einfach ein guter Platz zum Leben.“ Das findet Landrätin Dorothea Schäfer, und das finden viele Menschen, die hier bereits leben oder Jahr für Jahr in den Landkreis ziehen. Was Mainz-Bingen alles zu bieten hat, zeigt der Imagefilm des Kreises.

            Das fünfminütige Werk aus dem Hause der Mainzer „Formatfabrik“ zeigt Bilder aus allen Bereichen des Kreises – ob Süden, Norden, Mitte, ob Mittelrhein, Nahe, Rheinhessen. Abgebildet sind Weinberge, Wälder, der Rhein und die Burgen, die Themen Wirtschaft, Tourismus, ÖPNV und vor allem die Menschen – einfach alles, was den Landkreis Mainz-Bingen so ausmacht

            Copyright: Kreisverwaltung Mainz-Bingen/FORMATFABRIK GmbH medien & kommunikation