Verlust
Kennzeichenverlust
Bei Kennzeichenverlust ist eine Umkennzeichnung notwendig.
Aus diesem Grunde wird Folgendes benötigt:
- Versicherung an Eides Statt (kann nur vom eingetragenen Fahrzeughalter abgegeben werden; eine solche Versicherung durch Dritte ist auch mit Vollmacht nicht möglich)
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Evtl. noch vorhandenes Kennzeichenschild
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung im Original
- Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung); Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt!
- Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis
Gebühren:
- Standardgebühr: 57,70€ (je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen)
Hinweis:
Eine Umkennzeichnung ist aber auch möglich, wenn Ihnen ihr bisheriges Kennzeichen nicht mehr gefällt oder Sie aus sonstigen Gründen ein anderes Kennzeichen wünschen.
Fahrzeugschein-Ersatz
Um einen Ersatz des Fahrzeugscheines zu erhalten, wird Folgendes benötigt:
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Versicherung an Eides Statt (kann nur vom eingetragenen Fahrzeughalter abgegeben werden; eine solche Versicherung durch Dritte ist auch mit Vollmacht nicht möglich)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung im Original
- Gültige
Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung);
Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt ! - Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
Gebühren:
- Standardgebühr: 42,50 € (je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen)
Fahrzeugbrief-Ersatz
Um einen Ersatz des Fahrzeugbriefes zu erhalten, benötigen Sie:
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Versicherung an Eides Statt (kann nur vom eingetragenen Fahrzeughalter abgegeben werden; eine solche Versicherung durch Dritte ist auch mit Vollmacht nicht möglich)
- Sofern das Fahrzeug in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen war / ist, benötigen Sie eine Abschrift der technischen Daten sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der letzten kennzeichenführenden Zulassungsstelle. In dieser muss vermerkt sein, dass gegen die Aufbietung des verlorenen Briefes und einer Ersatz-Ausstellung keine Bedenken bestehen.
- Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung im Original
- Gültige
Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung);
Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt ! - Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis
Hinweis:
- Vor Ausstellung eines Ersatz-Fahrzeugbriefes ist ein Aufbietungsverfahren vorgeschrieben (Dauer ca. 18 Tage).
Gebühren:
- Standardgebühr: 25,30€ (je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen)
- Gebühren für das Aufbietungsverfahren: 44,50 €
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Aufgrund der hohen Nachfrage sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Zulassungsstelle Bingen telefonisch oder per Email nicht erreichbar.
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